Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/123 7. Wahlperiode 03.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl an „Schulpraktischen Übungen“ und Praktika und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die im Rahmen des Lehramtsstudiums zu absolvierenden Praktika sind in § 7 des Lehrerbildungsgesetzes hinsichtlich ihres Gesamtumfangs an Wochen (15) und ECTS-Punkten (15) festgeschrieben. Das Nähere bleibt der Gestaltungsmöglichkeit der Hochschulen durch Satzungsrecht vorbehalten. Die Schulpraktischen Übungen gelten als Teil der Fachdidaktik. 1. Welche Anzahl von Unterrichtsstunden umfassen die „Schulpraktischen Übungen“ je Lehramtsstudentin und Lehramtsstudenten im Laufe des Lehramtsstudiums (bitte nach Hochschule und Schulart auflisten)? Für die Universität Greifswald wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Lehramtstyp Unterrichtsstunden pro Fach Lehramt an Regionalen Schulen 2 Lehramt an Gymnasien 2 Der Überhang an Studierenden aus den vorherigen Semestern wurde nicht berücksichtigt. Drucksache 7/123 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Universität Rostock wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Lehramtstyp Unterrichtsstunden pro Fach Lehramt an Grundschulen 1 - 2 Lehramt für Sonderpädagogik 1 - 2 Lehramt an Regionalen Schulen 1 - 2 Lehramt an Gymnasien 1 - 2 Diese Angaben gelten auch für die Hochschule für Musik und Theater Rostock. Die Studierenden in den wirtschafts- und berufspädagogischen Studiengängen der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg streben förmlich keinen Lehramtsabschluss, sondern einen Bachelor- und Masterabschluss an. Sie werden aus diesem Grund und wegen der je nach Fachrichtung sehr differenzierten Gestaltung der Studiengänge nachfolgend nicht im Einzelnen berücksichtigt. Generell lässt sich feststellen, dass auch in den entsprechenden Masterstudiengängen im Rahmen der Schulpraktischen Übungen Unterrichtsstunden im geringen Umfang gegeben werden. Ergänzend wird angemerkt, dass im Rahmen der hier nicht erfragten Schulpraktika weitere Unterrichtsstunden vorgesehen sind. 2. Welche Anzahl von Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten absolviert pro Studienjahr die „Schulpraktischen Übungen“ (bitte einzeln nach Hochschule und Schulart auflisten)? Für die Universität Greifswald wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen: Lehramtstyp Studierende 5. Fachsemester Wintersemester 2014/2015 (Kopfzahlen) Studierende 5. Fachsemester Wintersemester 2015/2016 (Kopfzahlen) Studierende 5. Fachsemester Wintersemester 2016/201717 (Kopfzahlen) Lehramt an Regionalen Schulen 40 40 52 Lehramt an Gymnasien 120 98 128 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/123 3 Für die Universität Rostock wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen: Lehramtstyp Studierende 3. Fachsemester Wintersemester 2014/2015 (Kopfzahlen ) Studierende 3. Fachsemester Wintersemester 2015/2016 (Kopfzahlen) Studierende 3. Fachsemester Wintersemester 2016/201717 (Kopfzahlen) Lehramt an Grundschulen 148 158 163 Lehramt für Sonderpädagogik 77 84 82 Lehramt an Regionalen Schulen 154 139 129 Lehramt an Gymnasien 214 191 200 Die Universität Greifswald zählt im 5. Fachsemester, die Universität Rostock im 3. Fachsemester. Auf die Gesamtaussage hat dies keinen Einfluss. In den berufspädagogischen Studiengängen durchlaufen alle Studierenden ebenfalls Schulpraktische Übungen. Die Anzahl der Lehramtsstudierenden, die die Schulpraktischen Übungen im Fach Musik an der Hochschule für Musik und Theater Rostock absolvieren, betrug in den vergangenen drei Jahren im Schnitt 16 Studierende, davon sechs im Lehramt an Grundschulen, zwei im Lehramt an Regionalen Schulen und acht im Lehramt an Gymnasien. 3. Welchen Zeitraum umfassen das a) Orientierungspraktikum I, b) Orientierungspraktikum II, c) Sozialpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums (bitte getrennt nach Praktikumsart, Schulart und Hochschule bzw. Fachhochschule auflisten)? Zu 3 a), b) und c) Das Orientierungspraktikum I und II im Sinne der Frage gibt es in einem Umfang von jeweils drei Wochen nur im Lehramt an Grundschulen der Universität Rostock. Das Sozialpraktikum umfasst in allen allgemeinbildenden Lehrämtern, die die Universitäten jeweils anbieten, drei Wochen. Dies gilt auch für die Studiengänge, an denen am Standort Rostock die Hochschule für Musik und Theater beteiligt ist. Ein Sozialpraktikum in den wirtschafts- und berufspädagogischen Studiengängen der Universität Rostock ist nicht vorgesehen. In den berufspädagogischen Bachelorstudiengängen der Hochschule Neubrandenburg sind die Sozialpraktika in die dortigen Berufsfeldpraktika integriert. Drucksache 7/123 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Welche Anzahl von Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten absolvierte in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jeweils das a) Orientierungspraktikum I, b) Orientierungspraktikum II, c) Sozialpraktikum (bitte getrennt nach Praktikumsart, Schulart und Hochschule bzw. Fachhochschule auflisten)? Zu 4 a), b) und c) Zum Sozialpraktikum an der Universität Greifswald können keine statistisch belastbaren Aussagen getroffen werden, da die Universität diese Daten nicht erhebt. Für die Universität Rostock wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen: Semester Sozialpraktikum Orientierungspraktikum I Orientierungspraktikum II Sommersemester 2016 242 50 70 Wintersemester 2015/2016 335 104 56 Sommersemester 2015 260 26 35 Wintersemester 2014/2015 328 86 56 Sommersemester 2014 315 26 - Eine belastbare Aufschlüsselung des Sozialpraktikums nach Schularten kann nur für das Sommersemester 2016 mitgeteilt werden, da erst zu diesem Zeitpunkt ein elektronisches Erfassungssystem genutzt wurde: Lehramt Studierendenanzahl Grundschule 60 Regionale Schule 64 Gymnasium 100 Sonderpädagogik 18 Gesamt 242