Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1267 7. Wahlperiode 04.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Geburtshilfliche Notfälle und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele geburtshilfliche Notfälle hat es in den Jahren 2015 und 2016 sowie bis 30.06.2017 in Mecklenburg-Vorpommern gegeben? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/202 verwiesen. 2. Wer steht in geburtshilflichen Notfällen, insbesondere des Nachts, zur Verfügung? Für die Notfallversorgung, einschließlich eines geburtshilflichen Notfalls, steht der Rettungsdienst rund um die Uhr zur Verfügung und ist über 112 zu alarmieren. Schwangere, die als Notfall ein Krankenhaus aufsuchen, werden in den Notaufnahmen der Krankenhäuser am Tag und in der Nacht erstversorgt. Drucksache 7/1267 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Werden für geburtshilfliche Notfälle Hubschrauber in Einsatz gebracht? Die Rettungsleitstelle alarmiert je nach Sachverhalt die erforderlichen Rettungsmittel. Bei der Notwendigkeit einer notärztlichen Versorgung wird neben dem Rettungstransportwagen das Notarzteinsatzfahrzeug disponiert. Sollte die Notärztin beziehungsweise der Notarzt am Notfallort den Einsatz eines Hubschraubers unter medizinischen Gesichtspunkten für erforderlich halten, wird der Rettungstransporthubschrauber alarmiert. 4. Wie bewertet die Landesregierung Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Beeinträchtigung für die Neugeborenen beim Einsatz von Hubschraubern? Über die Notwendigkeit und Möglichkeit des Einsatzes eines Rettungstransporthubschraubers bei geburtshilflichen Notfällen kann nur die Notärztin beziehungsweise der Notarzt im Einzelfall entscheiden.