Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/124 7. Wahlperiode 01.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Konzept zur Elternbeitragsentlastung im Bereich Kindertagesförderung und ANTWORT der Landesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU heißt es zu den Elternbeiträgen , die Koalitionspartner werden „für alle Kinder die Elternbeiträge für die Krippe, Kindertagespflege und für den Kindergarten mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres um 50 Euro monatlich absenken. Als weitere Schritte werden die Koalitionspartner Eltern zusätzlich entlastet, die gleichzeitig für zwei oder mehr Kinder Kindertagesförderung in Anspruch nehmen. Für das zweite Kind wollen die Koalitionspartner den Elternbeitrag für alle Formen der Kindertagesförderung halbieren. Ab dem dritten Kind werden Krippe, Tagespflege, Kindergarten und Hort elternbeitragsfrei.“ 1. Wie viele Kinder wurden jeweils in den Jahren 2013 bis 2016 in der Krippe, im Kindergarten und im Hort sowie in der Kindertagespflege (unterteilt nach 0- bis 3-Jährige sowie 3- bis 6-Jährige) betreut? Die Anzahl der belegten Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zum Stichtag 1. April beziehungsweise 1. März kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Stichtag Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege Krippe Kindergarten Hort unter 3-Jährige 3- bis 6-Jährige Schulkinder 01.04.2013 15.843 47.810 33.702 4.896 579 44 01.03.2014 16.063 47.517 33.991 4.711 624 42 01.03.2015 16.471 47.779 34.896 4.334 731 41 01.03.2016 17.244 48.182 36.037 4.337 549 34 Drucksache 7/124 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung ein Konzept für die in der Koalitionsvereinbarung beschriebene Elternbeitragsentlastung im Bereich der Kindertagesförderung erarbeitet? a) Wenn ja, wann wird dieses dem Landtag zugeleitet? b) Wenn nicht, vor welchem Hintergrund wurden die Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU diesbezüglich getätigt? c) Bis wann gedenkt die Landesregierung, ein Konzept zur Umsetzung der Vorhaben zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen? Zu 2, 2 a), 2 b) und 2 c) Die Frage 2 sowie die dazugehörigen Unterfragen werden im Zusammenhang beantwortet. Die Landesregierung wird nach Maßgabe der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten. Die Erarbeitung eines gesonderten Konzeptes war und ist nicht vorgesehen. 3. Wie und zu wann sollen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zur Elternbeitragsentlastung erfolgen? a) Wann wird die Elternbeitragsentlastung um 50 Euro für alle Kinder für die Krippe, Kindertagespflege und für den Kindergarten mit Ausnahme des Vorschuljahres genau eintreten (bitte genaues Datum für die jeweiligen Betreuungsformen und Grund der zeitlichen Staffelung angeben)? b) Wann wird die Entlastung der Eltern eintreten, die gleichzeitig für zwei Kinder Kindertagesförderung in Anspruch nehmen? c) Wann wird die Entlastung der Eltern eintreten, die gleichzeitig für drei oder mehr Kinder eine Kindertagesförderung in Anspruch nehmen? Zu 3, 3 a), 3 b) und 3 c) Die Frage 3 sowie die dazugehörigen Unterfragen werden zusammenhängend beantwortet. Die Elternbeitragsentlastung für die Krippe, Kindertagespflege und für den Kindergarten (mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres) um 50 Euro monatlich erfolgt zum 01.01.2018. Die Staffelung dieser Elternbeitragsentlastung orientiert sich an den Regelungen zur bestehenden Elternbeitragsentlastung im Krippenbereich gemäß § 21 Absatz 5a des Kindertagesförderungsgesetzes. Die Elternbeitragsentlastung für Geschwisterkinder soll zum 01.01.2019 erfolgen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/124 3 4. Wie viele Eltern hätten aktuell und haben voraussichtlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Anspruch auf eine Elternbeitragsentlastung a) für das zweite Kind in der Kindertagesbetreuung, b) für das dritte Kind in der Kinderbetreuung und c) für das vierte sowie weitere Kinder in der Kinderbetreuung (bitte nach Anzahl der Kinder pro Haushalt aufführen)? Zu 4, 4 a), 4 b) und 4 c) Die Frage 4 sowie die dazugehörigen Unterfragen werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine entsprechende Hochrechnung anstellen. 