Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1344 7. Wahlperiode 18.12.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Digitale Dividende II in Mecklenburg-Vorpommern und Erfüllung der damit verbundenen Versorgungsauflagen im LTE - Mobilfunknetz und ANTWORT der Landesregierung Mit der Versteigerung der Frequenzbänder im Bereich 700 MHz am 27. Mai 2015 (Digitale Dividende II) wurden die teilnehmenden Mobilfunkunternehmen zu Versorgungsauflagen verpflichtet, die sie in den nächsten Jahren umzusetzen haben. Nach Abschluss der Arbeiten muss die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit mobiler Breitbandtechnologie gesichert sein. 1. Wie ist die aktuelle Versorgungslage im Mobilfunknetz in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte Einzelauflistung mit Nennung der Versorgungsquote in Prozent nach den Kriterien 2G, 3G und 4G)? Zur prozentualen Versorgung der Fläche Mecklenburg-Vorpommerns mit Mobilfunk und den dort vorhandenen Mobilfunkstandards liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die Netzabdeckung von Mobilfunknetzen wird von den Mobilfunknetzbetreibern auf ihren jeweiligen Internetseiten öffentlich zugänglich dargestellt. Für das Netz der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG ist die Mobilfunkversorgung unter https://www.o2online.de/ service/netzverfuegbarkeit /netzabdeckung/, für das Netz der Telekom Deutschland GmbH unter https://www.telekom.de/start/netzausbau und für das Netz der Vodafone GmbH unter https://www.vodafone.de/hilfe/netzabdeckung.html einsehbar. Drucksache 7/1344 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Auf welche Gebietsgröße sind die durchschnittlich zu erfüllenden Versorgungsauflagen festgelegt? Die Mobilfunknetzbetreiber haben mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte auch Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber (Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH) jeweils eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und mehr von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Abdeckung sicherzustellen. Die Umsetzung dieser Versorgungsauflagen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen, wird für eine weitere Verbesserung der Netzabdeckung sorgen. 3. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass insbesondere durch eine prozentual höhere Versorgung über den auferlegten Versorgungszielen in den Städten die ländlichen Gebiete unterversorgt bleiben ? 4. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung einer weitergehenden Spaltung zwischen den Städten und dem ländlichen Raum begegnen ? 5. Inwiefern sieht die Landesregierung gesetzgeberische Möglichkeiten, die Mobilfunkunternehmen zu einem flächendeckenden Ausbau des 4G-Netzes in Mecklenburg-Vorpommern zu verpflichten, der jede Gemeinde umfasst? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt durch die Unternehmen marktgetrieben. Mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte haben die Mobilfunknetzbetreiber Ausbauverpflichtungen übernommen. Auch nach Erfüllung der Versorgungsauflage wird es neben gut versorgten Gebieten noch Lücken in der Abdeckung geben. Aus diesem Grund haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 19./20. Oktober 2017 die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern und unter Beteiligung der Länder und Kommunen ein Konzept, verbunden mit einem konkreten Maßnahmenpaket , zu entwickeln, wie diese Versorgungslücken auch mit Blick auf die fortschreitenden technologischen Entwicklungen geschlossen werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1344 3 Grundlage für die Erweiterung des Mobilfunknetzes ist der Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2018 eine nahezu flächendeckende Breitbandversorgung aller Haushalte und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. Im Zuge dessen soll eine nachhaltige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur entstehen, die den weiterhin steigenden Bandbreitenbedarfen auch über 2018 hinaus gerecht wird („Gigabit-Gesellschaft“). Dieser geförderte Breitbandausbau bietet bereits die Voraussetzung, um entlang dieser neuen hochleistungsfähigen Telekommunikationslinien neue Infrastrukturen wie zum Beispiel Mobilfunktürme oder Mobilfunkmasten anschließen zu können und die Mobilfunkversorgung zu verbessern. 6. Welche Stelle prüft die Einhaltung der Versorgungsauflagen? Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es vonseiten der Landes- oder Bundesregierung? Die Prüfung der Erfüllung der Versorgungsauflagen ist Bundesangelegenheit und erfolgt durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, die auch für eine mögliche Sanktionierung verantwortlich ist. Über die Sanktionsarten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.