Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1285 7. Wahlperiode 18.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Versorgung mit öffentlichen Schwimmbädern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Von der Landesregierung wird kein Zentralregister öffentlicher Schwimmbäder geführt. Die nachfolgenden Antworten basieren daher auf beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern geführten Daten von Bädern, die von den Gesundheitsämtern in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig überwacht werden. Diese Daten wurden mit bei den unteren Rechtsaufsichtsbehörden vorhandenen Kenntnisständen abgeglichen. Dabei gelten als „Schwimmbad“ nur solche Hallen- und Freibäder, die ein Schwimmbecken aufweisen. Nicht aufgeführt sind mithin Badestellen an der Ostsee sowie an Binnenseen oder sogenannte „Naturfreibäder“. Da explizit nach „öffentlichen Schwimmbädern“ gefragt wird, sind in der Antwort auch solche Schwimmbäder nicht enthalten, die, weil sie prinzipiell nur Hotelgästen oder Vereinsmitgliedern offen stehen, nicht der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Drucksache 7/1285 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Standorte mit öffentlichen Schwimmbädern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte auflisten nach Landkreis oder kreisfreier Stadt, Gemeinde, Name des Bades, Hallen- oder Freibad)? Landkreis/ kreisfreie Stadt Gemeinde Name des Bades H/F1) Vorpommern Greifswald Greifswald Freizeitbad Greifswald H Loitz Freibad Loitz F Anklam Volksschwimmhalle Anklam H Seebad Heringsdorf OstseeTherme Usedom H Zinnowitz Bernsteintherme H Pasewalk Lindenbad Pasewalk F Torgelow Heidebad Torgelow F Vorpommern Rügen Franzburg Freibad Franzburg F Gransebieth Freibad Kirch-Baggendorf F Stralsund Hanse Dom Stralsund H Ribnitz-Damgarten Bodden-Therme Ribnitz-Damgarten H Sagard Jasmund-Therme H Ostseebad Sellin AHOI Rügen H Landkreis Rostock Graal-Müritz Aquadrom Graal-Müritz H Güstrow Oase Güstrow H Rostock Schwimmhalle Gehlsdorf H Neptun-Schwimmhalle H Seebad A-Ja Resort Warnemünde H Schwerin Schwimmhalle Großer Dreesch H Nordwestmecklenburg Wismar Wonnemar Wismar H Ludwigslust Parchim Grabow Waldbad Grabow F Vellahn Waldbad Vellahn F Kirch Jesar Ferien- und Wellnesspark Texas MV H Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg Schwimmhalle Neubrandenburg H Malchin Peenebad Malchin F Stavenhagen Waldbad Stavenhagen Sprungbecken F Friedland Freibad Friedland F Röbel Müritz-Therme Röbel H 1) H = Hallenbad, F = Freibad Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1285 3 2. Gibt es in den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Schwimmbädern Standorte, deren Bestand derzeit als nicht gesichert gilt? a) Wenn ja, welche? b) In welcher Form sind diese Standorte bedroht? c) Welche Maßnahmen zur Schwimmbadstandortsicherung werden geprüft? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es gibt weder gesetzlich definierte noch allgemein akzeptierte Kriterien für die Beurteilung der Bestandssicherheit von Schwimmbädern. Je nachdem, ob ein Schwimmbad von einer Kommune, einem kommunal beherrschten Unternehmen oder einem privatwirtschaftlichen Unternehmen betrieben wird, stellt der Fortbestand eines Schwimmbades eine kommunalpolitische oder eine unternehmerische Entscheidung dar. Da es sich bei dem Betrieb von Schwimmhallen durch Gemeinden kommunalrechtlich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe im Sinne von § 2 der Kommunalverfassung handelt, ist es allein eine gemeindliche Angelegenheit zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen zur Schwimmbadstandortsicherung geprüft oder getroffen werden, beziehungsweise unter Einhaltung des geltenden Haushaltsrechts überhaupt getroffen werden können. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 3. Ist das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Meinung der Landesregierung ausreichend mit öffentlichen Schwimmbädern versorgt? Wenn nicht, a) wo gibt es Lücken? b) was wird dagegen unternommen? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Zu den grundlegenden Staatsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland gehören das Subsidiaritätsprinzip und die kommunale Selbstverwaltung. Dementsprechend obliegt die Beurteilung der ausreichenden Versorgung mit Schwimmbädern für die jeweilige örtliche Gemeinschaft den Gemeinden. Eine staatliche Überprüfung von möglichen Versorgungslücken durch die Landesregierung erfolgt demzufolge nicht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in einem am Meer gelegenen und zahlreiche Seen aufweisenden Bundesland Schwimmbäder den Bedarf an Schwimmsport und Badevergnügen nur zum Teil abdecken müssen. Drucksache 7/1285 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Gibt es ein Konzept zur Versorgung des Landes mit öffentlichen Schwimmbädern? a) Wenn ja, wann wurde dieses Konzept erstellt? b) Wenn ja, wo ist es einsehbar? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Ein Landeskonzept zur Versorgung mit öffentlichen Schwimmbädern gibt es nicht. Gemäß § 7 des Sportfördergesetzes können die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden regelmäßig Sportstättenentwicklungspläne für mittel- und langfristige Planungsphasen erstellen. Der ermittelte Bedarf, unter anderem auch für Schwimmbäder, fließt in die Stadt- und Regionalplanungen ein. 5. Für welche Standorte wird der Bau neuer Schwimmbäder derzeit geprüft? 6. Gibt es konkrete Bauvorhaben für neue öffentliche Schwimmbadstandorte ? Wenn ja, a) wo? b) warum an diesen Standorten? c) wann ist in den einzelnen Fällen mit einem Baubeginn zu rechnen? 7. Gibt es öffentliche Schwimmbäder, die sich derzeit im Bau befinden? Wenn ja, a) wo? b) wann werden die Baumaßnahmen beendet sein? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung sind keine Vorhaben für geplante beziehungsweise sich im Bau befindliche neue öffentliche Schwimmbäder bekannt.