Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1355 7. Wahlperiode 09.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Zukunft des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses Anklam und ANTWORT der Landesregierung Das Wehrmachtsgefängnis Anklam war eines von acht Militärgefängnissen auf deutschem Boden zwischen 1933 und 1945. In Norddeutschland war es das Einzige seiner Art. Seit 2005 ist es Sitz der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit - Otto Lilienthal - Hansestadt Anklam“. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. 1. Inwieweit ist das ehemalige Wehrmachtsgefängnis in Anklam für die Landesregierung ein historisch bedeutsamer Ort, dem aufgrund seiner Geschichte, insbesondere im Bereich der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, eine besondere Rolle zukommt? Das ehemalige Wehrmachtsgefängnis in Anklam ist aufgrund seiner Geschichte für die historisch -politische Bildungsarbeit und als Ort des Gedenkens an die Opfer der Wehrmachtsjustiz von Bedeutung. Drucksache 7/1355 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sieht die Landesregierung die Arbeit der Stiftung als bedeutsam für die Herausbildung einer kritischen Betrachtung von autokratischen Strukturen und blindem Gehorsam an? Eine Bewertung der Arbeit der Stiftung in ihrer Gesamtheit ist nicht möglich. Hinsichtlich der Arbeit der Stiftung im Bereich der politischen Bildung und der Gedenkstättenpädagogik mit Bezug zum ehemaligen Wehrmachtsgefängnis Anklam gilt grundsätzlich, dass Gedenkstätten für die Opfer politischer Gewalt im 20. Jahrhundert grundsätzlich geeignet sind, als Lernorte nicht nur eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte, sondern auch mit aktuellen politischen Fragestellungen zu erreichen. 3. Unterstützt die Landesregierung die Arbeit der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit - Otto Lilienthal - Hansestadt Anklam“? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, welche Gründe führt die Landesregierung für die Nichtunterstützung an? c) Wenn nicht, welche Voraussetzungen müsste die Stiftung erfüllen, um als unterstützungswürdig eingestuft zu werden? Die Fragen 3 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Das Land unterstützt die Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit - Otto Lilienthal - Hansestadt Anklam“ finanziell im Rahmen der Gedenkstättenförderung des Landes. Eine zusätzliche Unterstützung findet anlassbezogen (Sonderausstellungen, Gedenkveranstaltungen oder Ähnliches ) statt. Die Fragen b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Entfällt. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und a) verwiesen. 4. Sieht sich die Landesregierung in Bezug auf den denkmalgeschützten Status des Gebäudes in der Verpflichtung, bei einer Gefährdung der Bausubstanz zu handeln? Nein. Gemäß § 6 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes obliegt die Pflicht zur Erhaltung von Denkmalen dem Eigentümer. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nicht Eigentümer des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses. Die Aufsicht über die Erhaltung von Denkmalen führt der Landkreis Vorpommern-Greifswald als untere Denkmalschutzbehörde.