Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1298 7. Wahlperiode 19.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Veränderte Arbeitswelt sowie psychische und andere Erkrankungen Erwerbstätiger in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Für die meisten Menschen ist Arbeit - zumal in einer auf Erwerbsarbeit ausgerichteten Gesellschaft - ein wichtiger und positiver Teil ihres Lebens. Sie finden Anerkennung und engagieren sich mit Energie und Kreativität an ihrem Arbeitsplatz. Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt hat die Kommunikation und damit auch diese Arbeitswelt verändert. Einerseits bestehen mannigfaltige Informationsmöglichkeiten, andererseits hat die mögliche, vielfach geforderte, ständige Erreichbarkeit auch negative Folgen. Die Zahl psychischer Erkrankungen nimmt zu. 1. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU) gab es jährlich in den Jahren 2011 bis 2017 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, aufgrund psychischer Erkrankungen, aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen, aufgrund von Erkrankungen des Atmungssystems, aufgrund von Erkrankungen des Verdauungssystems sowie aufgrund von Krankheiten des Nervensystems? 2. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren in Mecklenburg- Vorpommern und im Vergleich dazu im Bundesgebiet entwickelt (bitte nach Alter und Geschlecht, absoluten Zahlen und Anteil an allen AU- Tagen aufschlüsseln)? Drucksache 7/1298 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie lang war die durchschnittliche Dauer eines Arbeitsunfähigkeitsfalles in den Jahren 2011 bis 2017 in Bezug auf alle Erkrankungen sowie aufgrund psychischer Erkrankungen, aufgrund von Muskel- Skelett-Erkrankungen, aufgrund von Erkrankungen des Atmungssystems , aufgrund von Erkrankungen des Verdauungssystems sowie aufgrund von Krankheiten des Nervensystems? 4. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren in Mecklenburg- Vorpommern und im Vergleich dazu im Bundesgebiet entwickelt (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? 5. Wie viele Langzeit-AU-Fälle (länger als sechs Wochen) gab es in den Jahren 2011 bis 2017 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt, aufgrund von psychischen Erkrankungen, aufgrund von Muskel- Skelett-Erkrankungen, aufgrund von Erkrankungen des Atmungssystems , aufgrund von Erkrankungen des Verdauungssystems sowie aufgrund von Krankheiten des Nervensystems? 6. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren in Mecklenburg- Vorpommern und im Vergleich dazu im Bundesgebiet entwickelt (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? 7. Wie lang war die durchschnittliche Dauer eines Langzeit-AU-Falles in den Jahren 2011 bis 2017 in Bezug auf alle Erkrankungen, aufgrund psychischer Erkrankungen, aufgrund von Muskel-Skelett-Erkrankungen , aufgrund von Erkrankungen des Atmungssystems, aufgrund von Erkrankungen des Verdauungssystems sowie aufgrund von Krankheiten des Nervensystems? 8. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren in Mecklenburg- Vorpommern und im Vergleich dazu im Bundesgebiet entwickelt (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? 9. Welche Erkrankungen stellten die zehn häufigsten Einzeldiagnosen nach AU-Tagen in den Jahren 2011 bis 2017 dar? Die Fragen 1 bis 9 werden zusammenhängend beantwortet. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht in seinem Internetauftritt unter der Rubrik „Geschäftsergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung“ Angaben zur Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern bezogen auf die Jahre 2011 bis 2016 für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland ohne darin eine Untergliederung für die Länder vorzunehmen. Diese Darstellung ist in die Sparten Fälle und Tage nach Diagnosen, Fälle und Tage nach Falldauer und Fälle und Tage nach Alters- und Krankheitsgruppen eingeteilt. Eine derartige Zusammenstellung der Arbeitsunfähigkeitsfälle, Diagnosen und Falldauern für das Land Mecklenburg-Vorpommern existiert nach Kenntnis der Landesregierung nicht. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 9 durch die Landesregierung kann daher inhaltlich nicht erfolgen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1298 3 10. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung bei Erkrankungen von Erwerbstätigen im Zusammenhang mit den Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere auch mit Blick auf die Zunahme psychischer Erkrankungen? a) Welche Möglichkeiten sieht sie, der Zunahme in diesem Bereich durch Maßnahmen, ggf. auch in Kooperation mit geeigneten Partnern in Mecklenburg-Vorpommern entgegenzuwirken? b) Inwieweit stellt die Einführung einer Antistressverordnung eine mögliche Maßnahme dar, um Erkrankungen am Arbeitsplatz entgegenwirken zu können? c) Aus welchen Gründen hält die Landesregierung dies nicht für eine geeignete Maßnahme? Die Fragen 10, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung beobachtet die Zunahme psychischer Erkrankungen durch Veränderungen in der Arbeitswelt aufmerksam und achtet, um dieser Tendenz entgegenzuwirken, darauf, dass die Einhaltung der Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes durch die Vollzugbehörden wirksam überwacht wird. Nach Ansicht der Landesregierung sind insbesondere Arbeitgeber und Gewerkschaften gefordert , durch entsprechende Maßnahmen und Vereinbarungen Erkrankungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Die Antistressverordnung (Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit) stellt keine Maßnahme gegen Erkrankungen am Arbeitsplatz dar. Die in dieser zu regelnden Inhalte sind für die Arbeitswelt bereits in dem Arbeitsschutzgesetz enthalten . Hiernach muss der Arbeitgeber die Maßnahmen des Arbeitsschutzes so gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben, die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden sowie die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Weiterhin muss der Arbeitgeber die Gefährdungen insbesondere durch psychische Belastungen bei der Arbeit ermitteln und beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festlegen (Gefährdungsbeurteilung). Die Gefährdung durch psychische Belastung ist ein fester Bestandteil in der übergreifenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Hilfestellungen für den fachkundigen Arbeitgeber beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung sind vielfältig vorhanden. Beispielsweise werden durch das Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie -Arbeitsprogramm (GDA-AP) „Psyche“ viele Informationen durch die Aufsichtsbeamten des Arbeitsschutzes in die Betriebe hineingetragen. Inhalte zum GDA-AP „Psyche“ sind im Internet einsehbar auf: http://www.gda-portal.de/de/Fuer-Betriebe/Psyche/ Psyche.html . Für die spezielle Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine „Empfehlung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ als Ergebnis der GDA auf http://www.gda-portal.de/de/pdf/Psyche-Umsetzung-GfB.pdf?__blob=publicationFile&v=5 zu finden. Weiteres Wissen kann mit Hilfe der Informationen auf http://www.gda-psyche.de angeeignet werden. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass mit dem Arbeitsschutzgesetz bereits eine gesetzliche Grundlage besteht, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern.