Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1338 7. Wahlperiode 19.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Haftpflichtversicherung für Asylbewerber und Personen mit oder ohne Bleiberecht und ANTWORT der Landesregierung Laut einer Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages „haben einige Kommunen auf freiwilliger Basis eine Haftpflichtversicherung für die in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden Asylbewerber und Flüchtlinge abgeschlossen“ (WD 6 - 3000 - 124/16, S. 6.). 1. Wie viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben Haftpflichtversicherungen für Asylbewerber beziehungsweise Personen mit oder ohne Bleiberecht abgeschlossen? Welche Motive führen etwaige Kommunen für eine entsprechende Versicherungsleistung an? 2. Wie viele Einzelpersonen der in Frage 1 genannten Gruppen genießen Versicherungsschutz durch Kommunen in Mecklenburg- Vorpommern? Wie hoch fallen die jährlichen Beträge für eine Einzelperson aus? 3. Wie viele Familien der in Frage 1 genannten Gruppen genießen Versicherungsschutz durch Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern? Wie hoch fallen die jährlichen Beträge für eine Familie aus? Die Fragen 1, 2 und 3 werden im zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/1338 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Landeshauptstadt Schwerin, die Hansestadt Rostock, die Landkreise Nordwestmecklenburg , Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim und Rostock haben mitgeteilt, dass keine Haftpflichtversicherungen für den oben genannten Personenkreis abgeschlossen wurden. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mitgeteilt, dass für alle Personen in der Jugendhilfe entsprechende Haftpflichtversicherungen bestehen. Zu dem versicherten Personenkreis gehören unter anderem auch unbegleitete minderjährige Ausländer. 4. Wer haftet, wenn Asylbewerber beziehungsweise Personen mit oder ohne Bleiberecht in Mecklenburg-Vorpommern ohne Versicherungsschutz in Unfälle verwickelt sind? Nach den auch hier geltenden allgemeinen Regeln haftet immer die Verursacherin oder der Verursacher eines Unfalls. Dies gilt unabhängig von einer Haftpflichtversicherung