Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1365 7. Wahlperiode 05.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Kompetenzen und Pflichten der Landesregierung und der zuständigen Landesbehörden bei der Ausübung der subventionsrechtlichen Aufsicht über die Tätigkeit und Förderung der „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ und der einzelnen Spitzenverbände und ANTWORT der Landesregierung Die „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ und die in der LIGA zusammengeschlossenen einzelnen Spitzenverbände (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, DPWV) werden aus den öffentlichen Mitteln unterstützt und gefördert. Die Tätigkeit und die Verwendung der bewilligten Fördermittel unterliegt der Fach-, Rechts- und Finanzaufsicht durch die Landesregierung und die zuständigen Landesbehörden. 1. Welche Landesbehörde führt die Fachaufsicht über die Tätigkeit der „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ und der einzelnen Spitzenverbände (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, DPWV)? a) Welche Maßnahmen umfasst diese Aufsichtspflicht aus Sicht der Landesregierung? b) Mit welcher Regelmäßigkeit und von welcher Stelle wurden von 2010 bis 2016 die einzelnen Fachaufsichtsmaßnahmen durchgeführt (bitte auflisten nach Datum, Behörde, Abteilung, Referat, Sachbearbeiter )? c) In welchen Dokumenten werden die Ergebnisse der Fachaufsicht festgehalten? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landesbehörden üben keine Fachaufsicht über die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und auch nicht über einzelne Spitzenverbände aus. Drucksache 7/1365 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Landesbehörde (ggf. von ihr beauftragte bzw. unabhängige Institution) führte von 2010 bis 2016 die Finanzaufsicht über die Verwendung der an die „LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ und direkt an die einzelnen Spitzenverbände (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, DPWV, ZWST) geleisteten Zuwendungen aus den öffentlichen Mitteln (einschl. direkter Subventionen, verlorener Zuschüsse, Projektfördergelder usw.)? a) Welche Maßnahmen bzw. Kontrollmechanismen umfasste diese Aufsichtspflicht aus Sicht der Landesregierung? b) Mit welcher Regelmäßigkeit und von welcher Stelle wurden von 2010 bis 2016 die einzelnen Finanzaufsichtsmaßnahmen durchgeführt (bitte auflisten nach Datum, Behörde, Abteilung, Referat, Sachbearbeiter)? c) In welchen Dokumenten wurden die Ergebnisse der Finanzaufsicht festgehalten? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landesbehörden führen keine Finanzaufsicht über die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und auch nicht über einzelne Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Das Land gewährt den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern und prüft pflichtgemäß die Verwendung der Zuwendungen im Rahmen einer LHO-gemäßen Verwendungsnachweisprüfung.