Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/132 7. Wahlperiode 30.01.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Sozialbetrug durch mehrfache Registrierung als Asylbewerber und ANTWORT der Landesregierung Die Frankfurter Allgemeine Zeitung und andere Medien haben am 02.01.2017 von Sozialbetrügen durch Asylbewerber in Niedersachsen berichtet. Demnach ermittelt eine Braunschweiger Sonderkommission in mehr als 300 Fällen gegen Asylbewerber, die sich unter verschiedenen Identitäten mehrfach haben registrieren lassen. Unter diesen mehrfachen Identitäten haben sie in unterschiedlichen Kommunen parallel Zuwendungen erhalten. Der Spitzenreiter unter den Tätern bringe es auf mindestens zwölf verschiedene Identitäten und habe einen Schaden von mindestens 45.000 Euro angerichtet. Der Gesamtschaden in Niedersachsen werde auf mindestens drei bis fünf Millionen Euro beziffert. Laut eines NDR-Berichts vom 01.01.2017 haben bereits Behörden anderer Bundesländer bei der Braunschweiger Polizei angefragt, um von deren Erfahrungen in dieser Angelegenheit zu profitieren. 1. In wie vielen Fällen ermittelt die Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern wegen des Verdachts auf Sozialbetrug durch Mehrfachregistrierung in Asylverfahren? Im Jahre 2016 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 76 entsprechende Fälle erfasst. Sieben Fälle davon wurden vollendet. Drucksache 7/132 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gibt es bereits Anklagen oder Verurteilungen aufgrund Sozialbetruges in der dargestellten Weise gegen Bezieher von Asylbewerberleistungen in Mecklenburg-Vorpommern? Von den 76 der Landesregierung bekannten Verfahren wurde in einem Verfahren ein Empfänger von Sozialleistungen für Asylbewerber wegen Betruges angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt. 60 Verfahren wurden an die für den zugewiesenen oder gewählten Wohnsitz des jeweiligen Beschuldigten zuständigen Staatsanwaltschaften außerhalb des Landes Mecklenburg- Vorpommern abgegeben oder zur Übernahme übersandt. In fünf Verfahren sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die übrigen zehn Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, davon sechs Verfahren wegen Abwesenheit der Beschuldigten vorläufig gemäß § 154f Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), drei Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO und ein Verfahren wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 Absatz 1 StPO. 3. Gibt es andere Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber? Wenn ja, wie viele und auf welche Art und Weise wurden diese begangen? In 2016 wurden zwei Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert: Durch einen Asylbewerber wurden Sozialleistungen für die Familie bezogen, welche aufgrund vorhandenen Vermögens nicht hätten gezahlt werden dürfen. In einem anderen Fall wurden von einem Asylbewerber Sozialleistungen bezogen, obwohl dieser Einkünfte aus dem Ausland bezog. 4. Wie hoch schätzt die Landespolizei den Schaden pro Betrugsfall und insgesamt auf Mecklenburg-Vorpommern bezogen ein? Zu den in der Antwort zu Frage 1 und 3 aufgeführten vollendeten Fällen wurde ein Schaden von insgesamt 13.439,86 Euro registriert. Der Gesamtschaden summiert sich aus nachstehenden Schäden pro Einzelfall. Fälle gemäß Antwort zu Frage 1: Fälle gemäß Antwort zu Frage 3: 67,00 Euro 1.804,36 Euro 167,20 Euro 8.133,92 Euro 192,00 Euro 210,00 Euro 710,38 Euro 1.031,00 Euro 1.124,00 Euro Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/132 3 5. Steht die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Austausch mit den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen wegen der dargestellten Thematik? Die Landespolizei arbeitet entsprechend mit den Ermittlungsbehörden anderer Bundesländer, einschließlich Niedersachsen, zusammen. 6. Plant auch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, eine Sonderkommission in dieser Angelegenheit einzusetzen oder gibt es bereits eine Sonderkommission, auch für andere Fälle des Sozialbetruges durch Asylbewerber? Die Einrichtung einer Sonderkommission war bislang nicht notwendig. Eine solche wird eingerichtet werden, wenn es die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel ein starker Fallzuwachs, erfordern. 7. Was unternimmt die Landesregierung, um Sozialbetrüge von Asylbewerbern, die sie mittels Mehrfachregistrierungen mit verschiedenen Identitäten begehen, zu verhindern? Der Informations- und Erfahrungsaustausch der im Zusammenhang mit der starken Zuwanderung befassten Behörden und Institutionen wurde weiter ausgebaut. So beteiligt sich beispielsweise das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern an der behördenübergreifenden Bund-Länder-Projektgruppe Zuwanderung und unterstützte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser. Des Weiteren unterstützt die Landespolizei die Ausländerbehörden im Rahmen von Abschiebungen und bei der Identifizierung von wegen Straftaten besonders mehrfachtatverdächtigen Zuwanderern mit dem Ziel, diese einer möglichst zügigen Abschiebung zuführen zu können. Die Anzahl von Mehrfachregistrierungen ist mit Einführung der Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK) im Frühjahr 2016 deutlich zurückgegangen. Mit PIK werden alle Personen, die sich als asylsuchend in der Bundesrepublik Deutschland melden, registriert. Vor Einführung der PIK- Systeme war in Stern-Buchholz mit Unterstützung der Landespolizei bereits ein Fast- ID-Verfahren (Fast Identification: Mobile Erfassung und Abgleichung von Fingerabdrücken mit dem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem) im Einsatz. Festgestellte Versuche von Mehrfachregistrierungen werden zur Anzeige gebracht. Bei Feststellung einer Mehrfachregistrierung wird die betreffende Person an die ursprünglich zugewiesene Erstaufnahmeeinrichtung zurückverwiesen. Eine Auszahlung von sogenanntem Taschengeld findet in diesen Fällen nicht statt. Sachleistungen werden nur in Form von Unterkunft und Verpflegung für eine Nacht gewährt, wenn die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung am selben Tag nicht mehr erreicht werden kann.