Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1226 7. Wahlperiode 20.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Mindestanforderungen an Pflegeschulen und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 9 Abs. 3 Pflegeberufegesetz (PflBG) können die Länder das Nähere zu den Mindestanforderungen an die Pflegeschulen bestimmen und weitere Anforderungen festlegen. a) Was plant diesbezüglich die Landesregierung? b) Bis wann sollen die entsprechenden Regelungen (insbesondere eventuelle zusätzliche Anforderungen) den Pflegeschulen bekannt gemacht werden? Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern hat Empfehlungen für die Mindestanforderungen an die Pflegeschulen (allgemeine Anforderungen, personelle Anforderungen, räumliche Anforderungen, praktische Ausbildung) entwickelt und kontinuierlich den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Aufgrund des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) erfolgen im kommenden Jahr die Prüfung der aktuell gültigen Empfehlungen sowie deren etwaige Anpassung. Die Schulen werden unter anderem im Rahmen von Treffen der Schulleitungen über die Anpassungen informiert.