Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1287 7. Wahlperiode 14.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Förderung von Pop- und Schlagerkonzerten aus dem Vorpommern-Fonds und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eine Förderung einzelner Künstler oder Konzertveranstalter aus Mitteln des Vorpommern- Fonds ist im Zusammenhang mit den vom Fragesteller benannten Konzerten nicht erfolgt. Förderzweck ist vielmehr die Unterstützung der jeweiligen Kommune bei der Bewältigung des für sie mit der Veranstaltung jeweils verbundenen Aufwands (zum Beispiel hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen oder der Verkehrsführung). Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern bewertet im Rahmen der Entscheidung über eine Zuwendung, ob ein Projekt geeignet ist, die kulturelle, wirtschaftliche oder soziale Entwicklung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt oder die regionale Entwicklung zu fördern. Fragen des persönlichen Geschmacks sind nicht Teil der Bewertung. Drucksache 7/1287 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Nordkurier hat am 20.11.2017 berichtet, dass im Jahr 2017 drei Popund Schlagerkonzerte (Matthias Reim, Silbermond, Sarah Connor) mit insgesamt 30.000 Euro aus dem Vorpommern-Fonds gefördert wurden. Im Artikel heißt es, der Konzertveranstalter könne im Jahr 2018 mit Förderung in ähnlicher Höhe rechnen. 1. Entspricht die Förderung von Pop- und Schlagerkonzerten laut Landesregierung den Fördergrundsätzen für den Vorpommern-Fonds vom 6. Juli 2017? Ja, die Förderung von Pop- und Schlagerkonzerten entspricht den Fördergrundsätzen für den Vorpommern-Fonds. 2. Welchem Fördergrundsatz oder welchen Fördergrundsätzen nach Nummer 1.1 der Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds wird jedes einzelne der oben genannten Konzerte zugeordnet (bitte Begründung angeben)? Bei den genannten Konzerten sind renommierte Künstlerinnen und Künstler aufgetreten. Zugleich ist festzustellen, dass Konzertveranstaltungen wie die genannten im Landesteil Vorpommern relativ selten stattfinden. Schon aus diesen Gründen sind sie geeignet, zur kulturellen Entwicklung und zur Förderung der regionalen Identität im Landesteil Vorpommern im Sinne von Nummer 1.1 der Fördergrundsätze beizutragen. 3. Welchen Beitrag leisten die oben genannten Konzerte für die wirtschaftliche , soziale und kulturelle Entwicklung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die regionale Identität in Vorpommern? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Hält die Landesregierung an der vom Staatssekretär für Vorpommern angekündigten Förderung für den Konzertveranstalter für das Jahr 2018 fest? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Für das Jahr 2018 ist der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern aktuell mit verschiedenen Gemeinden im Gespräch.