Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1390 7. Wahlperiode 12.01.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Förderung von Start-Ups und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen bei der Markteinführung von innovativen Produkten und Dienstleistungen stehen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung? a) Wie wurden diese jeweils in den letzten drei Jahren konkret weiterentwickelt bzw. verändert? b) Welche Mittel werden dabei revolvierend eingesetzt? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet: Folgende Instrumente stehen seitens der Landesregierung zur Verfügung: 1. Venture Capital Fonds Mecklenburg-Vorpommern Um die Startbedingungen für junge innovative Unternehmen zu verbessern, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit den Risikokapitalfonds „Venture Capital Fonds Mecklenburg-Vorpommern“ (VCFMV) initiiert. Insgesamt stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung, um junge innovative Unternehmen in der Frühfinanzierungsphase zu unterstützen . Die Laufzeit des VCFMV erstreckt sich von 2015 bis zum Ende der EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 am 31.12.2023. Drucksache 7/1390 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zielunternehmen sind innovative, technologieorientierte Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und wesentlicher Betriebsstätte in Mecklenburg- Vorpommern in der Seed-, Start-up- oder Expansions-Phase. Das Zielunternehmen hat die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Der VCFMV finanziert erfolgversprechende Zielunternehmen, - die in absehbarer Zukunft Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln werden, die auf einen erkennbaren Bedarf des Marktes ausgerichtet sind und die das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolges in sich tragen - dabei handelt es sich um Unternehmen , die ein besonders hohes Wachstumspotenzial aufweisen, dem ein erhebliches Ausfallrisiko entgegensteht, oder - deren Forschungs- und Entwicklungskosten in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Risikokapitalfinanzierung mindestens 10 Prozent ihrer gesamten Betriebsausgaben ausmachen. Die Finanzierung der Unternehmen erfolgt durch die Bereitstellung von Eigenkapital, also im Zuge einer direkten Beteiligung am gezeichneten Kapital, zuzüglich Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Darüber hinaus können Mittel in Form von einer stillen Beteiligung oder eines Nachrangdarlehens bereitgestellt werden. Dies ist nur in Verbindung mit einer direkten Beteiligung zulässig. Neben der Finanzierung erhalten die Unternehmen eine intensive Managementunterstützung. 2. Beratungsrichtlinie Geht es um die Unterstützung von Unternehmen bei der Markteinführung von innovativen Produkten und Dienstleistungen insgesamt (nicht nur Start-ups), ist eine Förderung im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen (Beratungsrichtlinie)“ möglich. Bei der Inanspruchnahme einer Beratung zur Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten, kann eine 50-prozentige Förderung der externen Beratungsleistung erfolgen. Das Unternehmen muss aber bereits zwei Jahre am Markt tätig sein (da ansonsten die „Richtlinie über die Förderung unternehmerischen Knowhows “ des Bundes greift). 3. Investitionsförderung Ab der Marktreife der Produkte beziehungsweise der Dienstleistungen können Unternehmen bei Investitionsvorhaben eine Förderung entsprechend der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) erhalten. Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1390 3 4. Beteiligungs-Fonds Innovation Mecklenburg-Vorpommern Zur Förderung von Forschung und Entwicklung in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich Existenzgründern) steht im Rahmen des EFRE-Programms 2014 - 2020 als neues Finanzinstrument der Beteiligungs-Fonds Innovation Mecklenburg-Vorpommern (BFIMV) zur Verfügung. Beteiligungsvoraussetzung ist die Umsetzung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (Produkt, Technologie, Dienstleistung), das den Stand der Technik übersteigt und gute Chancen auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung besitzt. