Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Oktober 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/13 7. Wahlperiode 25.10.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Genexpressionstests in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Viele Patienten, die mit einer Chemotherapie behandelt werden, leiden unter den Nebenwirkungen. Deshalb versuchen Wissenschaftler, diese zu reduzieren und gleichzeitig Entscheidungshilfen für die Frage zu finden, ob eine Chemotherapie für den betreffenden Patienten überhaupt die beste Wahl ist. Genexpressionstests gehören zu den Entscheidungshilfen. Es sind molekularpathologische Analysen, die in der Tumordiagnostik seit etwa 10 Jahren erforscht werden. Bei Brustkrebs gehören sie in vielen Ländern zur Standarddiagnostik. In Deutschland werden Genexpressionstests für Brustkrebs seit 2011 angeboten. Seit dem 10. August 2016 gehören sie auch zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie werden jedoch nur im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) finanziert. 1. Wie viele Angebote der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? In Mecklenburg-Vorpommern erfolgte bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Anzeige von Leistungserbringern zur Teilnahme an der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung beim zuständigen erweiterten Landesausschuss nach § 116 b Absatz 3 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Drucksache 7/13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wo gibt es diese Versorgungsformen? Diese Versorgungsformen gibt es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern nicht. 3. Welche Pläne hat die Landesregierung, um in Mecklenburg- Vorpommern möglichst allen Patientinnen mit Brustkrebs relativ einfach den Zugang zu Genexpressionstests zu ermöglichen? Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung gemäß § 116b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist ein interdisziplinärer und sektorenübergreifender Versorgungsbereich, der die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern, umfasst. Die nähere Ausgestaltung auf Grundlage des § 116b Absatz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V - ASV-RL (https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/80/). Um Genexpressionstests durchführen zu dürfen, müssen die sie anbietenden Ärztinnen und Ärzte diese Vorgaben erfüllen. Die Landesregierung hat großes Interesse daran, dass allen Bürgerinnern und Bürgern des Landes eine hochwertige medizinische Diagnostik und Versorgung zur Verfügung steht. Ob Genexpressionstests in naher Zukunft für Patientinnen mit Brustkrebs in Mecklenburg- Vorpommern von Ärztinnen und Ärzten angeboten werden, kann von der Landesregierung nicht beeinflusst werden.