Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1231 7. Wahlperiode 24.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Ausgleichsfonds für die Pflegeausbildung und ANTWORT der Landesregierung 1. Gemäß § 26 Absatz 2 Pflegeberufegesetz (PfIBG) sollen künftig die sogenannten Ausgleichsfonds auf Landesebene organisiert und verwaltet werden. Wie soll diese Vorgabe konkret in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden? 2. Gemäß § 26 Abs. 4 PfIBG soll die zuständige Stelle im Land den Finanzierungsbedarf nach § 32 PfIBG ermitteln und die Ausgleichszuweisungen u. a. an die Träger der Pflegeschulen auszahlen. a) Wo wird künftig in Mecklenburg-Vorpommern die o. g. zuständige Stelle angesiedelt sein (unter Berücksichtigung des den Ländern nach § 26 Abs. 6 PfIBG eingeräumten Spielraums)? b) Nach welchem Verfahren wird die zuständige Stelle u. a. den konkreten Finanzierungsbedarf der Pflegeschulen ermitteln? Die Fragen 1, 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) auf Landesebene erfordert eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sind das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung sowie das Finanzministerium beteiligt. Bis Ende 2017 ist geplant, die zuständige Stelle zu benennen. Die Ermittlung des Finanzbedarfes der Pflegeschulen ist in den §§ 27 bis 36 sowie § 56 PflBRefG geregelt. Drucksache 7/1231 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Sind bezüglich der Höhe des Finanzierungsbedarfs Differenzierungen zwischen öffentlichen und freien Pflegeschulen geplant? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage? Nach Benennung der zuständigen Stelle erfolgt im kommenden Jahr die Spezifizierung der Finanzierung, zu der auch eine mögliche Differenzierung der Finanzierungsbedarfe der Schulen gehört.