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören die Mitfinanzierung (Anteilsfinanzierung) von Vorhaben - Investitionen und Betriebsmittel - zum Beispiel bei: - Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsphase bis zum Markteintritt, - Herstellung und Erprobung von Prototypen, - Anpassungen bis zur Serienreife, - Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau. 2. Wie viele spezielle Task-Forces wurden in den letzten zwei Jahren in den öffentlichen Behörden initiiert, um für Startups und bei Markteinführung von innovativen Geschäftsmodellen oder Produkten als direkter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und schnelle und unbürokratische Entscheidungswege sicherzustellen? Das Gründer-Portal www.gruender-mv.de fungiert als zentrale Anlaufstelle, um über Förderinstrumente und Ansprechpersonen zu informieren. Das Auffinden des Portals ist über die einschlägigen Suchmaschinen gegeben. Bei Google beispielsweise liegt die Seite bei der Suchabfrage nach „Gründer MV“ oder „Gründer in MV“ auf Platz 1. Ergänzend dazu wurde im Oktober 2017 als direkter Ansprechpartner für Gründungsinteressierte , Start-ups und junge Gründungspersonen eine zentrale E-Mail-Adresse unter gruender@wm.mv-regierung.de eingerichtet. 3. Wann und in welcher Weise hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine definitorische Eingrenzung des Begriffs „Start-Up- Unternehmen“ mit dem Ziel der Verbesserung des Wagniskapitalangebots eingesetzt (bitte einzeln zu benennende Initiativen mit Datum aufzählen)? Auf Betreiben der Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Bund-Länder- Ausschuss Mittelstand der Wirtschaftsministerkonferenz in der Sitzung am 28./29.09.2017 mit der Frage einer einheitlichen Definition von Start-ups und deren statistischen Erfassung auseinandergesetzt. Drucksache 7/1390 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Im Allgemeinen werden als Start-ups solche Unternehmen charakterisiert, die jünger als zehn Jahre sind, hoch innovativ sind und/oder ein signifikantes Mitarbeiterwachstum und/oder ein signifikantes Umsatzwachstum anstreben. In der Diskussion wurde deutlich, dass es derzeit keine einheitliche Definition gebe und auch künftig diese unwahrscheinlich sei. Je nach Definition seien Kriterien wie Unternehmensalter, Branche/Sektor, Unternehmenswachstum/Skalierbarkeit, Innovationsgrad, Unabhängigkeit und Risikokapital mehr oder weniger relevant. Zudem obliege es den jeweiligen Fördermittelgebern , die Förderbereiche und Förderziele sowie die jeweiligen Zielgruppen festzulegen. 4. Wann und in welcher Weise hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine einfache und wirksame Regulierung von neuen Finanzierungsformen , wie Crowdfunding-Plattformen, eingesetzt (bitte einzeln zu benennende Initiativen mit Datum aufzählen)? Die Landesregierung unterstützte im Bundesrat die Einfügung eines neuen § 2a des Vermögensanlagegesetzes im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes (BR-Drucksache 638/14; BR-Beschluss vom 06.02.2015). Diese Regelung zielt darauf ab, neue, über Internet- Dienstleistungsplattformen vertriebene und beworbene Finanzierungsformen von bestimmten Anforderungen des Vermögensanlagengesetzes auszunehmen. Durch diese Befreiung werden die Anbieter von sogenannten Crowdinvestments über Vertriebsplattformen im Internet unter bestimmten Voraussetzungen in den Stand versetzt, die verfolgte Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen weiter zu unterstützen, ohne einer Prospektpflicht und ohne bestimmten Anforderungen an die Rechnungslegung unterworfen zu werden. 5. Wann und in welcher Weise hat sich die Landesregierung auf Bundesebene für die Intensivierung des Engagements der KfW als Ankerinvestor für Wagniskapitalfonds eingesetzt (bitte einzeln zu benennende Initiativen mit Datum aufzählen)? