Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1245 7. Wahlperiode 28.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Schäden durch Rabenvögel und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie groß sind die Bestände an Rabenvögeln in Mecklenburg- Vorpommern? Wie haben sich diese Bestände seit 2005 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Art und Jahr)? Laut dem zweiten Brutvogelatlas des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kartierung 2005 bis 2009) sowie der Roten Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns sind folgende Bestandsentwicklungen zu verzeichnen: Raben- und Nebelkrähe Für Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich Bestände von etwa 3.000 bis 3.500 Brutpaaren für die Rabenkrähe und etwa 17.000 bis 20.000 Brutpaaren für die Nebelkrähe. Die „Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns“ gibt sowohl den langfristigen als auch den kurzfristigen Bestandstrend für beide Arten als weitestgehend stabil an. Saatkrähe Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich ein Bestand von etwa 2.538 bis 2.892 Brutpaaren. Die „Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns“ gibt den langfristigen und den kurzfristigen Bestandstrend als abnehmend an. Drucksache 7/1245 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Kolkrabe Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich ein Bestand von etwa 2.700 bis 4.100 Brutpaaren. Die „Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns“ gibt den langfristigen und den kurzfristigen Bestandstrend als zunehmend an. Elster Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich ein Bestand von etwa 6.000 bis 8.000 Brutpaaren. Die „Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns“ gibt den langfristigen Bestandstrend als zunehmend und den kurzfristigen Bestandstrend als weitestgehend stabil an. Dohle Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich ein Bestand von etwa 1.400 bis 2.500 Brutpaaren. Die „Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns“ gibt den langfristigen Bestandstrend als abnehmend und den kurzfristigen Bestandstrend als zunehmend an. Eichelhäher Für Mecklenburg-Vorpommern ergibt sich ein Bestand von etwa 12.000 bis 18.000 Brutpaaren. Die „Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpommerns“ gibt den langfristigen und den kurzfristigen Bestandstrend als weitestgehend stabil an. 2. Wie hoch waren die durch Rabenvögel verursachten Schäden an Nutzvieh seit 2005? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 3. Findet eine Bejagung von Rabenvögeln in Mecklenburg-Vorpommern statt? Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Unterstellung von Tierarten unter das Jagdrecht und zur Änderung der Jagdzeitenverordnung vom 1. September 2017 (GVOBl. M-V 2017, S. 248) sind die Rabenvögel Raben- und Nebelkrähe sowie Elster unter das Jagdrecht in Mecklenburg- Vorpommern gestellt. Damit ist erstmals eine Bejagung ohne Einzelgenehmigung möglich. Für die genannten Rabenvögel gilt somit seit September 2017 eine reguläre Bejagung in der Jagdzeit vom 1. August bis 20. Februar. Bis September 2017 bestand für diese Rabenvögel die Möglichkeit, über Einzelanträge eine Abschussgenehmigung zu erhalten. Der Kolkrabe unterliegt gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes dem Jagdrecht und hat jedoch ganzjährige Schonzeit. Eine Bejagung ist nur mit Einzelgenehmigung durch die zuständige Jagdbehörde möglich. Die Arten Saatkrähe, Dohle und Eichelhäher unterliegen nicht dem Jagdrecht.