Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1268 7. Wahlperiode 23.11.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Neue Abrechnungsmodalitäten für Beleg-Kreißsäle und ANTWORT der Landesregierung Aufgrund eines Schiedsspruchs der Schiedsstelle zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Hebammenverbänden vom 05.09.2017 ändern sich zum 01.01.2018 die Abrechnungsmodalitäten für Beleg-Kreißsäle. Welche Auswirkung hat der oben genannte Schiedsspruch nach Ansicht der Landesregierung auf die Nutzung der Beleg-Kreißsäle in Mecklenburg- Vorpommern? Der genannte Schiedsspruch hat keine Auswirkungen, da in Mecklenburg-Vorpommern keine Beleg-Kreißsäle (Hebammenkreißsäle) eingerichtet sind.