Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1246 7. Wahlperiode 28.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Privatisierung von Naturschutzgebieten und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Naturschutzgebiete wurden seit 2010 privatisiert (bitte nach Vereinen, Firmen und Privatpersonen auflisten)? 2. Welche Begründung gibt es für die Privatisierung? 3. Wurden mit der Privatisierung Erlöse erzielt? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte in einzelne Erlöse auflisten)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wurden nach Kenntnis der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern keine Naturschutzgebiete privatisiert. Davon zu unterscheiden ist die Übertragung von Eigentum vom Bund an Private an einzelnen Grundstücken in Naturschutzgebieten und außerhalb davon, zum Beispiel im Rahmen des Nationalen Naturerbes. Diese Überlassung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich und ausschließlich zur Umsetzung von Naturschutzzielen mit entsprechender Grundbucheintragung. Gegebenenfalls erzielte Überschüsse - zum Beispiel aus Landschaftspflegemaßnahmen - müssen wieder in das Grundstück reinvestiert oder an den Bund abgeführt werden. Dieses Verfahren sichert die Umsetzung von Naturschutzzielen auf diesen Flächen ohne Einsatz von Ressourcen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/1246 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Warum wurden im Müritz-Nationalpark Flächen in der Randzone aus der Nutzung genommen? Nach § 3 der Nationalparkverordnung für den „Müritz-Nationalpark“ besteht der allgemeine Schutzzweck in der freien, vom Menschen unbeeinflussten Naturentwicklung. Dies trifft auch für Flächen in der Randzone des Nationalparks zu, soweit diese in der Schutzzone I liegen oder der Schutzzone III zugeordnet sind und im Pflege- und Entwicklungsplan als Naturentwicklungsflächen ausgewiesen wurden.