Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1236 7. Wahlperiode 30.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Pflegeausbildung und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schülerinnen/Schüler werden derzeit in Mecklenburg- Vorpommern in den Bildungsgängen/Fachrichtungen Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege ausgebildet (bitte für jeden Bildungsgang/für jede Fachrichtung gesondert und unterteilt nach Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft darstellen)? Tabelle 1: Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der dreijährigen Pflegeausbildung gemäß Schulstatistik der beruflichen Schulen (Stichtag: 12.10.2016) Gesamt Öffentliche Schulen Schulen in freier Trägerschaft Gesundheits- und Krankenpflege 1586 1372 214 Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 84 84 - Altenpflege 783 373 410 Drucksache 7/1236 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welches Landesministerium wird ab dem 1. Januar 2020 federführend für die neu geregelte Pflegeausbildung zuständig sein? Anhand der künftig regelmäßig zu erfüllenden Aufgaben wird im Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform geklärt, welches Ministerium die künftige Federführung übernehmen wird. 3. Welche geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse sind in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Inkrafttreten des Pflegeberufsgesetzes zu ändern oder neu zu fassen? Bis zu welchem Zeitpunkt ist hiermit spätestens zu rechnen? Eine Projektgruppe prüft derzeit Änderungs- bzw. Neufassungsbedarfe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie sonstiger Regelungen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 4. Welchen schulrechtlichen Status werden die Pflegeschulen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Januar 2020 innehaben - vor dem Hintergrund, dass die Alten- und Krankenpflegeschulen in freier Trägerschaft bisher als sogenannte Ersatzschulen geführt werden? Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) regelt an mehreren Stellen die Rechte und Pflichten der Pflegeschulen. Der schulrechtliche Status der künftigen Pflegeschulen in freier Trägerschaft wird im Umsetzungsprozess der Pflegeberufereform geregelt.