5. Ist die Aussage im Koalitionsvertrag so zu verstehen, dass zunächst eine Elternbeitragsentlastung von 50 Euro für alle Kinder bis zum Vorschuljahr stattfinden wird und in einem weiteren Schritt ausgehend von der um 50 Euro entlasteten Summe eine Halbierung der Elternbeiträge für das zweite Kind stattfinden wird? Die Ausgestaltung der Elternbeitragsentlastung bleibt einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 6. Ist davon auszugehen, dass Eltern, die gleichzeitig für zwei oder mehr Kinder Kindertagesförderung in Anspruch nehmen, zusätzlich entlastet werden, unabhängig davon, in welcher Betreuungsform sie sich befinden? a) Greift das Entlastungsmodell vollumfänglich für eine Familie, deren erstes Kind im Schulhort, deren zweites Kind im Kindergarten (aber nicht im Vorschuljahr) und deren drittes Kind in der Krippe betreut wird (bitte erläutern)? b) Welche Ausnahmen gibt es für das Entlastungsmodell für das zweite, dritte sowie für weitere Kinder und womit werden diese begründet? Zu 6, 6 a) und 6 b) Die Frage 6 sowie die dazugehörigen Unterfragen werden zusammenhängend beantwortet. Die Ausgestaltung der Elternbeitragsentlastung bleibt einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Drucksache 7/124 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie werden bei der Entlastung der Elternbeiträge für das zweite und jedes weitere Kind die Kinder aus Patchwork-, Pflege- und Regenbogenfamilien und wie werden Mehrlinge berücksichtigt? Die Ausgestaltung der Elternbeitragsentlastung bleibt einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 8. Warum wird keine Elternbeitragsermäßigung im bereits gesenkten Vorschuljahr gewährt? a) Womit begründet sich die diesbezügliche unterschiedliche Behandlung zu der Gruppe der unter 3-Jährigen, bei denen ebenfalls eine Elternbeitragsentlastung seit 2012 stattfindet? b) Ist bei den unter 3-Jährigen, trotz der Elternbeitragsentlastung seit 2012, eine weitere Elternbeitragsentlastung geplant? Zu 8, 8 a) und 8 b) Die Frage 8 sowie die dazugehörigen Unterfragen werden zusammenhängend beantwortet. Die Ausgestaltung der Elternbeitragsentlastung bleibt einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 9. Welche Kosten fallen dem Land bei der Umsetzung des Konzeptes der Elternbeitragsentlastung in den jeweiligen Schritten jährlich bis 2021 voraussichtlich an? Die Kosten werden im Rahmen des geplanten Gesetzgebungsverfahrens ermittelt. 10. Wie stellt sich die Zahl der zu betreuenden Kinder in den Kindertageseinrichtungen unterteilt nach Krippe, Tagespflege, Kindergarten und Hort und im Vergleich dazu die Förderung der Kindertagesbetreuung aus Landesmitteln seit dem Jahr 2006 jährlich dar (bitte die Zahlen und Landesmittel einzeln für die Jahre auflisten)? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Höhe der Landesmittel für die Grundförderung nach § 18 Absatz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes bezieht. Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anlage zu Frage 10 Jahr Gesamtausgaben Stichtag belegte Plätze Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege Krippe Kindergarten Hort unter 3-Jährige 3- bis 6-Jährige Schulkinder 2006 80.849.086,57 01.04.2006 12.047 44.040 22.611 3.684 776 68 2007 82.466.068,30 01.04.2007 12.038 44.531 24.778 3.951 832 67 2008 84.115.389,66 01.04.2008 12.269 45.133 27.415 4.165 747 60 2009 85.797.697,46 01.04.2009 13.842 45.019 28.546 4.707 652 77 2010 92.514.000,00 01.04.2010 14.342 45.375 29.976 4.854 616 84 (Beträge jeweils in Euro) Jahr Gesamtausgaben Stichtag belegte Plätze Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege Krippe Kindergarten Hort unter 3-Jährige 3- bis 6-Jährige Schulkinder 2011 96.770.952,00 01.04.2011 14.954 45.642 31.171 4.868 613 70 (Beträge jeweils in Euro) Jahr Gesamtausgaben Stichtag Vollzeitäquivalente Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege Krippe Kindergarten Hort unter 3-Jährige 3- bis 6-Jährige Schulkinder 2012 102.616.569,60 01.04.2012 13.181,80 39.558,40 26.474,00 4.593,00 494,80 52,20 2013 108.239.678,64 01.04.2013 13.927,80 41.461,20 27.972,00 4.455,00 515,60 39,20 2014 113.911.578,13 01.03.2014 14.197,40 41.496,20 28.404,60 4.265,00 539,00 39,20 2015 118.736.739,13 01.03.2015 14.626,00 41.870,80 29.403,20 3.901,00 624,60 37,80 2016 123.184.011,78 01.03.2016 15.316,20 42.352,20 30.580,60 3.897,40 473,20 30,00 (Beträge jeweils in Euro)