Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1278 7. Wahlperiode 14.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Befristete Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind ein unabdingbares, wirksames und positives Instrument , um Unterrichtsausfall, der zum Beispiel durch Krankheit, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub und andere gesetzlich und tariflich bedingte Abwesenheiten entstehen würde, zu minimieren . Zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Vertretungsfall werden im Landeshaushalt planmäßig im Kapitel 0750 der Maßnahmegruppe 04 Mittel für Vertretungs- und Aushilfskräfte bereitgestellt. Mit dem Ende des Lehrerpersonalkonzeptes in Mecklenburg-Vorpommern und der Tatsache, dass unbefristet beschäftigte Lehrkräfte ein Vertragsstundenmaß gemäß ihren persönlichen Wünschen haben, ergeben sich nur noch geringe Spielräume für die befristete stundenweise Erhöhung der Beschäftigungsumfänge der unbefristet tätigen Lehrkräfte. Um die Unterrichtsabsicherung auf hohem Niveau zu gewährleisten, ist eine höhere Anzahl befristet beschäftigter Vertretungs- und Aushilfskräfte erforderlich. Die Daten für das Schuljahr 2017/2018 können erst mit Ablauf des Schuljahres vollständig ausgewertet werden. Um die Fragen auch für das Schuljahr 2017/2018 zu beantworten, wurde als Bezug der 15.10.2017 gewählt. Drucksache 7/1278 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der 6. Wahlperiode hat die Landesregierung auf mehrere Kleine Anfragen anderer Abgeordneter der Fraktionen detaillierte Angaben zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen von Lehrkräften an öffentlichen allgemein - und berufsbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt (Drucksachen 6/1991, 6/3178, 6/3400, 6/5384). Zur Beurteilung der weiteren Entwicklung sind entsprechende Daten aus dem Schuljahr 2016/2017 und dem begonnenen 2017/2018 nötig. 1. Wie viele Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern waren beziehungsweise sind in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 befristet angestellt (bitte nach Schuljahren und Schularten getrennt aufschlüsseln )? In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen mit einem befristeten Beschäftigungsverhältnis für die ausgewiesenen Schuljahre und Schularten dargestellt . Schuljahr Grundschule Gesamtschule Gymnasium Regionale Schule Förderschule berufliche Schulen Gesamt 2016/ 2017 Lehrkräfte absolut 293 135 229 255 110 99 1.121 2017/ 2018 Lehrkräfte absolut 244 121 135 202 101 64 867 2. Welchen prozentualen Anteil stellten beziehungsweise stellen die befristet Beschäftigten an der Gesamtzahl der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in den genannten Schuljahren (bitte nach Schuljahren und Schularten getrennt aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der befristet beschäftigten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen von der Gesamtzahl der Lehrkräfte nach dem gleichen Schema wie in Frage 1 dargestellt. Schuljahr Grundschule Gesamtschule Gymnasium Regionale Schule Förderschule berufliche Schulen Gesamt 2016/ 2017 Anteil in Prozent 11,4 8,7 10,6 7,0 8,2 7,4 8,9 2017/ 2018 Anteil in Prozent 9,7 8,2 6,5 5,8 7,9 4,9 7,1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1278 3 3. Welche Laufzeit hatten bzw. haben die befristeten Arbeitsverträge von Lehrkräften im vergangenen und gegenwärtigen Schuljahr (bitte nach Schuljahren und Schularten getrennt aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Laufzeit der befristeten Arbeitsverträge von Lehrkräften an öffentlichen Schulen nach dem gleichen Schema wie in Frage 1 dargestellt. Schuljahr Grundschule Gesamtschule Gymnasium Regionale Schule Förderschule berufliche Schulen 2016/2017 Laufzeit in Tagen 146 137 125 135 183 115 2017/2018 Laufzeit in Tagen 177 161 190 158 191 137 4. Wie viele gegenwärtig befristete Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften an öffentlichen Schulen stellen eine Fortsetzung eines bereits im vergangenen Schuljahr bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnisses dar (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? a) Bei wie vielen dieser Lehrkräfte erstreckte sich der Vertrag nicht auf die Sommerferien? b) Wie viele Lehrkräfte sind jetzt schon zum dritten Mal nacheinander befristet an derselben Schule eingesetzt? Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich bei der Fragestellung um aktuell befristet beschäftigte Lehrkräfte handelt, bei denen der befristete Arbeitsvertrag mit Beginn oder während der Sommerferien 2017 endete und ein neuer befristeter Arbeitsvertrag zum Ende oder innerhalb der Sommerferien abgeschlossen wurde. Die Anzahl der unter der oben genannten Annahme in 2017/2018 ausgezählten befristet beschäftigten Lehrkräfte wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Grundschule Gesamtschule Gymnasium Regionale Schule Förderschule berufliche Schulen Gesamt 57 20 49 25 32 9 192 Zu a) Die Weiterbeschäftigung während der Sommerferien ist möglich und wird praktiziert. Wenn ein Vertretungsgrund über die Sommerferien hinaus fortbesteht und dies bei Vertragsabschluss erkennbar war beziehungsweise vor Beginn der Sommerferien erkennbar wurde, konnte der Vertrag entsprechend unter Einbeziehung der Sommerferien terminiert beziehungsweise verlängert werden. Drucksache 7/1278 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Sofern der konkrete Befristungsgrund mit Beginn der unterrichtsfreien Zeit endete, erfolgte keine Weiterbeschäftigung befristet angestellter Lehrkräfte in den Sommerferien, es sei denn, es bestand im Land die Möglichkeit einer weiteren befristeten Beschäftigung ab dem neuen Schuljahr mit neuem Befristungsgrund. In diesem Fall ist auch eine Weiterbeschäftigung befristet beschäftigter Lehrkräfte während der Sommerferien möglich. Von den 192 Lehrkräften mit Folgevertrag erstreckt sich der Vertrag bei 61 Lehrkräften nicht auf die Sommerferien. Eine schulartbezogene Auskunft gibt die nachfolgende Tabelle. Grundschule Gesamtschule Gymnasium Regionale Schule Förderschule berufliche Schulen Gesamt 13 15 14 11 3 5 61 Zu b) Von den 192 Lehrkräften mit Folgevertrag haben 85 Lehrkräfte schon zum dritten Mal nacheinander für dieselbe Schule einen befristeten Arbeitsvertrag. Eine schulartbezogene Auskunft gibt die nachfolgende Tabelle. Grundschule Gesamtschule Gymnasium Regionale Schule Förderschule berufliche Schulen Gesamt 31 11 8 13 19 3 85 5. Wie viele Lehrkräfte hatten im Schuljahr 2016/2017 an öffentlichen Schulen mehrere befristete Verträge? Von den 1.121 im Schuljahr 2016/2017 befristet beschäftigten Lehrkräften an öffentlichen Schulen hatten 493 Lehrkräfte im Schuljahr 2016/2017 mehrere befristete Arbeitsverträge. 6. Wie viele der im Schuljahr 2016/2017 befristet beschäftigten Lehrkräfte erhielten für das Schuljahr 2017/2018 eine unbefristete Anstellung ? Von den 1.121 im Schuljahr 2016/2017 befristet beschäftigten Lehrkräften wurden 189 Lehrkräfte im Schuljahr 2017/2018 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis überführt.