Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1220 7. Wahlperiode 04.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Aufsichtstätigkeit und Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/996 wurden wesentliche Daten bereits dargestellt und dem Landtag übermittelt. Die Arbeitsschutzbehörden des Landes erstellen gemäß § 23 Absatz 4 des Arbeitsschutzgesetzes jährlich Berichte über ihre Tätigkeit. Die Berichte enthalten ausschließlich Daten über die eigenen Tätigkeiten. Grundsätzlich können nur Daten der Landesverwaltung, nicht aber Daten der Unfallversicherungsträger dargestellt werden. Eine Aufschlüsselung der erfassten Daten nach Regionen beziehungsweise nach Landkreisen oder kreisfreien Städten ist dabei nicht vorgesehen. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2704 vom 5. März 2014 sei an dieser Stelle noch einmal hingewiesen. Unter Bezugnahme auf die zuvor zitierte Antwort der Landesregierung wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Begriff der Betriebsstätte, wie er für die Arbeitsschutzbehörden bindend ist, nicht in jedem Fall mit dem in den Fragen dieser Kleinen Anfrage verwendeten Begriff Unternehmen beziehungsweise Betrieb gleichzusetzen ist. Die gesonderte Erfassung von Kontrollen (Soll-Ist-Vergleich rechtlicher Bestimmungen) in den Tätigkeitsberichten ist nicht vorgesehen. Dargestellt werden Besichtigungen (Dienstgeschäfte im Außendienst). Der Begriff der Besichtigung schließt die Kontrolle, Beratung und Maßnahmen zur Erreichung des rechtskonformen Zustands ein. Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Berichte für die Jahre 2000 bis 2015 wurden auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) veröffentlicht und können unter der Adresse http://www.lagus.mv-regierung.de/Arbeitsschutz aufgerufen werden. Ab dem Jahr 2015 können die Berichte auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unter der Adresse https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/ wm/gesundheit/Arbeitsschutz/Sicherheit-und-Gesundheitsschutz-bei-der-Arbeit abgerufen werden. Die Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2016 konnte vor Ablauf der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht realisiert werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung noch im laufenden Jahr erfolgen wird. Mit dem Organisationserlass der Ministerpräsidentin vom 13. Juli 2017 (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nummer 29, Seite 490) ist der Arbeitsschutz dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zugeordnet worden. Seitdem sind Dienst- und Fachaufsicht getrennt, das heißt die fachliche Verantwortung ist getrennt von der Personalverantwortung. Für den laufenden Berichtszeitraum 2017 liegen noch keine validierten Daten vor. Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/2704 vom 05.03.1014. 1. Wann haben die zuständigen Landesbehörden mit den Unfallversicherungsträgern die gemeinsamen Arbeitsprogramme nach § 20a Abs. 2 Nr. 2 und die gemeinsame Beratungs- und Überwachungsstrategie nach § 20 Abs. 2 Satz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zuletzt beraten und zuletzt novelliert bzw. beschlossen? a) Auf welche Arbeitsprogramme mit welcher Zielsetzung, welchen Handlungsfeldern und welchen Strategien des gemeinsamen Vorgehens hat man sich wann verständigt? b) Welche Behörden, Institutionen und Organisationen sind Mitglied in der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS)? c) Wann und zwischen wem konkret im Einzelnen wurde die aktuelle Vereinbarung der obersten Landesbehörde mit der GLS fixiert? Nach § 20a Absatz 2 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes umfasst die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) das Festlegen vorrangiger Handlungsfelder und von Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen. Einmal jährlich findet eine Beratung dazu zwischen Arbeitsschutzverwaltung und Unfallversicherungsträger (UVT) statt. Bezüglich der Beschlüsse wird auf die Antwort zur Frage c) verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 3 Zu a) Die Arbeitsprogramme der derzeitigen GDA-Periode, deren Inhalte 2012 durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) beschlossen wurden, sind im Folgenden aufgeführt: 1. Arbeitsschutz mit Methode - zahlt sich aus Das Arbeitsprogramm "Organisation" zielt auf eine Verbesserung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ab. Denn je besser der Arbeitsschutz in die alltäglichen Prozesse und Entscheidungen der Betriebe integriert ist, umso wirksamer ist dieser. 