Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1347 7. Wahlperiode 27.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Bestandserhaltende Maßnahmen für „Pommernakten“ durch Vorpommern- Fonds und ANTWORT der Landesregierung In der 19. Sitzung des Landtages am 27. September 2017 kündigte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern an, 50.000 Euro aus dem Vorpommern-Fonds als Vorfinanzierung zu nutzen, „um schnellstmöglich den dringendsten Bestand der Akten, die erhalten werden müssen, zu erhalten“. In der Pressemitteilung Nummer 205/207 der Landesregierung vom 28. September 2017 heißt es, der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern will „50.000 Euro aus dem Vorpommern-Fonds für die Sanierung der Akten zur Verfügung stellen“. 1. Sind die oben genannten 50.000 Euro bereits geflossen? Nein. Durch eine geänderte Prioritätensetzung und unter Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Deckungsmöglichkeiten werden die für die Sanierung der Akten benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro aus dem Haushaltstitel 534.06 „Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes einschließlich Depotzusammenführung“ im Kapitel 0725 des Einzelplans 07 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt werden können. Drucksache 7/1347 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche bestandserhaltenden Maßnahmen werden mit diesen Mitteln durchgeführt? Die zusätzlichen Mitteln werden die bereits laufenden Maßnahmen unterstützen. Konkret wird die Wiederherstellung der geschädigten Akten des Bestandes „Rep. 6 Schwedisches Archiv“ fortgesetzt. Siehe hierzu die Antwort der Landesregierung auf die Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1146. 3. In welchem Zeitraum werden die bestandserhaltenden Maßnahmen mit diesen Mitteln durchgeführt? Es ist zu erwarten, dass sich die in der Antwort zu Frage 2 genannte Restaurierungsmaßnahme „Wiederherstellung der geschädigten Akten des Bestandes ‚Rep. 6 Schwedisches Archiv‘ “ um bis zu einem Jahr verkürzen wird. 4. Welche Archivalien profitieren von den bestandserhaltenden Maßnahmen mit diesen Mitteln? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Werden die 50.000 Euro dem Vorpommern-Fonds entnommen? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1347 3 6. Handelt es sich um eine Vorfinanzierung aus dem Vorpommern-Fonds oder um eine Förderung aus diesem Fonds? 7. Falls es sich um eine Vorfinanzierung handelt, aus welchem Haushaltstitel soll die Rückfinanzierung in den Vorpommern-Fonds erfolgen? 8. Falls es sich um eine Vorfinanzierung handelt, sind in dem in der Antwort zu Frage 7 genannten Haushaltstitel 50.000 Euro zusätzlich genau zum Zweck der Rückfinanzierung eingestellt? Die Fragen 6 bis 8 werden zusammenhängend beantwortet. Entfällt. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.