Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1342 7. Wahlperiode 22.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Hochschulpaktmittel des Bundes und Eigenanteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie haben sich die Zahlen der Studienanfänger in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2015 bis 2017 entwickelt (bitte die Jahre 2015, 2016 und 2017 einzeln auflisten)? Die Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger hat sich in den Studienjahren 2015 bis 2017 (Sommersemester plus abschließendes Wintersemester eines jeweiligen Jahres) wie folgt entwickelt: 2015 2016 2017* 6.605 6.880 7.113 * Angabe entsprechend der vorläufigen amtlichen Studierendenstatistik Drucksache 7/1342 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Bundesmittel hat das Land Mecklenburg-Vorpommern aus der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes seit 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt erhalten (bitte die Jahre 2015, 2016 und 2017 einzeln auflisten)? 3. In welchem Umfang wurden die erhaltenen Bundesmittel der zweiten Programmphase des Hochschulpaktes von 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgegeben (bitte die Jahre 2015, 2016 und 2017 einzeln auflisten)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Zunächst ist anzumerken, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 sowohl die zweite als auch die dritte Programmphase (2016 bis 2020) regelt. Aus diesem Grund ist die abschließende Angabe der Bundesmittel aus der zweiten Programmphase nicht möglich, da diese bei der Abrechnung nicht von denen der dritten Programmphase unterschieden werden. Die Frage kann daher nicht direkt beantwortet werden und es kann auch kein Vergleich zwischen den Jahren gezogen werden. Hilfsweise erfolgt eine Angabe der vorgesehenen Vorauszahlungen der zweiten Programmphase (Angaben in Euro): 2015 2016 2017 23.482.766 13.988.017 12.239.384 Die Bundesmittel werden den Hochschulen des Landes vollständig zur Verfügung gestellt. 4. In welcher Höhe wurden die erhaltenen Bundesmittel des Hochschulpaktes der zweiten Programmphase von 2015 bis zum jetzigen Zeitpunkt durch Eigenmittel des Landes ergänzt (bitte die Jahre 2015, 2016 und 2017 einzeln auflisten)? Mecklenburg-Vorpommern erbringt seine Verpflichtung zur Gesamtfinanzierung des Hochschulpaktes, indem es die Hochschulhaushalte trotz der demographischen Rahmenbedingungen kontinuierlich steigert. Gemäß Anlage 1 der aktuellen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 gemäß Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 ist beziehungsweise war für das abschließende Jahr der zweiten Programmphase (2015) ein Betrag in Höhe von 12.119.000 Euro nachzuweisen. Bezüglich der Jahre 2016 bis 2017 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.