Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1345 7. Wahlperiode 19.12.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Paradise Papers und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die aktuellen Enthüllungen zur den „Paradise Papers“ ähneln in entscheidenden Punkten den vorherigen Recherchen zu den sogenannten „Panama Papers“. Die „Paradise Papers“ offenbaren die Nutzung von Offshore-Systemen, um gezielt Steuern zu umgehen und zu vermeiden. 1. Hat die Landesregierung Einsicht in die Paradise Papers genommen? Wenn nicht, a) ist die Landesregierung bestrebt, in die Paradise Papers Einsicht zu nehmen? b) Was unternimmt die Landesregierung, um Einsicht in die Paradise Papers zu nehmen? Die Fragen 1, a) und b) werden im zusammenhängend beantwortet. Die „Paradise Papers“ liegen weder dem Bund noch der Landesregierung zur Einsichtnahme vor. Es werden gegenwärtig keine isolierten Aktionen der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommerns angestrebt, um Einsicht in die Unterlagen zu erlangen. Da es sich um eine Vielzahl von Daten handelt, die sich auf Akteure aus dem gesamten Bundesgebiet erstrecken dürften, bedarf es seitens der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder vielmehr eines koordinierten Vorgehens. Dieses Verfahren hat sich bei den „Panama Papers“ bewährt. Drucksache 7/1345 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, ob Unternehmen oder Einrichtungen mit Landesbeteiligung in den Paradise Papers erwähnt werden bzw. mit diesen in Verbindung gebracht werden? Wenn ja, welche? Der Landesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse darüber vor, ob Unternehmen oder Einrichtungen mit Landesbeteiligung in den „Paradise Papers“ erwähnt oder mit diesen in Verbindung gebracht werden.