2. Prävention macht stark - auch Deinen Rücken Das Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Erkrankungen“ (MSE) wendet sich an Beschäftigte, Unternehmer und Führungskräfte. Ziel des Programms ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich zu verringern. Denn Beschwerden des Bewegungsapparates zählen heute zu den häufigsten Gesundheitsproblemen und sind einer der Hauptgründe für Arbeitsunfähigkeit. 3. Stress reduzieren - Potenziale entwickeln Stress, Burn Out, Depressionen - Die zunehmende Zahl an Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühverrentungen , die auf psychische Belastungen zurückzuführen sind, ist alarmierend. Mit dem Arbeitsprogramm „Psyche“ sollen Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung nachhaltig erreicht werden. Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) berät auf ihrer nächsten Sitzung im Dezember die strategische Ausrichtung der GDA in der dritten Periode. Zu b) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden wirken in der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS) zusammen. Zu c) Die Umsetzung ist in einer Vereinbarung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde mit der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS) fixiert. Die Umsetzungsvereinbarungen wurden für das GDA-AP: „ORGA“ im Mai 2014, für „MSE“ im September 2014 und für „PSYCHE“ im Juli 2015 unterzeichnet. Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Wie hat sich die Anzahl der Unternehmen bzw. Betriebe in Mecklenburg -Vorpommern seit dem Jahr 2011 jährlich entwickelt, für die sich für die zuständigen Landesbehörden die Beratungs- und Überwachungspflicht nach dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ergab (bitte für das Land insgesamt sowie nach Region bzw. Landkreis oder kreisfreier Stadt, Branchen und Betriebsgröße darstellen)? Die Anzahl der Unternehmen wird nicht erfasst (siehe Vorbemerkung). Diese Übersicht kann bei der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden. Die Arbeitsschutzverwaltung im Land erfasst Betriebsstätten. Die diesbezüglichen Zahlen im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsschutzbehörden des Landes für die Jahre 2011 bis 2015 können nach Größenklassen sortiert der Tabelle 2 (Spalte 1) oder der Tabelle 3.1 (Spalten 1 bis 4) nach Leitbranchen sortiert den jährlichen Tätigkeitsberichten entnommen werden. Für den Berichtszeitraum 2016 können folgende Angaben gemacht werden. Nach Größenklassen: Größenklasse Betriebsstätten 1. Großbetriebsstätten 1.000 und mehr Beschäftigte 20 500 bis 999 Beschäftigte 53 Summe 73 2. Mittelbetriebsstätten 250 bis 499 Beschäftigte 162 100 bis 249 Beschäftigte 619 50 bis 99 Beschäftigte 1.226 20 bis 49 Beschäftigte 4.087 Summe 6.094 3. Kleinbetriebsstätten 10 bis 19 Beschäftigte 6.514 1 bis 9 Beschäftigte 52.549 Summe 59.063 Summe (insgesamt) 65.230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 5 Nach Leitbranchen: Leitbranche Gr. 1* Gr. 2** Gr. 3*** Summe Chemische Betriebe 1 50 147 198 Metallverarbeitung 0 151 711 862 Bau, Steine, Erden 0 845 6.684 7.529 Entsorgung, Recycling 0 98 513 611 Hochschulen, Gesundheitswesen 22 1.125 7.370 8.517 Leder, Textil 0 26 239 265 Elektrotechnik 0 41 285 326 Holzbe- und -verarbeitung 0 63 589 652 Metallerzeugung 0 17 25 42 Fahrzeugbau 4 38 98 140 Kraftfahrzeugreparatur, -handel, Tankstellen 0 147 2.022 2.169 Nahrungs- und Genussmittel 2 558 4.242 4.802 Handel 0 518 12.030 12.548 Kredit-, Versicherungsgewerbe 1 197 2.461 2.659 Datenverarbeitung, Fernmeldedienste 2 49 232 283 Gaststätten, Beherbergung 0 293 8.704 8.997 Dienstleistung 11 551 6.287 6.849 Verwaltung 16 653 2.420 3.089 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 0 9 24 33 Verkehr 8 373 2.405 2.786 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen 1 42 307 350 Versorgung 3 