Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1240 7. Wahlperiode 11.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Glyphosateinsatz in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie sieht das derzeitige Risikomanagement zum Schutz der biologischen Vielfalt bei der Anwendung von Glyphosat in den Ländern der Europäischen Union und in Deutschland aus? Die Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden in der Europäischen Union (EU) in einem Gemeinschaftsverfahren bewertet. Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius-Kühn- Institut und dem Umweltbundesamt. Bereits im Zulassungsverfahren eines Pflanzenschutzmittels wird die Zulassungsfähigkeit anhand strenger, in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegter Kriterien geprüft. Geprüft werden ebenfalls die Fragen, welche Anwendungsgebiete und welche Verwender für ein Pflanzenschutzmittel in Betracht kommen. Daraus resultieren Vorschriften und Auflagen für die Anwender im Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel. Die Einhaltung dieser Anwendungsvorschriften wird vom Pflanzenschutzdienst des Landes kontrolliert und ist außerdem relevant für die Einhaltung der Cross Compliance-Vorschriften. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügt über Informationen und Daten über das Risikomanagement zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland. Drucksache 7/1240 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich sowie im öffentlichen Bereich zu reduzieren bzw. zu verhindern? Zahlreiche glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel besitzen eine Zulassung für den nichtlandwirtschaftlichen Bereich, dazu zählt auch der Haus- und Kleingartenbereich. Die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln im nichtlandwirtschaftlichen Bereich ist in § 12 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vom 6. Februar 2012 geregelt. Demnach dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf Nichtkulturland angewandt werden, das sind beispielsweise befestigte Freilandflächen und sonstige Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich , forstlich oder gärtnerischen genutzt werden. Der zuständige Pflanzenschutzdienst kann Ausnahmen von dieser Regelung für zugelassene Pflanzenschutzmittel genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierzu zählen beispielsweise sicherheitsrelevante Anlagen der Energieversorgung , Trafo-/Umspannstationen, Öltanklager, Bahnstrecken und militärische Anlagen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann nur erfolgen, wenn durch den Pflanzenschutzdienst eine Überprüfung der Behandlungsnotwendigkeit unter Abwägung aller Risiken, die Prüfung alternativer Verfahren und eine Inaugenscheinnahme der Flächen vor Ort durchgeführt wurden. Im Haus- und Kleingartenbereich ist Glyphosat derzeit zur Erneuerung des Rasens zugelassen. Die Mittel werden im Fachmarkt nur mit begleitender Beratung an Privatpersonen abgegeben. Die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln im nichtlandwirtschaftlichen Bereich kann die Landesregierung nicht generell untersagen. Die Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern hat jedoch im Rahmen verschiedener Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzministerkonferenzen Forderungen zur Einschränkung der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln unterstützt. Dazu gehört unter anderem die Aufforderung an den Bund, sich für ein Abgabeverbot an Privatpersonen für den Einsatz in Haus- und Kleingärten einzusetzen. Des Weiteren wurden bereits 2014 durch die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Einschränkungen für die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis festgelegt. 3. Werden in Mecklenburg-Vorpommern das Grundwasser, die Oberflächengewässer sowie die Küstengewässer der Ostsee auf Glyphosatrückstände und auf Rückstände von Glyphosatabbauprodukten untersucht? Wenn ja, gab es dabei Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte? Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg Vorpommern untersucht Proben aus Fließgewässern und Küstengewässern auf Glyphosat und das Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1240 3 Es gibt keine Umweltqualitätsnorm (UQN) nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV) für Glyphosat oder AMPA. Das Bundesumweltamt hat 2017 regulatorisch akzeptable Konzentrationen (RAK) abgeleitet, darunter auch für Glyphosat (100 µg/l). Dieser Wert wurde einmal im Jahr 2008 in einer Fließgewässerprobe überschritten. Ebenso erfolgt im Grundwasser eine Überwachung bezüglich Glyphosat. Eine Überschreitung des Schwellenwertes in Höhe von 0,1 µg/l gemäß Grundwasserverordnung konnte bisher nicht festgestellt werden. 4. Welche neuen Erkenntnisse gibt es zur Bindung von Glyphosat im Boden? 5. Welche neuen Erkenntnisse gibt es dazu, ob und wie Glyphosat und dessen Abbauprodukte aus dem Boden ausgeschwemmt werden können? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse vor. Hierzu laufen derzeit unter anderem an der Universität Rostock im Rahmen einer Doktorarbeit mit dem Thema „Untersuchungen der Eigenschaften und Wirkungsweisen von Glyphosat im Boden“ entsprechende Untersuchungen. Darüber hinaus wird auf das von 2013 - 2017 laufende Forschungsprojekt „Best-Management- Praktiken und nachhaltige Anwendung von Glyphosatprodukten“ an der Universität Rostock in Kooperation mit der Georg-August-Universität Göttingen und der Plantalyt GmbH unter der Projektleitung von Prof. Dr. Bärbel Gerowitt verwiesen. 6. Welche Erkenntnisse gibt es dazu, wie das in der Landwirtschaft eingesetzte Gemisch von Glyphosat und Benetzungsmitteln auf menschliche und tierische Organismen wirkt? Der Landesregierung liegen keine Daten oder Erkenntnisse vor, die valide Aussagen über die Wirkung von Glyphosat und seinen Benetzungsmitteln auf menschliche und tierische Organismen zulassen. Drucksache 7/1240 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Alternativen zum Glyphosateinsatz für die Landwirte gibt es derzeit? Eine Alternative zum Einsatz von Glyphosat oder ähnlichen Wirkstoffen ist die mechanische Unkrautbekämpfung auf der Stoppel beziehungsweise vor der Saat mittels verschiedener Hackgeräte (Egge, Striegel, Pflug). Dies ist aber in den meisten Fällen deutlich kostenintensiver . Besonders bodenschonende Anbauverfahren sind zudem bei vollständigem Verzicht auf Glyphosat oder ähnliche Wirkstoffe nicht oder nur mit hohem Risiko für das Ernteergebnis nutzbar. 8. Wie hat sich der Einsatz (mengenmäßig) von Glyphosat in der Landwirtschaft und im Haus- und Kleingartenbereich sowie im öffentlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Der Landesregierung liegen keine statistischen Erhebungen vor, wie sich der mengenmäßige Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft und im Haus- und Kleingartenbereich sowie im öffentlichen Raum in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. Im Rahmen einer hierzu durchgeführten Internetrecherche konnten Angaben zur Absatzmenge von Glyphosat in Deutschland ermittelt werden. Hierzu wird auf den nachfolgenden Link verwiesen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/588345/umfrage/absatz-von-glyphosatin -deutschland/