Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1224 7. Wahlperiode 20.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Fernunterricht an Pflegeschulen und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) können im Rahmen von Modellvorhaben Teile des theoretischen Unterrichts ab dem 1. Januar 2020 als Fernunterricht erteilt werden. Was plant die Landesregierung diesbezüglich? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit befindet sich zur Entwicklung des künftigen Lehrplans im Austausch mit den Ländern im Nordverbund. Dabei wird auch der Einsatz von Fernunterricht geprüft. Dazu ist zunächst der Bedarf an Fernunterricht zu eruieren, der im Austausch mit den Schulen abzuschätzen sein wird.