Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1289 7. Wahlperiode 14.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Sachstand Schwimmhalle Anklam und ANTWORT der Landesregierung Zur Drucksache 7/934 ergeben sich Nachfragen zum aktuellen Stand. 1. Hat die Stadt Anklam die in der obengenannten Drucksache als ausstehend bewerteten Anforderungen zur Freigabe der Förderung für die Schwimmhallensanierung vollständig erfüllt? a) Wenn ja, seit wann ist das der Fall? b) Falls nicht, was muss die Stadt noch beibringen? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/943 vom 1. September 2017 genannten Anforderungen an die Hansestadt Anklam sind noch nicht vollständig erfüllt. Es fehlen der Nachweis über die Erbringung der Eigenmittel durch die Hansestadt Anklam sowie die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Rechtsaufsichtsbehörde. Drucksache 7/1289 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gibt es weitere Anforderungen an die Stadt Anklam in Bezug auf die Vorbereitung der Schwimmhallensanierung? Aus der zwischenzeitlich erfolgten baufachlichen Prüfung gibt es an die Hansestadt Anklam die Anforderung des Nachweises der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der geplanten Schwimmhallensanierung. 3. Welche Anforderungen an die Stadt Anklam ergeben sich aus der Erwägung, einen Schwimmhallenneubau zu prüfen? 4. Wurden hinsichtlich dieser Prüfung zum Neubau konkrete Anforderungen an die Stadt Anklam formuliert? Wenn ja, a) wann? b) welche? c) in welcher Form? Die Fragen 3, 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Erwägungen zum Neubau einer Schwimmhalle sind der Landesregierung nicht bekannt.