103 536 642 Feinmechanik 0 41 447 488 Maschinenbau 2 106 285 393 Insgesamt 73 6.094 59.063 65.230 * Gr. 1: 500 und mehr Beschäftigte ** Gr. 2: 20 bis 499 Beschäftigte *** Gr. 3: 1 bis 19 Beschäftigte 3. Inwieweit wurden der Arbeitsschutzaufsicht des Landes in den Jahren 2011 bis 2017 neue, ergänzende oder außerhalb des Arbeitsschutzes liegende Aufgaben übertragen? Welche Aufgaben sind entfallen oder anderen Behörden bzw. Institutionen übertragen bzw. von diesen übernommen worden? In dem angefragten Zeitraum wurden den Arbeitsschutzbehörden des Landes durch die Arbeitsschutzzuständigkeitslandesverordnung vom 13. März 2015 Aufgaben nach den nachfolgend neu durch den Bundesgesetzgeber erlassenen Verordnungen übertragen: Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV). Weitere Aufgaben erwuchsen den Arbeitsschutzbehörden aufgrund: - der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - ab 2011 Meldung schwerer Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr an die Genehmigungsbehörden hinsichtlich Zulassung zum Güterkraft- beziehungsweise Personenkraftverkehrsunternehmer - dem Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern - ab 2012 durch die Überwachung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern durch Betriebskontrollen - der Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-ArbZV) vom 5. Juli 2013 und - der Zusammenarbeitsvereinbarung der Finanzkontrolle der Zollverwaltung und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden - ab 1. August 2013. Darüber hinaus ergaben sich im Bereich der Marktüberwachung durch: - das neugefasste Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011 und - die Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift (MPGVwV), insbesondere hinsichtlich neuer Vorgaben für die risikoorientierte Überwachung, den Überwachungsplan des Landes, Rahmenüberwachungsprogramm und die Qualitätssicherung bei der Überwachung neue gesetzliche Vorgaben zur Überwachung und zur Überwachungstiefe für den Vollzugsbereich . Folgende Aufgaben sind weggefallen: - durch Änderung der Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern - ab 2011 die Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, ob die baubezogene Forderungen des Arbeitsstättenrechtes berücksichtigt wurden. Dies erhöht jedoch im Gegenzug den Aufwand in der Aufsicht der Arbeitsstätten. - Das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) vom 1. August 2013 wurde zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) der UNO und zur Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG erlassen und löste das Seemannsgesetz (SeemG) ab. Seitdem ist für alle den Arbeitsschutz betreffenden Fragestellungen auf Seeschiffen die Berufsgenossenschaft Verkehr zuständig. Des Weiteren wurden, um Doppelarbeit in den Bundesländern zu vermeiden und die Effizienz im Bereich der Marktüberwachung sowie bei der Befugniserteilung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen zu steigern, der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in München im Jahr 2012 Aufgaben per Staatsvertrag beziehungsweise im Jahr 2016 durch die Landesverordnung über zugelassene Überwachungsstellen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ZÜSProdLVO M-V) übertragen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 7 4. Wie hat sich der Personalstand der Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2017 entwickelt (bitte getrennt nach Arbeitsschutzaufsicht des Landes, gewerbliche BG, UVT öffentliche Hand und landwirtschaftliche BG angeben)? Angaben zum Personalbestand für die Jahre 2011 bis 2015 enthalten die Tabellen 1 der jeweiligen Tätigkeitsberichte. Für das Jahr 2016 stellt sich der Personalbestand wie folgt dar: Personal Beschäftigte insgesamt Aufsichtsbeamtinnen/ -beamte AB mit Arbeitsschutzaufgaben (gem. Gruppe A der LV 1*) weibl. männl. Gesamt weibl. männl. Gesamt weibl. männl. Gesamt hD 5,45 10,00 15,45 3,65 9,00 12,65 2,56 3,80 6,36 gD 38,09 29,80 67,89 36,09 27,80 63,89 23,51 19,21 42,72 mD 4,00 3,00 7,00 4,00 3,00 7,00 1,00 2,00 3,00 Summe 47,54 42,80 90,34 43,74 39,80 83,54 27,06 25,01 52,07 Personal AB in Ausbildung Gewerbeärztinnen/Gewerbeärzte weibl. männl. Gesamt weibl. männl. Gesamt hD 0,00 0,00 0,00 1,80 1,00 2,80 gD 2,00 2,00 4,00 0,00 0,00 0,00 mD 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 2,00 2,00 4,00 1,80 1,00 2,80 Die vorstehenden Tabellen stellen den Personalbestand des Vollzugs (Abteilung 5 des LAGuS) und der Fachaufsicht dar. * LV 1: LASI-Veröffentlichung 1, Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder - Grundsätze und Standards - Download unter: http://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen . Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 5. Wie viele Kontrollen wurden durch die Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2017 durchgeführt (bitte pro Jahr und getrennt nach Arbeitsschutzaufsicht des Landes, gewerbliche BG, UVT öffentliche Hand und landwirtschaftliche BG insgesamt sowie nach Branchen angeben)? a) Wie viele Kontrollen erfolgten anlassbezogen, also aufgrund von Hinweisen und/oder Beschwerden? b) Wie viele Kontrollen erfolgten aufgrund von Schwerpunktsetzungen ? c) Wie viele Kontrollen erfolgten aufgrund regelmäßiger, allgemeiner Revisionen (bitte pro Jahr und getrennt nach Arbeitsschutzaufsicht des Landes, gewerbliche BG, UVT öffentliche Hand und landwirtschaftliche BG angeben)? Die Gesamtzahl der Besichtigungen und Inspektionen, die von den Arbeitsschutzbehörden im besagten Zeitraum durchgeführt wurden, ergibt sich aus der Summe der Einzelposten unter a) bis c). Zu a) Besichtigungen und Inspektionen, die von den Arbeitsschutzbehörden aufgrund äußerer Anlässe (anlassbezogenen) durchgeführt wurden, werden in der Tabelle 3.1 Spalte 18 und der Tabelle 3.2 Spalte 5 nach verschiedenen Kriterien (in und außerhalb von Betriebsstätten nach Leitbranchen, nach Art der Arbeitsstelle) der Tätigkeitsberichte dargestellt. Hierbei wird zwischen Inspektionen innerhalb und außerhalb von Betriebsstätten unterschieden. Die nachfolgende Tabelle 5.1 erfasst die Inspektionen innerhalb von Betriebsstätten, die nach Leitbranchen erfasst werden, Tabelle 5.2 die Inspektionen außerhalb von Betriebsstätten, die nach der Art der Arbeitsstelle erfasst werden. Inwieweit für diese Besichtigungen und Inspektionen Anlässe wie zum Beispiel Anfragen, Anträge, Beschwerden, Hinweise oder Unfälle ursächlich waren, wird nicht separat erfasst. Für den Berichtszeitraum 2016 wurden anlassbezogene Besichtigungen/Inspektionen wie folgt erfasst: Nach Leitbranchen: Leitbranche Besichtigung/Inspektion Chemische Betriebe 20 Metallverarbeitung 17 Bau, Steine, Erden 39 Entsorgung, Recycling 15 Hochschulen, Gesundheitswesen 100 Leder, Textil 2 Elektrotechnik 0 Holzbe- und -verarbeitung 9 Metallerzeugung 1 Fahrzeugbau 6 Kraftfahrzeugreparatur, -handel, Tankstellen 12 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 9 Leitbranche Besichtigung/Inspektion Nahrungs- und Genussmittel 87 Handel 155 Kredit-, Versicherungsgewerbe 2 Datenverarbeitung, Fernmeldedienste 1 Gaststätten, Beherbergung 162 Dienstleistung 24 Verwaltung 37 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 2 Verkehr 10 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen 3 Versorgung 36 Feinmechanik 3 Maschinenbau 10 Insgesamt 753 Nach der Art der Arbeitsstelle: Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage Besichtigung/Inspektion Baustellen 589 überwachungsbedürftige Anlagen 0 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 0 Lager explosionsgefährlicher Stoffe 0 Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) 1 Ausstellungsstände 0 Straßenfahrzeuge 0 Schienenfahrzeuge 0 Wasserfahrzeuge 1 Heimarbeitsstätten 0 private Haushalte (ohne Beschäftigte) 0 Übrige 87 Insgesamt 678 Zu b) Besichtigungen und Inspektionen, die von den Arbeitsschutzbehörden aufgrund eigener Schwerpunktsetzungen durchgeführt wurden, werden in den Tabellen 3.1 Spalte 16 und den Tabellen 3.2 Spalte 3 nach verschiedenen Kriterien (in und außerhalb von Betriebsstätten nach Leitbranchen, nach Art der Arbeitsstelle) der Tätigkeitsberichte dargestellt. Bezüglich der Tabellen gilt das Gleiche, wie unter a). Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Nach Leitbranchen: Leitbranche Besichtigung/Inspektion Chemische Betriebe 7 Metallverarbeitung 5 Bau, Steine, Erden 7 Entsorgung, Recycling 10 Hochschulen, Gesundheitswesen 32 Leder, Textil 0 Elektrotechnik 1 Holzbe- und -verarbeitung 4 Metallerzeugung 2 Fahrzeugbau 1 Kraftfahrzeugreparatur, -handel, Tankstellen 6 Nahrungs- und Genussmittel 96 Handel 23 Kredit-, Versicherungsgewerbe 6 Datenverarbeitung, Fernmeldedienste 0 Gaststätten, Beherbergung 8 Dienstleistung 28 Verwaltung 1 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 0 Verkehr 12 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen 2 Versorgung 4 Feinmechanik 2 Maschinenbau 3 Insgesamt 260 Nach der Art der Arbeitsstelle: Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage Besichtigung/Inspektion Baustellen 6 überwachungsbedürftige Anlagen 0 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 0 Lager explosionsgefährlicher Stoffe 0 Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) 0 Ausstellungsstände 0 Straßenfahrzeuge 0 Schienenfahrzeuge 0 Wasserfahrzeuge 0 Heimarbeitsstätten 0 private Haushalte (ohne Beschäftigte) 0 Übrige 4 Insgesamt 10 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 11 Zu c) Besichtigungen und Inspektionen, die von den Arbeitsschutzbehörden eigeninitiativ in und außerhalb von Betriebsstätten durchgeführt wurden, werden nach Leitbranchen in der Tabelle 3.1 Spalte 15 und nach Art der Arbeitsstelle der Tabelle 3.2 Spalte 2 der Tätigkeitsberichte dargestellt. Für den Berichtszeitraum 2016 werden folgende Angaben gemacht. Nach Leitbranchen: Leitbranche Besichtigung/Inspektion Chemische Betriebe 9 Metallverarbeitung 21 Bau, Steine, Erden 23 Entsorgung, Recycling 11 Hochschulen, Gesundheitswesen 179 Leder, Textil 0 Elektrotechnik 0 Holzbe- und -verarbeitung 10 Metallerzeugung 0 Fahrzeugbau 3 Kraftfahrzeugreparatur, -handel, Tankstellen 80 Nahrungs- und Genussmittel 39 Handel 106 Kredit-, Versicherungsgewerbe 3 Datenverarbeitung, Fernmeldedienste 0 Gaststätten, Beherbergung 303 Dienstleistung 15 Verwaltung 16 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 1 Verkehr 9 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen 2 Versorgung 8 Feinmechanik 7 Maschinenbau 4 Insgesamt 849 Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Nach der Art der Arbeitsstelle: Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage Besichtigung/Inspektion Baustellen 1.406 überwachungsbedürftige Anlagen 0 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 1 Lager explosionsgefährlicher Stoffe 0 Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) 8 Ausstellungsstände 6 Straßenfahrzeuge 0 Schienenfahrzeuge 0 Wasserfahrzeuge 0 Heimarbeitsstätten 0 private Haushalte (ohne Beschäftigte) 0 Übrige 180 Insgesamt 1.601 6. Welche Branchen waren in den Jahren 2011 bis 2017 in Mecklenburg- Vorpommern bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden besonders auffällig? In der Tabelle 3.1 (Spalte 21) der Tätigkeitsberichte wird auch die absolute Anzahl der Beanstandungen erfasst. Die erfassten Daten lassen aufgrund des Aufsichtskonzeptes, der Wirtschaftsstruktur im Land, der unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in den Berichtszeiträumen , der veränderlichen Anteile äußerer Anlässe für die Veranlassung von Dienstgeschäften aber auch der gleichzeitigen Wahrnehmung von Arbeitsschutztätigkeiten und Tätigkeiten, die nicht den Kernaufgaben des Arbeitsschutzes zuzurechnen sind, keine seriöse Aussage in Bezug auf besonders auffällige Branchen zu. Für derartige Wertungen besteht darüber hinaus auch kein entsprechender Bewertungsmaßstab. 7. Welcher Art waren die in den Jahren 2011 bis 2017 in Mecklenburg- Vorpommern festgestellten Verstöße? Wie viele Zwangsmaßnahmen, Ahndungen, Anordnungen, Verwarnungen und Bußgeldbescheide wurden erteilt bzw. erlassen? Angaben über Zwangsmaßnahmen und Ahndungen für den Berichtszeitraum von 2011 bis 2015 können nach Leitbranchen sortiert den Spalten 25 und 26 der Tabelle 3.1, nach der Art der Arbeitsstelle sortiert den Spalten 12 und 13 der Tabelle 3.2 und nach Sachgebieten sortiert den Spalten der 16 bis 20 Tabelle 4 der jeweiligen Tätigkeitsberichte entnommen werden. Für das Jahr 2016 können folgende Angaben gemacht werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 13 Nach Leitbranchen sortiert: