Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/129 7. Wahlperiode 03.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Aktueller Bearbeitungsstand der avisierten Machbarkeitsstudie zur Nutzung und gegebenenfalls zum Erhalt der Mühlendammschleuse in Rostock und damit verbundener Wasserwege für den touristischen Boots- und Schiffverkehr und ANTWORT der Landesregierung Im Oktober 2016 wurde verschiedenen Ministerien der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern von der Verwaltung der Hansestadt Rostock der Entwurf einer Aufgabenstellung für die Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Mühlendammschleuse und verbundener Wasserwege mit der Bitte um Stellungnahme (bis zum 27.11.2016) übergeben. 1. Welche Ministerien und/oder nachgeordneten Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben mit welchem Datum Stellungnahmen zur Aufgabenstellung für besagte Machbarkeitsstudie an die Verwaltung der Hansestadt Rostock übergeben? Das Ministerium für Inneres und Europa hat mit Schreiben vom 23. November 2016 eine Stellungnahme gegenüber der Hansestadt Rostock abgegeben. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat mit Schreiben vom 28. November 2016 eine Stellungnahme gegenüber der Hansestadt Rostock abgegeben. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2016 eine Stellungnahme gegenüber der Hansestadt Rostock abgegeben. Drucksache 7/129 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat zu dieser Anfrage bisher noch keine Stellungnahme abgegeben (Stand 20.01.2017). Es wurden noch zusätzliche Informationen benötigt. Eine Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt befindet sich in Vorbereitung und soll kurzfristig der Hansestadt Rostock zugestellt werden. 2. Welche inhaltlichen Bewertungen haben die jeweils beteiligten Ministerien und/oder nachgeordneten Behörden an die Verwaltung der Hansestadt Rostock übergeben? Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Europa Die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Europa enthielt vergabe- und haushaltsrechtliche Hinweise bezüglich der Machbarkeitsstudie. Stellungnahme des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung: Die Machbarkeitsstudie soll über die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des touristischen Boots- und Schiffsverkehrs zwischen Ober- und Unterwarnow einschließlich einer touristischen Basiseinrichtung mit der Einbindung einer funktionstüchtigen Mühlendammschleuse die touristischen und regionalwirtschaftlichen Effekte und Belange einer durchgängigen Verbindung zwischen Ober- und Unterwarnow und zudem Fragen des Denkmalschutzes sowie des Wasser- und Naturschutzrechtes untersuchen. Hinsichtlich der wasserverkehrsrechtlichen Bewertung ist hierbei maßgeblich, ob möglicherweise festzustellende positive wirtschaftliche Effekte die Aufwendungen für eine Sanierung und künftige Unterhaltung der Schleuse und des Gewässerabschnitts überwiegen würden. Nur in diesem Fall wäre gegenüber der Bundeswasserstraßenverwaltung eine Argumentation denkbar, wonach von einer hinreichenden Verkehrsbedeutung der Infrastruktur auszugehen sei. Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit: Der von der Hansestadt Rostock vorgelegte Entwurf der Aufgabenstellung für eine Machbarkeitsstudie berücksichtigt die seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in den bisher stattgefundenen Gesprächen beziehungsweise Stellungnahmen geforderten notwendigen und zu erbringenden Nachweise für eine mögliche Förderung als touristische Basiseinrichtung. Dies sind insbesondere der Nachweis der Notwendigkeit der Schleuse für touristische Boots- und Schiffsverkehre auf der Warnow und der hieraus resultierenden touristischen Effekte sowie der Nachweis der Machbarkeit entsprechender touristischer Boots- und Schiffsverkehre auf der Warnow. Hierbei soll die dauerhafte Wirtschaftlichkeit des Schleusenbetriebes beziehungsweise eine angemessene Kosten-Nutzen- Relation besonders betrachtet werden. Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt: Inhaltlich abschließende Bewertungen der Aufgabenstellung für die Machbarkeitsstudie wurden durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt noch nicht vorgenommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/129 3 3. Welches Ministerium bzw. welche nachgeordnete Behörde hat die Federführung in dieser Angelegenheit übertragen bekommen? Da die Studie von der Hansestadt Rostock beauftragt werden soll, bedarf es nicht der Festlegung einer Federführung innerhalb der Landesregierung. 4. Wenn bisher keine oder keine einheitliche Stellungnahme übergeben wurde, warum nicht? Bis wann soll diese erfolgen? Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung die rechtliche und/oder moralische Notwendigkeit einer ununterbrochenen Einbeziehung von Vereinen oder Bürgerinitiativen, wie dem Mühlendammschleuse e. V., in diesen Prozess durch Landesbehörden oder die Hansestadt Rostock? Die Landesregierung bezieht die Anliegen von Vereinen und Bürgerinitiativen, hier auch insbesondere von dem Mühlendammschleuse e. V., auf geeignete Weise in seine Überlegungen mit ein. So wurde beispielsweise der Inhalt der oben genannten Stellungnahme durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit mit dem Vereinsvorsitzenden des Mühlendammschleuse e. V. am 21.12.2016 kommuniziert.