Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1361 7. Wahlperiode 05.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Fristüberschreitungen im Zuge der Dublin-III-Verordnung in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Süddeutscher Zeitung vom 26.10.2017 konnten in der ersten Jahreshälfte nur wenige Aufnahmezusagen im Kontext der Dublin-III- Verordnung mit Überstellungen abgeschlossen werden. In den meisten Fällen verstreicht die Sechsmonatsfrist. 1. Wie viele Aufnahmezusagen von Dublin-Staaten gab es in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Gesamtzahl und Quartal aufgliedern)? Für die sogenannten Dublin-Fälle und die Aufnahmeersuchen an die zuständigen Mitgliedstaaten ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Auf eine an das BAMF gerichtete Bitte um Zuarbeit erfolgte folgende Antwort: „Es wird um Verständnis gebeten, dass das Bundesamt keine Beiträge zur Verfügung stellen kann. Das BAMF als Bundesbehörde unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Eine freiwillige mögliche Beantwortung ist uns leider aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich.“ Drucksache 7/1361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Rücküberstellungen nach der Dublin-III-Verordnung gab es in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 in Mecklenburg- Vorpommern (bitte nach Gesamtzahl und Quartal aufgliedern)? Die Anzahl der Dublin-Überstellungen in Mecklenburg-Vorpommern in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: 1. Quartal 2017 48 2. Quartal 2017 88 3. Quartal 2017 49 Gesamt 185 3. Wie positioniert sich die Landesregierung in der Frage, ob eine Verlängerung oder gar Aufhebung der sechsmonatigen Überstellfrist im Zuge der Dublin-III-Verordnung nötig sein könnte? Die Landesregierung unterstützt die Änderungsbestrebungen hinsichtlich der Dublin-Verordnung , dass Antragsteller in dem Mitgliedstaat bleiben, der für die Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Durch die in der Diskussion befindlichen Änderungen zur Dublin-Verordnung wird eine rasche Bestimmung des für die Prüfung des Asylantrages zuständigen Mitgliedstaats ermöglicht, und es wird dann praktisch den Antragstellern nicht mehr möglich sein, dies zu ändern. Der einzige Weg zu internationalem Schutz in Europa wird für sie darin bestehen, in dem zuständigen Mitgliedstaat zu bleiben. Dementsprechend ist eine Verlängerung beziehungsweise Streichung der bisherigen Überstellungsfrist zu begrüßen.