Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1340 7. Wahlperiode 19.12.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Abtreibung bei diagnostiziertem Down-Syndrom und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kinder wurden seit 2012 mit einem während der Schwangerschaft diagnostizierten Down-Syndrom geboren? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Weder in der amtlichen Geburtsstatistik noch in der Schwangerschaftsabbruchstatistik des Statistischen Bundesamtes werden Kinder beziehungsweise Föten mit diagnostiziertem Down Syndrom erfasst. Erfasst werden nur die Krankenhausfälle mit Down Syndrom (ICD Nr.: Q90) im Alter von unter einem Jahr; davon wurden 2012 ein Fall, 2013 ein Fall, 2014 acht Fälle, 2015 vier Fälle und 2016 vier Fälle registriert. Es handelt sich hierbei um Krankenhausfälle und nicht um Personen. Mehrfachbehandlungen mit derselben Diagnose in einem Jahr werden jeweils als Krankenhausfall gezählt. 2. Wie viele Föten wurden aufgrund der Erkennung eines Down-Syndroms in den Jahren von 2012 bis heute abgetrieben (Aufschlüsselung nach Diagnosezeitpunkt und Monat der Abtreibung)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor.