Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/133 7. Wahlperiode 30.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Helmut Holter und Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Übersetzungstätigkeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie waren in den Jahren 2015 und 2016 Übersetzungstätigkeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes organisiert (z. B. Übersetzungen nur im Bedarfsfall, ständige Anwesenheit von Übersetzern in der Einrichtung o. Ä.) (bitte nach den Erstaufnahmeeinrichtungen getrennt aufführen)? Vor September 2015 wurden Dolmetscher von entsprechenden Dolmetscheragenturen angefordert, wenn ihr Einsatz für hoheitliches Handeln erforderlich war und wenn alle übrigen Möglichkeiten (Sprachmittler und Angehörige) nicht hinreichend geeignet waren, um Sachverhalte, Anfragen oder Anträge zu verstehen. Im Zeitraum von September 2015 bis März 2016 wurden erstmals auch Dolmetscher tageweise angefordert, um die Aufnahmestrecken in der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst und in der Außenstelle in Schwerin Stern Buchholz so zu besetzen, dass die Registrierung der Asylbewerber und auch die medizinischen Erstuntersuchungen möglichst effektiv und reibungslos erfolgen konnten. Im Rahmen des notwendigen Stellenaufwuchses im Betreuerbereich der Erstaufnahmeeinrichtung wurden zunehmend auch arabisch sprechende Mitarbeiter eingestellt, was zu erheblichen Entlastungen führte. Seit Ende März 2016 wird wieder verfahren wie vor September 2015. Drucksache 7/133 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Verträge mit welchem Inhalt und mit welchen Firmen/Übersetzern wurden durch das Land in den Jahren 2015 und 2016 für Übersetzungstätigkeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geschlossen (bitte nach Erstaufnahmeeinrichtungen getrennt aufführen )? Im Zuge der Flüchtlingskrise und der Aufgabenerfüllung innerhalb der Besonderen Aufbauorganisation Flüchtlinge wurde zum 1. November 2015 ein Rahmenvertrag mit dem Unternehmen WORLD TEXT Sprachenservice Offene Handelsgesellschaft Schwerin geschlossen. Der Vertrag galt für Behörden des Landes sowie für Betreiber von Aufnahmeeinrichtungen, die vom Land mit der Betreuung von Asylbewerbern in Landeseinrichtungen beauftragt waren. Er war auf insgesamt neun Sprachen beschränkt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017. Daneben wurden bei Bedarf und bei speziellen Fallkonstellationen im Zuge von Einzelbeauftragungen auch weitere Unternehmen in Anspruch genommen (ADRIA- Sprachenservice Schwerin und Sprachenservice Volz aus Hamburg). In diesen Fällen erfolgte die Vergütung analog den Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. 3. Wurden für die Vergabe von Übersetzungstätigkeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Ausschreibungen durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Der in der Antwort zur Frage 2 benannte Rahmenvertrag wurde aufgrund der Dringlichkeit freihändig vergeben. Für die sonstigen Einzelfälle gelten die gesetzlichen Kostensätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes analog. 4. Welche Kosten sind in den Jahren 2015 und 2016 für Übersetzungstätigkeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angefallen (bitte nach Jahren und nach Erstaufnahmeeinrichtungen getrennt aufführen)? In Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Erstaufnahmeeinrichtung (in Nostorf-Horst nebst Außenstelle in Schwerin Stern Buchholz), in der im Jahr 2015 insgesamt 421.096,09 Euro und im Jahr 2016 insgesamt 646.439,16 Euro an Kosten für Übersetzungstätigkeiten entstanden sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/133 3 5. Wie erfolgte die Abrechnung für die Übersetzungstätigkeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes? Die Sachbearbeiter, die den Dolmetscher bestellt haben und in Anspruch nehmen, bestätigen nach dem Einsatz auf einem Formblatt die erbrachte Leistung (Name, Sprache, Datum, Uhrzeit, Anlass) mit ihrer Unterschrift. Auch der Dolmetscher unterzeichnet. Das Dolmetscherbüro erstellt die Rechnung und fügt eine Kopie der Einsatzbestätigung als zahlungsbegründende Unterlage bei. Der Sachbearbeiter prüft die Rechnung und stellt die sachliche und rechnerische Richtigkeit fest. Bei Unstimmigkeiten erfolgt die Klärung und gegebenenfalls eine Korrektur der Rechnung. Das zentrale Haushaltsdezernat des Landesamtes für innere Verwaltung realisiert die Buchung und Zahlung.