Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Dezember November 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1294 7. Wahlperiode 19.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Magnetresonanztomographie (MRT) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. An welchen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich Magnetresonanztomographen (bitte auflisten nach Ort, Name des Geräts, Alter und Zweck)? In welcher Höhe wurden sie mit Mitteln des Landes oder Bundes finanziert ? Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz - 2. GKV-NOG) wurde die staatliche Großgeräteplanung nach § 122 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(SGB V) im Jahr 1997 aufgehoben. Der Landesregierung sind die nachfolgend aufgeführten Standorte der Magnetresonanztomographen (MRT) an den in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäusern bekannt: Krankenhaus Anzahl MRT-Geräte Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg 2 HELIOS Hanseklinikum Stralsund 1 Helios Kliniken Schwerin 2 Klinikum Südstadt Rostock 1 KMG Klinikum Güstrow 2 MediClin Krankenhaus Plau am See 2 MediClin Müritz-Klinikum Waren 1 Sana Hanse-Klinikum Wismar 1 Drucksache 7/1294 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Krankenhaus Anzahl MRT-Geräte Universitätsmedizin Greifswald 3 für die klinische Versorgung sowie 2 für Forschungszwecke (SHIP - Study of Health in Pomerania, Kleintier) Universitätsmedizin Rostock 3 für die klinische Versorgung sowie 1 für Forschungszwecke (Kleintier) Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow Hagenow 1 Mecklenburg-Vorpommern 22 Die Erstbeschaffung der Geräte an den Krankenhäusern in Neubrandenburg, Schwerin, Stralsund, Hagenow und Waren (Müritz) wurde nach dem Landeskrankenhausgesetz voll oder anteilig gefördert. Die Krankenhausträger finanzieren die Erst- und Ersatzbeschaffung auch teilweise aus Eigenmitteln und bei Ersatzbeschaffungen aus pauschalen Fördermitteln. Angaben zu Gerätetypen und deren Alter liegen der Landesregierung nicht vor. Angaben zu Geräten außerhalb der Plankrankenhäuser liegen der Landesregierung in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenerhebung nicht vor. 2. Wie viele Magnetresonanztomographien wurden in den vergangenen zehn Jahren ärztlich angeordnet in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufschlüsseln nach Jahr, MRT-Standort und Anzahl)? a) Wie viele Patienten davon wurden anschließend in Mecklenburg- Vorpommern untersucht? b) Wie viele davon wurden stattdessen in anderen Bundesländern untersucht? 3. Wie entwickelten sich die Wartezeiten bei den einzelnen Magnetresonanztomographen für die Patienten in den vergangenen zehn Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, MRT-Standort und durchschnittlicher Wartezeit pro Patient)? Die Fragen 2, a), b) und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Angaben zur Zahl der ärztlich angeordneten Untersuchungen liegen der Landesregierung in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenerhebung nicht vor. Ebenso liegen der Landesregierung keine Angaben darüber vor, wo Patientinnen und Patienten unter Wahrnehmung des Rechts auf freie Arztwahl die jeweilige Untersuchung vornehmen lassen. Gleiches gilt für die Frage nach Wartezeiten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1294 3 4. Wie bewertet die Landesregierung die Dauer der Wartezeiten für Magnetresonanztherapien in Mecklenburg-Vorpommern? Die Magnetresonanztherapie ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, bei der die Patienten einem Magnetfeld ausgesetzt werden. Über die Durchführung von Magnetresonanztherapien und damit über Wartezeiten für Magnetresonanztherapien liegen der Landesregierung keine Daten vor.