Leitbranche Zwangsmaßnahmen Ahndung Anordnungen/ Anwendung von Zwangsmitteln Verwarnungen/ Bußgelder/ Strafanzeigen Chemische Betriebe 3 2 Metallverarbeitung 2 3 Bau, Steine, Erden 41 37 Entsorgung, Recycling 1 7 Hochschulen, Gesundheitswesen 1 6 Leder, Textil 0 1 Elektrotechnik 0 0 Holzbe- und -verarbeitung 0 1 Metallerzeugung 0 0 Fahrzeugbau 4 0 Kraftfahrzeugreparatur, -handel, Tankstellen 1 11 Nahrungs- und Genussmittel 9 20 Handel 3 42 Kredit-, Versicherungsgewerbe 0 2 Datenverarbeitung, Fernmeldedienste 0 1 Gaststätten, Beherbergung 12 9 Dienstleistung 8 18 Verwaltung 1 7 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 0 2 Verkehr 3 439 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen 0 0 Versorgung 4 1 Feinmechanik 3 6 Maschinenbau 1 7 Insgesamt 97 622 Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Nach der Art der Arbeitsstelle sortiert: Art der Arbeitsstelle bzw. Anlage Zwangsmaßnahmen Ahndung Anordnungen/ Anwendung von Zwangsmitteln Verwarnungen/ Bußgelder /Strafanzeigen Baustellen 0 1 überwachungsbedürftige Anlagen 0 0 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 0 0 Lager explosionsgefährlicher Stoffe 0 0 Märkte und Volksfeste (fliegende Bauten, ambulanter Handel) 0 0 Ausstellungsstände 0 0 Straßenfahrzeuge 0 0 Schienenfahrzeuge 0 0 Wasserfahrzeuge 0 0 Heimarbeitsstätten 0 0 private Haushalte (ohne Beschäftigte ) 0 0 Übrige 41 126 Insgesamt 41 127 Nach berührten Sachgebieten sortiert: Sachgebiet Zwangsmaßnahmen Ahndung Anordnungen Anwendung von Zwangsmitteln Verwarnungen Bußgelder Strafanzeigen Anzahl der Tätigkeiten 137 17 505 446 28 Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzorganisation 41 1 13 31 7 Arbeitsplätze, Arbeitsstätten , Ergonomie 88 3 10 27 5 Arbeitsmittel, Medizinprodukte 40 0 0 1 0 Überwachungsbedürftige Anlagen 7 7 2 1 0 Gefahrstoffe 37 0 13 19 9 explosionsgefährliche Stoffe 1 0 5 22 1 Biologische Arbeitsstoffe 0 0 0 0 0 Gentechn. veränderte Organismen 0 0 0 0 0 Strahlenschutz 1 0 0 1 2 Beförderung gefährlicher Güter 0 0 2 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 15 Sachgebiet Zwangsmaßnahmen Ahndung Anordnungen Anwendung von Zwangsmitteln Verwarnungen Bußgelder Strafanzeigen psychische Belastungen 0 0 0 0 0 Summe Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz 215 11 43 104 24 Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz Geräte- und Produktsicherheit 3 0 0 2 0 Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 0 0 0 0 0 Medizinprodukte 1 3 0 0 4 Summe Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz 4 3 0 2 4 Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeit 4 0 2 8 0 Sozialvorschriften im Straßenverkehr 2 3 423 330 6 Kinder- und Jugendarbeitsschutz 2 0 3 5 0 Mutterschutz 0 0 0 1 0 Heimarbeitsschutz 0 0 0 0 0 Summe Sozialer Arbeitsschutz 8 3 428 344 6 Arbeitsmedizin 2 0 0 0 0 Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt 0 0 0 0 0 Summe (alle Sachgebiete) 229 17 471 450 34 8. Wie hat sich das Unfallgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2011 jährlich entwickelt (bitte das Gesamtunfallgeschehen, meldepflichtige Unfälle, tödliche Unfälle, schwere und minderschwere Arbeitsunfälle, Schul- und Kindergartenunfälle, Unfälle in Heim und Freizeit etc., darstellen)? In den Tätigkeitsberichten werden die tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle erfasst, die den Arbeitsschutzbehörden des Landes gemeldet werden. Angaben über die gemeldeten Unfälle in dem Zeitraum 2011 bis 2015 können der Tabelle 1 im Abschnitt 3.1 und der Tabelle 7 im Anhang entnommen werden. Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Im Berichtszeitraum 2016 wurden den Arbeitsschutzbehörden folgende tödliche Unfälle gemeldet: tödliche Arbeits- und Wegeunfälle insgesamt: 10 davon: Baugewerbe 2 Landwirtschaft, Forst, Fischerei 0 verarbeitendes Gewerbe 3 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 2 Energiewirtschaft, Wasserversorgung 1 Dienstleistungen 1 Sonstige 1 Durch das LAGuS wurden im Jahr 2016 folgende Arbeits- und Wegeunfälle untersucht: Unfallmonat Anzahl der tödlichVerletzten Januar 1 Februar 1 Mai 1 Juni 3 Juli 1 August 1 September 2 November 1 Über die vorgenannten Angaben hinausgehend