Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1284 7. Wahlperiode 19.12.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Bewahrung des Filmerbes von Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Erschließung, Bewahrung und Fortentwicklung des Filmerbes ist eine wichtige kulturpolitische Aufgabe. Filme sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer kulturellen und gesellschaftlichen Identität, historisches Gedächtnis, Zeitzeuge und Primärquelle. Sie sind Ausdruck kulturellen Schaffens und kreativen Wirkens. Eine große Herausforderung ihrer langfristigen Sicherung ist die Digitalisierung vorhandener filmischer Dokumente, welche zur größeren Verbreitung und Nutzbarmachung zwingend erforderlich ist. 1. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung grundsätzlich bei der Erschließung, Bewahrung und Fortentwicklung des Filmerbes? In ihrer Koalitionsvereinbarung bekennen sich die Koalitionspartner der 7. Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern dazu, die Film- und Medienförderung des Landes zu stärken (Nummer 276). Hierzu gehören auch die Erschließung, die Bewahrung und die Fortentwicklung des Filmerbes als wichtige kulturpolitische Aufgabe. Bereits im April 2016 wurde auf Initiative des Ministerpräsidenten Mecklenburg- Vorpommerns im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz-Ost ein gemeinsames Vorgehen der ostdeutschen Länder zur Unterstützung der Digitalisierung des DEFA-Filmerbes vorgeschlagen . Dieser Vorschlag ging in einer gleichgelagerten, jedoch die Digitalisierung des deutschen Filmerbes insgesamt betreffenden Initiative des Landes Berlin und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien auf. Drucksache 7/1284 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Auf Empfehlung der Rundfunkkommission der Länder hat die Ministerpräsidentenkonferenz in einem Beschluss vom 1. Juni 2016 in Aussicht gestellt, dass sich die Länder an einer Bund- Länder-Vereinbarung zur Digitalisierung des deutschen Filmerbes beteiligen werden. Gegenwärtig erarbeiten die zuständigen Fachgremien den Entwurf für eine Verwaltungsvereinbarung der Länder mit der Filmförderungsanstalt des Bundes. Es ist ein Digitalisierungsprogramm im Umfang von 10 Millionen Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren geplant. Beabsichtigt ist, dass Bund, Länder und die Filmförderanstalt sich hieran jeweils jährlich mit bis zu 3,33 Millionen Euro beteiligen. Die einzelnen Länderanteile sollen sich nach dem Königsteiner Schlüssel berechnen. Mecklenburg-Vorpommern bewertet diese Initiative positiv und beabsichtigt , sich an dem Programm zu beteiligen. Unabhängig hiervon hat die Landesregierung im Rahmen der Kultur- beziehungsweise der Filmförderung in den vergangenen Jahren unregelmäßig Digitalisierungsprojekte von DEFA- Filmen insbesondere mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Mit dem Landesfilmarchiv in Wismar (Träger: Mecklenburg-Vorpommern Film e. V.) steht darüber hinaus eine Einrichtung zur Verfügung, die gute Bedingungen zur Bewahrung des Filmerbes bietet. 2. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um die Erschließung, Bewahrung und Fortentwicklung des Filmerbes auf klassischen Trägermedien zu verbessern? Um das Filmerbe auf klassischem Trägermaterial dauerhaft zu erhalten, ist dessen hochwertige Digitalisierung notwendig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Möglichkeiten der Erschließung, Bewahrung und Fortentwicklung des für Mecklenburg-Vorpommern relevanten Filmerbes auf klassischen Trägermedien (inkl. Nitrofilm) bieten sich dem Land (bitte auch auf Lagermöglichkeiten eingehen)? Die vorhandenen Ressourcen des Landesfilmarchivs in Wismar sollen weiter genutzt werden. Nitrofilm kann unbeachtet bleiben, da dieses Trägermaterial dem Sprengstoffgesetz unterliegt und vom Landesfilmarchiv nicht gelagert werden darf. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1284 3 4. Wie bewertet die Landesregierung die sogenannte Kassationspraxis? Im Landesfilmarchiv werden die Filme hinsichtlich ihrer Aussagekraft zu Ereignissen, Personen und Sachverhalten im Land Mecklenburg-Vorpommern und seiner Vorgängerterritorien bewertet. Nicht archivwürdige Filme werden in der Regel nicht übernommen oder kassiert. Bei vom Landesfilmarchiv betreuten Deposita erfolgt eine Kassation nur in Rücksprache mit dem Eigentümer der Filme. 5. Wie bringt sich die Landesregierung in Bezug auf die Kassationspraxis im Rahmen der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder ein? Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied in der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder. Bisher hat die Konferenz keine gemeinsame Position zum Thema Filmerbe erarbeitet.