Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1223 7. Wahlperiode 22.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Meldung der Schülerzahlen an Pflegeschulen und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 30 Abs. 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) sollen die Pflegeschulen jeweils im Vorfeld der zuständigen Stelle ihre voraussichtlichen Schülerzahlen mitteilen und näher begründen. Die zuständige Stelle darf nach Prüfung nicht plausible Schülerzahlen zurückweisen. a) Wie schätzt die Landesregierung den mit der Begründung der Schülerzahlen verbundenen Aufwand ein? b) In welcher Form soll diese Begründung erfolgen? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In der Vergangenheit wurden die Schülerzahlen von den Pflegeschulen und von den Trägern der praktischen Ausbildung gemeldet. Bei Beantragung der Erhöhung der Ausbildungskapazität erfolgte eine formlose Begründung (zum Beispiel Erhöhung der Anzahl der Auszubildenden ). Sinkende Schülerzahlen wurden ebenfalls formlos begründet (zum Beispiel Abbrecher oder geburtenschwache Jahrgänge). Dieses Verfahren hat sich bewährt und wird für die Meldung der Schülerzahlen gemäß Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) geprüft sowie gegebenenfalls angepasst. Die Landesregierung geht von einem ähnlichen Aufwand wie im bisherigen Verfahren aus.