Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/125 7. Wahlperiode 17.01.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Sicherheit in Justizgebäuden und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele und welche Gerichte beziehungsweise Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind mit Sicherheitsschleusen ausgestattet und verwenden diese während der gesamten Sprechzeiten, wie viele und welche nicht? Für die nachfolgende Beantwortung der Frage 1 wird zugrunde gelegt, dass die genutzte Formulierung „Sicherheitsschleuse“ sich auf im Gebäude liegende Eingangstüren bzw. Barrieren bezieht, die jeweils erst durch den präsenten Justizwachtmeister nach Sichtkontakt und nach Anmeldung mittels eines automatischen Türöffners geöffnet werden. Da zum Teil an demselben Standort verschiedene Gerichte oder Staatsanwaltschaften zu Justizzentren zusammengefasst sind, werden in der Antwort die hausverwaltenden Stellen benannt. Diese üben die Eingangskontrolle für alle am Standort organisatorisch zusammengefassten Dienststellen aus. Die nachfolgend nicht erwähnten Dienststellen sind keine hausverwaltenden Stellen. Drucksache 7/125 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die folgenden hausverwaltenden Stellen sind mit Sicherheitsschleusen im obigen Sinne ausgestattet: Hausverwaltende Stelle Sicherheitsschleuse während der gesamten Sprechzeiten im Einsatz? Oberlandesgericht Ja (Innentür grundsätzlich geöffnet, jedoch auf Knopfdruck blockierbar) Landgericht Rostock Ja Amtsgericht Rostock Nein Amtsgericht Güstrow Nein Landgericht Stralsund (Haupteingang) Ja Amtsgericht Stralsund Ja Amtsgericht Stralsund - Zweigstelle Bergen/Rügen Ja Amtsgericht Greifswald Ja Landgericht Neubrandenburg Nein Amtsgericht Waren/Müritz Ja Amtsgericht Pasewalk Ja Amtsgericht Pasewalk - Zweigstelle Anklam Ja Landgericht Schwerin Ja Amtsgericht Ludwigslust Ja Landessozialgericht Ja Sozialgericht Neubrandenburg Ja Oberverwaltungsgericht Ja Generalstaatsanwaltschaft Ja Staatsanwaltschaft Rostock Ja Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Ja Staatsanwaltschaft Schwerin Ja Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/125 3 Die folgenden hausverwaltenden Stellen werden durch andere Sicherheitsmaßnahmen abgesichert: Hausverwaltende Stelle Anmerkungen Landgericht Stralsund (Gerichtssaaltrakt) Durchgängig besetzte Wachtmeisterstelle vorhanden Amtsgericht Neubrandenburg - Zweigstelle Demmin Aufstellbarer Durchgangsmetalldetektor, sogenannte Torsonde, ist vorhanden und zur Einrichtung einer temporären Sicherheitsschleuse nutzbar Amtsgericht Wismar Gut ausgebaute Videoüberwachungsanlage vorhanden Amtsgericht Wismar - Zweigstelle Grevesmühlen Gut ausgebaute Videoüberwachungsanlage vorhanden Amtsgericht Ludwigslust - Zweigstelle Parchim Torsonde ist vorhanden und zur Einrichtung einer temporären Sicherheitsschleuse nutzbar Finanzgericht Greifswald Vorübergehender Standort; Klingelanlage und Gegensprechanlage inklusive Videoanlage sowie grundsätzlich geschlossene Sicherheitstüren aus Stahl vorhanden; Einlass nur nach Anmeldung Verwaltungsgericht Schwerin Handsonde ist vorhanden und wird entsprechend sitzungspolizeilicher Verfügungen eingesetzt. 2. Wie viele und welche Gerichte beziehungsweise Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind mit Gepäckscannern ausgestattet und verwenden diese während der gesamten Sprechzeiten, wie viele und welche nicht? Zur Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich die Formulierung „Gepäckscanner “ auf Röntgenscangeräte bezieht. Diese Röntgenscangeräte sind im Land an keiner Dienststelle im Einsatz. Die Dienststellen sind allerdings flächendeckend mit Metalldetektoren (in Form von Handund /oder mobilen Torsonden) ausgestattet. Diese Sonden kommen nicht während der gesamten Sprechzeiten, sondern einerseits beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für ein erhöhtes Sicherheitsrisiko sowie andererseits im Rahmen von anlasslosen Routinekontrollen zum Einsatz. Drucksache 7/125 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode, die Gerichte beziehungsweise Staatsanwaltschaften, die keine Sicherheitsschleuse bzw. keinen Gepäckscanner verwenden, damit auszurüsten? Bauvorhaben zur Einrichtung von Sicherheitsschleusen sind für die laufende Legislaturperiode gegenwärtig nicht geplant. Sicherheitsschleusen sind für den Landesstandard als mögliche, aber nicht zwingend vorzuhaltende Sicherheitsvorrichtungen eingeordnet. Das Sicherheitsziel der aktiven Einlasskontrolle kann ebenso durch anderweitige Maßnahmen erreicht werden. In diesem Sinne erfüllen beispielsweise regelmäßig auch andere an den noch nicht ausgebauten Standorten vorgehaltene Sicherheitseinrichtungen das Sicherheitsziel (hierzu Frage 1, Tabelle 2). Die Beschaffung von Röntgenscangeräten zur Gepäckkontrolle ist gegenwärtig nicht geplant. Die Landesregierung sieht die in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Metalldetektoren als regelmäßig notwendige Ausrüstungsgegenstände an. Das Justizministerium beobachtet die Sicherheitslage und wertet die Erfahrungen mit der Umsetzung der aufgestellten Sicherheitskonzeption auch mit Blick auf möglicherweise weiter notwendige Maßnahmen aus. 4. Wie viele und welche Gerichte beziehungsweise Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind mit Sicherheitsschleusen bzw. Gepäckscannern ausgestattet, verwenden diese aber nicht während der gesamten Sprechzeiten? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 (Sicherheitsschleusen) und 2 (Gepäckscanner) verwiesen. 5. Aus welchen Gründen verwenden die in Frage 4 genannten Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften die Sicherheitsschleusen bzw. Gepäckscanner nicht während der gesamten Sprechzeiten? Bei den drei hausverwaltenden Stellen (hierzu Frage 1, Tabelle 1), die keine dauerhafte Nutzung der Sicherheitsschleuse vorhalten, ist während der gesamten Sprechzeiten ein Wachtmeister stetig präsent und führt Sichtkontrollen durch. Zum Einsatz von Gepäckscannern wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/125 5 6. In welchen Fällen verwenden die Gerichte beziehungsweise Staatsanwaltschaften Sicherheitsschleusen beziehungsweise Gepäckscanner, die damit ausgestattet sind, wenn sie sie nicht während der gesamten Sprechzeiten verwenden? Die hausverwaltenden Stellen, die die vorhandenen Sicherheitsschleusen nicht während der gesamten Sprechzeiten verwenden, setzen die Schleusen bei konkreten Erkenntnissen zu oder bei Anzeichen von Gefährdungssituationen sowie zu stichprobenartigen unangekündigten Kontrollen ein. Zum Einsatz von Gepäckscannern wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.