Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1238 7. Wahlperiode 30.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Haushaltsmittel für Schulwanderungen und Schulfahrten und ANTWORT der Landesregierung In der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 22. September 2017 heißt es, „Schulwanderungen und Schulfahrten können nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel genehmigt werden“. 1. Wie hoch waren die vom Land für Schulwanderungen und Schulfahrten eingestellten Haushaltsmittel in den Jahren 2015, 2016 und 2017? In den Jahren 2015, 2016 und 2017 waren jeweils 700.800 Euro für Reisekostenvergütungen für Schulausflüge an öffentlichen Schulen veranschlagt. 2. Wurden die eingestellten Haushaltsmittel in den Jahren 2015 und 2016 restlos ausgegeben? Wenn nicht, wie hoch war jeweils der Restbetrag? Die Verausgabung der für die Jahre 2015 und 2016 eingestellten Haushaltsmittel stellt sich wie folgt dar: Jahr HH-Ansatz Ist-Ausgaben Restbetrag 2015 700.800,00 Euro 459.529,73 Euro 241.270,27 Euro 2016 700.800,00 Euro 544.726,41 Euro 156.073,59 Euro Drucksache 7/1238 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Mussten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Schulwanderungen und Schulfahrten wegen mangelnder Haushaltsmittel ersatzlos ausfallen? Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte jeweils Schulart, Klassenstufe und zuständiges Schulamt angeben)? Der Haushaltsansatz für Reisekostenvergütungen für Schulausflüge an öffentlichen Schulen war in den Jahren 2015 und 2016 auskömmlich (siehe Beantwortung von Frage 2). Auch im Haushaltsjahr 2017 werden die Haushaltsmittel nach jetziger Einschätzung auskömmlich sein (Ist-Ausgaben per 13.11.2017: 441.629,90 Euro). Aufgrund mangelnder Haushaltsmittel mussten daher keine Schulfahrten ersatzlos ausfallen. 4. Haben Lehrkräfte beziehungsweise Begleitpersonen in den Jahren 2015, 2016 oder 2017 Erklärungen abgegeben, in denen sie auf die Erstattung von Reisekosten für Schulwanderungen oder Schulfahrten verzichtet haben? Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte jeweils Schulart, Klassenstufe und zuständiges Schulamt angeben)? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Praxis der Verzichtserklärung? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden keine Verzichtserklärungen durch Landesbedienstete oder Begleitpersonen eingereicht . 6. Gibt es Schulen, deren Lehrkräfte in den Jahren 2015, 2016 oder 2017 keine Anträge auf Reisekostenvergütung im Zusammenhang mit Schulwanderungen und Schulfahrten eingereicht haben? Wenn ja, welche? Gemäß Landesreisekostengesetz haben die Landesbediensteten Anspruch auf eine Reisekostenvergütung , welche innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch zu beantragen ist. Es steht dem Reisenden frei, ob er hiervon Gebrauch macht. Informationen gemäß der Fragestellung werden durch die Landesregierung statistisch nicht erfasst.