liegen der Landesregierung keine umfassenden statistischen Daten vor. Bezüglich der Entwicklung des Unfallgeschehens in seiner Gesamtheit sowie im Einzelnen muss auf die Statistiken der Bundesregierung und Unfallversicherungsträger verwiesen werden. Angaben über das Unfallgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis zum Jahr 2015 enthalten die Tabellen TL 2 der Berichte „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ 2013 und 2015 der Bundesregierung. Die jährlich herausgegebenen Berichte können unter nachfolgenden Adresse abgerufen werden: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und- Arbeitsschutz-im-Wandel/Arbeitsweltberichterstattung/SuGA/SuGA_node.html 9. Wie oft wurden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des sich aus § 21 ergebenden Auftrages in den Jahren 2011 bis 2017 jährlich a) beraten, b) im Rahmen von Betriebsbesichtigungen überwacht bzw. kontrolliert (bitte für das Land insgesamt sowie nach Region, Branchen und Betriebsgröße darstellen)? Zu a) Die Beratungstätigkeiten der Arbeitsschutzbehörde werden in der Tabelle 4 der Tätigkeitsberichte erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 17 Die Spalte 1 der vorgenannten Tabelle enthält die Gesamtanzahl der in den jährlichen Berichtszeiträumen geführten Beratungen. Eine weitere Aufschlüsselung ist nicht vorgesehen. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 14.537 14.603 12.470 12.625 12.050 10.344 Zu b) Angaben über die aufgesuchten Betriebsstätten (Spalten 5 bis 8) für die Jahre 2011 bis 2015 können der Tabelle 3.1 des jeweiligen Tätigkeitsberichtes entnommen werden. Die Angaben werden nach Größenklassen aufgeschlüsselt und nach Leitbranchen sortiert dargestellt. Zu den im Jahr 2016 aufgesuchten Betriebsstätten können die nachfolgenden Angaben gemacht werden. Leitbranche aufgesuchte Betriebsstätten Gr. 1* Gr. 2** Gr. 3*** Summe Chemische Betriebe 1 28 25 54 Metallverarbeitung 0 50 59 109 Bau, Steine, Erden 0 114 234 348 Entsorgung, Recycling 0 35 44 79 Hochschulen, Gesundheitswesen 17 442 1.103 1.562 Leder, Textil 0 8 3 11 Elektrotechnik 0 12 10 22 Holzbe- und -verarbeitung 0 22 29 51 Metallerzeugung 0 8 4 12 Fahrzeugbau 4 18 9 31 Kraftfahrzeugreparatur, -handel, Tankstellen 0 28 197 225 Nahrungs- und Genussmittel 2 166 252 420 Handel 0 183 512 695 Kredit-, Versicherungsgewerbe 1 49 84 134 Datenverarbeitung, Fernmeldedienste 0 7 8 15 Gaststätten, Beherbergung 0 103 508 611 Dienstleistung 9 142 238 389 Verwaltung 12 188 109 309 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 0 5 0 5 Verkehr 3 77 107 187 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen 1 11 12 24 Versorgung 3 40 51 94 Feinmechanik 0 16 37 53 Maschinenbau 2 31 16 49 Insgesamt 55 1.783 3.651 5.489 * Gr. 1: 500 und mehr Beschäftigte ** Gr. 2: 20 bis 499 Beschäftigte *** Gr. 3: 1 bis 19 Beschäftigte Drucksache 7/1220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 18 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung in den letzten Jahren hinsichtlich der Personalausstattung und der Qualität der Arbeit bei den Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz vor dem Hintergrund , dass die Bundesrepublik Deutschland bereits 2006 durch das Senior Labour Inspectors Commitee (SLIC) der EU hinsichtlich der defensiven Sanktionspolitik, einer fast ausschließlich auf Reaktion ausgerichteten Überwachungsstrategie, mangelnder Ressourcenausstattung und unzureichender Beteiligung von Betriebs- und Personalräten gerügt wurde? Ergebnis der in der Frage erwähnten SLIC-Evaluation war eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes . Es wurde die Gemeinsame Deutsche Arbeitsstrategie eingeführt, die ein abgestimmtes Handeln zwischen den UVT und den Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich Schwerpunktthemen sicherstellen soll. Darüber hinaus hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) im Jahr 2010 einstimmig beschlossen, für Kernaufgaben des staatlichen Handelns zum Schutz der Beschäftigten einheitliche Mindeststandards festzulegen. