Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1228 7. Wahlperiode 23.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Interessenvertretungen der Pflegeschulen und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) soll eine Vereinbarung der Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen durch verschiedene Institutionen, u. a. auch durch die Interessenvertretungen der öffentlichen und privaten Pflegeschulen auf Landesebene, getroffen werden. a) Wer kommt aus Sicht der Landesregierung als derartige Interessenvertretungen der Pflegeschulen jeweils in Betracht? b) Falls mehrere Interessenvertretungen in Betracht kommen sollten, welche werden dann an den Verhandlungen zu den Ausbildungskosten beteiligt? c) Bis wann soll aus der Sicht der Landesregierung die erste Vereinbarung zu den künftigen Ausbildungskosten der Pflegeschulen spätestens getroffen werden? Die Fragen a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) ist eine Vielzahl von Finanzierungsaspekten auf Landesebene zu regeln. Dazu gehört auch die Interessensvertretung der Pflegeschulen bei der Verhandlung der Ausbildungskosten, welche bis zum Inkrafttreten von Artikel 15 Absatz 2 des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) zum 01.01.2019 geregelt werden sollen. Drucksache 7/1228 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Schulen in freier Trägerschaft ist die Arbeitsgemeinschaft (AG) Freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die derzeitige Interessenvertretung. Daher geht die Landesregierung davon aus, dass diese AG eine kompetente Interessenvertretung der freien beruflichen Schulen, hier der Pflegeschulen, stellen wird. Für die öffentlichen Schulen existiert derzeit keine Interessensvertretung. Dazu wird die Landesregierung im Laufe der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) im kommenden Jahr eine Lösung erarbeiten.