Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1288 7. Wahlperiode 19.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Förderung aus dem Vorpommern-Fonds 2017 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem Vorpommern-Fonds sind bisher eingereicht worden? Bisher wurden 231 Anträge eingereicht (Stand 07.12.2017). 2. Wann werden die Förderanträge aus dem Jahr 2017 abschließend bearbeitet sein? Die Förderanträge werden so schnell wie möglich geprüft und bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch, weshalb eine terminliche Konkretisierung nicht angegeben werden kann. Drucksache 7/1288 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wurden bereits Förderanträge abgelehnt und die Antragsteller darüber informiert? Wenn ja, welche (bitte auflisten Antragsteller, Antrag, Ablehnungsgrund )? Fünf Förderanträge sind abgelehnt und die Antragsteller hierüber informiert worden. Antragssteller *) Antrag Ablehnungsgrund M. U. Durchführung einer Tagesfahrt Nr. 4.4 der Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds vom 06.07.2017 U. S. Durchführung eines Festivals Nr. 4.4 der Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds vom 06.07.2017 F. G. Durchführung einer Festveranstaltung Nr. 4.4 der Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds vom 06.07.2017 Dr. H. M. D. und M. D. Sanierungs-/ und Baumaßnahmen Nr. 4.4 der Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds vom 06.07.2017 K. S. Förderung der Vereinsarbeit Nr. 4.1 der Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds vom 06.07.2017 *) Zum Schutz der persönlichen Daten sind die Namen der Antragsteller in der in der Datenbank des Landtages veröffentlichten Fassung anonymisiert worden. 4. Werden die im Haushalt für 2017 eingestellten Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro komplett im Haushaltsjahr 2017 vergeben? a) Wenn nicht, werden die Restmittel in den Vorpommern-Fonds für das Haushaltsjahr 2018 übertragen? b) Falls a) mit ja beantwortet wird, werden die übertragenen Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2017 ausschließlich für Projekte und Maßnahmen verwendet, für die im Jahr 2017 Förderanträge eingereicht wurden? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Die Übertragung der übertragbaren Ausgabereste des Vorpommern-Fonds erfolgt im Rahmen des regulären Resteverfahrens beim Finanzministerium gemäß § 45 der Landeshaushaltsordnung . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1288 3 5. In Anbetracht der Tatsache, dass grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden können, die noch nicht begonnen worden sind (Nr. 4.4 der Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds vom 6. Juli 2017), mit welcher Frist von der Antragstellung bis zur Zu- oder Absage von Förderung aus dem Vorpommern-Fonds muss ein Antragsteller derzeit rechnen ? Die Anträge für den Vorpommern-Fonds werden so schnell wie möglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem zu prüfenden Antrag. Deshalb kann keine allgemeingültige Frist genannt werden. 6. Wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte und Maßnahmen deren geographische Verteilung innerhalb Vorpommerns berücksichtigt ? Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte und Maßnahmen wird berücksichtigt, inwieweit das jeweilige Vorhaben zu einer regional ausgewogenen Verteilung der Mittel beiträgt.