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses wird der Empfehlung des Senior Labour Inspectors Committee (SLIC - EU-Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter) aus dem „Evaluationsbericht des deutschen Arbeitsaufsichtssystem“ 2006 gefolgt, das gemeinsame Methodeninventar der Länder mit dem Ziel der Gewährleistung eines gleichwertigen Vollzugs der Arbeitsschutzvorschriften in allen Ländern und eines gleichen Arbeitsschutzniveaus für alle Beschäftigten fortzuentwickeln. Auch der Anregung des SLIC, dass die Länder die vorhandenen und verfügbaren rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten auf ausgewogene Art und Weise vollständig ausüben sollten, wird hier Rechnung getragen. Mit der LASI-Veröffentlichung - LV 1 - Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder (http://lasi-info.com/uploads/media/LV_1_Grundsaetze_ 01.12.2016.pdf) wurde eine Basis für die Qualitätssicherung des Aufsichtshandelns und der Transparenz für die Normadressaten beim Vollzug der Rechtsvorschriften geschaffen. Unter anderem werden einheitliche Grundsätze und Standards hinsichtlich der personellen Anforderungen, der Durchführung von Überwachungstätigkeiten und der Verhängung von Sanktionen beschrieben. Sie ist eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung des grundgesetzlichen Auftrages, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten über die Ländergrenzen hinweg gleichwertig zu gestalten und dem Anspruch der Beschäftigten sowie der Arbeitgeber, bei gleichen Rechtsvorschriften nicht unterschiedlich behandelt zu werden, gerecht zu werden. Gleichzeitig ist sie die Basis für die Qualitätssicherung des Aufsichtshandelns und schafft Transparenz für die Normadressaten beim Vollzug der Rechtsvorschriften. Als Zielgröße soll die Arbeitsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern mindestens ein Viertel der insgesamt für die Umsetzung der Arbeitsschutzaufgaben der Gruppe A der LV 1 zur Verfügung stehenden Nettoarbeitszeit für die aktive Überwachung planen und bereitstellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1220 19 Zur aktiven Überwachung gehören die: - risikoorientierte Überwachung, - Überwachung im Rahmen der GDA-Arbeitsprogramme und weiterer länderübergreifender Überwachungsprogramme, - Überwachungsprogramme einzelner Länder und - Überwachung im Einzelfall. In den vergangenen Jahren erfolgte ein erheblicher Aufgabenzuwachs bei parallelem Personalabbau (siehe auch Antworten zu den Fragen 3 und 4 sowie den Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013, Seite 181, https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/ Suga-2013.pdf?__blob=publikationFile&v=4). Die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der gesetzlich originären Vollzugsaufgaben, die der Arbeitsschutzabteilung des LAGuS mit dem vorhandenen Personal obliegen, gelingt unter diesen Bedingungen durch eine grundlegende Umstrukturierung der Abteilung Arbeitsschutz im LAGuS in Verbindung mit der Umsetzung eines risikobasierten Aufsichtskonzeptes, das derzeit evaluiert wird. Ziel dieser Umstrukturierung ist es auch, Kapazitäten für die aktive Überwachung zu gewinnen, um der Zielvorgabe aus der LV 1 gerecht zu werden. Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben sich die Pflichten zur Beratung der Arbeitnehmer wie auch zur Sanktionierung von Verstößen. Die Arbeitsschutzbehörden des Landes sehen sich als Partner der Wirtschaft. Im Fokus steht die Hilfestellung bei der Umsetzung der Arbeitgeberpflichten . Mit der Umstellung der Arbeitsschutzstrategie auf den Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung wurden dem Arbeitgeber umfassende Pflichten auferlegt, deren Umfang gerade kleine und mittlere Unternehmen oft nicht im gebotenen Maße überschauen. Hier überwiegend zu sanktionieren schadet dem Unternehmen, ohne einen fühlbaren Nutzen für den Arbeitsschutz zu bringen. Sanktionierungen erfolgen schwerpunktmäßig bei Gefahren und grober Fahrlässigkeit sowie bei Nichtumsetzung behördlicher Anordnungen. Derzeit findet wieder eine Evaluierung des Arbeitsschutzes in Deutschland durch den SLIC statt. Ansprechpartner für die Arbeitsschutzbehörden ist per Gesetz der Arbeitgeber. Treten Vertreter dieser Arbeitnehmergremien an die Arbeitsschutzbehörden mit Beschwerden heran, wird dem selbstverständlich nachgegangen.