Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1346 7. Wahlperiode 14.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Aufsichts- und Begleitpersonen bei Schulwanderungen und Schulfahrten und ANTWORT der Landesregierung Zur Drucksache 7/1239 ergeben sich Nachfragen. Darin heißt es, die Anzahl der teilnehmenden Aufsichts- und Begleitpersonen könne in begründeten Ausnahmefällen von den für den Regelfall definierten Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ abweichen. Hierzu sei von der Schule ein Antrag bei der zuständigen Schulbehörde zu stellen. 1. Wie wurden die Schulen über die oben genannte Möglichkeit informiert , in begründeten Ausnahmefällen Anträge für eine vom Regelfall abweichende Anzahl an Aufsichts- und Begleitpersonen zu stellen? Die Schulen entscheiden in der Planungsphase eigenverantwortlich über die Anzahl der teilnehmenden Aufsichts- und Begleitpersonen bei einer Schulwanderung oder einer Schulfahrt. Dabei sind die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ einzuhalten. Der Schulfahrtenplan wird in einem zweiten Schritt mit der zuständigen Schulbehörde abgestimmt . Hierzu finden Einzelgespräche mit der zuständigen Schulrätin beziehungsweise dem zuständigen Schulrat statt, in denen die Schule unter anderem auch die Notwendigkeit von zusätzlichem Aufsichts- oder Begleitpersonal begründen muss. Drucksache 7/1346 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gibt es ein standardisiertes Antragsformular für den oben genannten Sachverhalt? Für das in der Antwort zu Frage 1 beschriebene Verfahren ist ein zusätzliches standardisiertes Antragsformular nicht notwendig. 3. Falls Frage 2 mit ja beantwortet wurde, wann wurde dieses Antragsformular den Schulen übermittelt? Entfällt. 4. Wie viele Anträge zu begründeten Ausnahmefällen im oben genannten Sinne wurden bisher gestellt? 5. Wie viele Anträge wurden bisher positiv beschieden (bitte Anzahl der positiven Entscheidungen je Schulbehörde angeben)? 6. Wie viele Anträge wurden bisher negativ beschieden (bitte Anzahl der negativen Entscheidungen je Schulbehörde und jeweils den Ablehnungsgrund angeben)? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Hinsichtlich der Anzahl der Anträge zu begründeten Ausnahmefällen findet keine zusätzliche Erhebung statt. Da die Schulen mit dieser Sachlage sehr verantwortungsbewusst umgehen, ist für das Kalenderjahr 2018 keine Ablehnung erforderlich gewesen. 7. Wie hoch werden die finanziellen Aufwendungen für bewilligte zusätzliche Aufsichts- und Begleitpersonen insgesamt sein? Bei der Bewilligung durch die zuständige Schulbehörde wird jeweils über den Gesamtplan der Einzelschule entschieden. Dabei werden die finanziellen Aufwendungen für bewilligte zusätzliche Aufsichts- und Begleitpersonen nicht unterschieden, sie sind Teil der Gesamtplanung. Erst im Zuge des Abrechnungsverfahrens erfolgt eine gesonderte Erfassung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1346 3 8. Aus welchen konkreten Gründen kann vom Regelfall abgewichen werden? Vom Regelfall kann abgewichen werden, wenn Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an einer Schulwanderung oder Schulfahrt teilnehmen.