Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1254 7. Wahlperiode 05.12.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Einschränkungen des genetischen Austausches durch Schutzmaßnahmen vor Wolfsübergriffen und zukünftige Sicherung der Offenhaltung der Landschaft und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Maßnahmen (Wildbrücken, Wildtunnel u.s.w.), deren Wirkung und deren Kosten zur Verbesserung des genetischen Austausches von wildlebenden Tierarten in Mecklenburg-Vorpommern, vor (bitte einzeln auflisten)? Es wurden fünf Grünbrücken im Zuge der Bundesautobahn 14 (A 14), acht Grünbrücken im Zuge der A 20 sowie zwei Grünbrücken im Zuge der Bundestraße 96n (B 96n) eingerichtet. Nähere Angaben zu diesen Grünbrücken (auch als „Wildüberführungen“ oder „Wildbrücke“ bezeichnet) verzeichnet die nachfolgende Tabelle. Bundesautobahn oder Bundestraße örtliche Lage Kosten in Millionen Euro A 14 Ahrensboek k. A. A 14 Ventschow k. A. A 14 Görslow k. A. A 14 Ludwigslust 3,25 A 14 Beckentin k. A. A 20 Fahrenholz 1,30 A 20 Vietow 1,47 A 20 Schattin 1,74 A 20 Köchelsdorf 1,95 A 20 Barnekow 2,59 A 20 Neukloster 1,43 Drucksache 7/1254 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bundesautobahn oder Bundestraße örtliche Lage Kosten in Millionen Euro A 20 Blumenhagen 1,33 A 20 Kublank 1,25 B 96n Wilmshagen 1,83 B 96n Altefähr-Bergen im Bau Des Weiteren sind im Zuge der A 14 drei und im Zuge der A 20 acht Wildunterführungen errichtet worden. Eine Wildunterführung wurde im Zuge der B 110 gebaut. Nähere Angaben zu den Wildunterführungen verzeichnet die nachfolgende Tabelle. Bundesautobahn oder Bundestraße örtliche Lage Kosten in Millionen Euro A 14 Liessow k. A. A 14 Rubow k. A. A 14 Rubow k. A. A 20 Petschow 1,40 A 20 Sanitz 1,46 A 20 Kowalz 2,45 A 20 Groß Siemz 0,40 A 20 Wismar-Martensdorf 0,29 A 20 Greese 0,32 A 20 Liepen 0,37 A 20 Golm 0,37 B 110 Horst 0,32 Die in den Tabellen angegebenen Kosten berücksichtigen ausschließlich Kosten für das Ingenieurbauwerk. Nebenkosten für Irritationsschutzwände (Schutz vor störendem Lärm oder der Blendwirkung des Verkehrs) sind nicht eingerechnet. Soweit für einige Wildüber- und -unterführungen in den Tabellen Kosten nicht ausgewiesen sind, ist deren Errichtung Teil eines Bauloses gewesen, für das für Einzelmaßnahmen keine gesonderte Kostenberechnung vorliegt. Naturschutzfachliches Ziel dieser Querungsbauwerke (Über- und Unterführungen) ist die Verminderung beziehungsweise die Vermeidung der Zerschneidung von Lebensräumen, um damit unter anderem der Verminderung oder der Verschlechterung des genetischen Austausches von wildlebenden Tierarten entgegenzuwirken. In den Jahren 2004 bis 2006 wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens zur Erstellung des Merkblattes zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ) die Wirksamkeit der Grünbrücken zwischen Schönberg und Tribsees an der A 20 untersucht (FE-Vorhaben 02.245/2002/LR). Demnach sind diese Grünbrücken wichtig für den genetischen Austausch über die durch den Straßenneubau geschaffene Infrastrukturbarriere hinweg. Nach dem aktuellen Entwurf des MAQ kann die Errichtung von Grünbrücken, Grünunterführungen beziehungsweise ausreichend dimensionierten Gewässerunterführungen bei Straßenbauvorhaben im Zusammenhang mit dem genetischen Austausch zwischen Natura- 2000-Gebieten die geforderte Kohärenz sicherstellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1254 3 Bei bestehenden Bundesautobahnen und Bundestraßen wurde vor einigen Jahren auch mit der Nachrüstung von Wildüber- und -unterführungen (sogenannten Wiedervernetzungsmaßnahmen ) begonnen. Mit der Grünbrücke Wredenhagen über die A 19 wurde im Jahr 2015 eine Wiedervernetzungsmaßnahme über eine bestehende Autobahn hergestellt. Ziel dieser Maßnahme ist die Wiedervernetzung von Lebensräumen und damit auch die Verbesserung des genetischen Austausches von wildlebenden Tierarten. Die Kosten des Projektes belaufen sich auf etwa 4,7 Millionen Euro. Im Ergebnis eines Monitorings ist festgestellt worden, dass die Grünbrücke Wredenhagen durch wildlebende Tiere (unter anderem durch die Zielart Rothirsch) schon kurz nach der baulichen Herstellung angenommen wurde. 2. Wie wirken sich die Schutzmaßnahmen der Weidetierhalter vor Wolfsübergriffen auf den genetischen Austausch von wildlebenden Tierarten, die Weidetierhaltung und die Offenhaltung der Kulturlandschaft aus? Zu den Auswirkungen der Schutzmaßnahmen vor Wolfsübergriffen auf den genetischen Austausch und die Offenhaltung der Kulturlandschaft können seitens der Landesregierung keine Angaben gemacht werden, da zu diesen Fragestellungen keine belastbaren Untersuchungen bekannt sind. In Bezug auf die Weidetierhaltung kann festgestellt werden, dass Schutzmaßnahmen vor Wolfsübergriffen erhöhte Anforderungen insbesondere an die Schaf- und Ziegenhaltung stellen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Weidetierhaltung für den Erhalt der Kulturlandschaft sind Maßnahmen zur Unterstützung der Weidetierhalter daher fester Bestandteil aktueller und zukünftiger Managementmaßnahmen. 3. Inwieweit steht der Artenschutz des Wolfes dem öffentlichen Interesse der Offenhaltung der Landschaft, der tierartgerechten Haltung von Weidetieren und dem genetischen Austausch von freilebenden Wildtierarten entgegen? Die verschiedenen genannten Aspekte und Belange stehen sich trotz vorhandener Reibungspunkte nicht unvereinbar gegenüber. Es ist Ziel der aktuellen und der künftig weiter zu konsolidierenden Managementmaßnahmen, die verschiedenen Belange miteinander zu harmonisieren . Drucksache 7/1254 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Durch welche Maßnahmen soll die Offenhaltung der Landschaft zukünftig gewährleistet werden, wenn - wie sich abzeichnet - zunehmend Weidetierhalter aufgeben? Es wird davon ausgegangen, dass die Offenhaltung der Landschaft auch zukünftig gewährleistet werden kann. Hierfür sind bereits verschiedene Instrumente vorhanden. Neben der Information und der Beratung von Weidetierhaltern zählen dazu vor allem Entschädigungszahlungen bei Weidetierverlusten sowie lösungsorientierte Förderbedingungen für Artenschutzmaßnahmen, die den Erfordernissen gegebenenfalls entsprechend anzupassen sind.