Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1256 7. Wahlperiode 20.12.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Keine Mehrbelastung für Wissenschaft - Mindestrücklagen für Universitäten und Hochschulen und ANTWORT der Landesregierung Ist es zutreffend, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Bildung der geplanten allgemeinen Mindestrücklage zulasten bisher vorhandener Rücklagen durchführen können (wenn ja, bitte konkrete Rücklagen pro Hochschule, die aus Sicht der Landesregierung nicht benötigt werden, benennen sowie diese Annahme begründen)? Die Hochschulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben ab dem Jahr 2018 jeweils zum Jahresabschluss die Einhaltung einer allgemeinen Rücklage zu gewährleisten. Sie können zu diesem Zweck auch ihre bisherigen Rücklagen, die keiner rechtlichen Zweckbindung unterliegen, umstrukturieren. Diese Entscheidung treffen die Hochschulen nach eigenem Ermessen.