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) plant in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie mit dem Bundesministerium der Finanzen die Beteiligungsfinanzierung quantitativ sowie qualitativ auszubauen und das jährliche Zusagevolumen über Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds sukzessive bis 2020 auf 200 Millionen Euro zu verdoppeln. Der Verwaltungsrat der KfW hat der Gründung einer Tochtergesellschaft für die Beteiligungsfinanzierung zum Anfang des Jahres 2018 zugestimmt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf Bundesebene keine eigenen Initiativen für eine Intensivierung des Engagements der KfW als Ankerinvestor in der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung unternommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1390 5 6. Welche Fortschritte hat die Landesregierung im Einzelnen in den letzten zwei Jahren erreicht, um das Thema Entrepreneurship in geeigneter Form in das Schul- und Hochschulsystem zu integrieren? An den allgemeinbildenden Schulen ist Entrepreneurship als Unterrichtsthema im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) verankert. Der zeitliche Umfang und die inhaltliche Qualität , mit dem beziehungsweise mit der der Unterrichtsgegenstand behandelt wird, sind seit Jahren hoch. Hinzuweisen ist ferner auf das Angebot von Schülerfirmen unter https://www.schuelerfirmenmv .de/. Entrepreneurship ist in den Berufsschulen und Fachschulen und sowie in den Meisterschulen entsprechend den Rahmenplanvorgaben implementiert. In den vergangenen zwei Jahren wurde seitens der beteiligten Akteure keine Veranlassung gesehen, Inhalte anders zu akzentuieren, ihren Umfang in den Rahmenplänen zu steigern oder den zeitlichen Rahmen des Unterrichtes auszudehnen. Die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker und auch die Weiterbildung zum Meister zielen direkt auf eine Existenzgründung ab und stellen in vielen Bereichen eine Voraussetzung für die Gründung eines eigenen Unternehmens dar. Daher spielt dieses Thema in diesen Bildungsgängen eine prägnante Rolle. Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits seit mehreren Jahren und in vielfältiger Weise zum Thema Entrepreneurship erfolgreich tätig. Der aktuell erreichte Entwicklungsstand lässt sich wie folgt skizzieren: An der Universität Rostock existiert ein Zentrum für Entrepreneurship (ZfE) unter Leitung der Professur für Wirtschafts- und Gründungspädagogik. Das ZfE berät und coacht Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Mitarbeitende in den Themenfeldern Entrepreneurship , Intrapreneurship und Unternehmensnachfolge. Workshops und Seminare werden regelmäßig und kostenlos für diese Zielgruppen angeboten. Zudem berät und unterstützt das ZfE zu verschiedenen Förderprogrammen. Die Professur für Wirtschafts- und Gründungspädagogik bietet das Fach Gründungslehre für Studierende aller Fachrichtungen an. Spezifisch auf das Thema Entrepreneurship ausgerichtete Lehrveranstaltungskomplexe sind den Themen „Erfolgsfaktoren beruflicher Selbstständigkeit“ und „Ideenfindung und -entwicklung“ gewidmet. An der Professur ist auch die Gründungsforschung angesiedelt. Unter anderem werden Lehr-/ Lern- und Trainingsangebote der unternehmerischen Kompetenzentwicklung wissenschaftlich evaluiert. Fortlaufend werden Bachelor- und Masterarbeiten in den Themenbereichen Entrepreneurship , Intrapreneurship und Unternehmensnachfolge betreut. Auf Initiative des ZfE hat sich seit mehreren Jahren der MVpreneurDay in Rostock etabliert. Ziel ist es, die Begeisterung für das Unternehmertum zu wecken und eine lebendige Gründercommunity mittels eines Events zu entwickeln, das für das Land einzigartig ist. Im Jahr 2018 ist der 8. MVpreneurDay für den 6. Juni geplant. Drucksache 7/1390 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Das Gründerbüro an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald ist eine Initiative der Universität und wird durch das Zentrum für Forschungsförderung und Transfer (ZFF) koordiniert . Auf lokaler Ebene sind die Akteure über den Greifswalder Transferverbund vernetzt. Das Gründerbüro hilft von der Entwicklung einer erfolgsversprechenden Idee bis hin zur Gründung des eigenen Unternehmens. Zudem wird über Fördermöglichkeiten und Gründerwettbewerbe informiert. An der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät existiert zudem eine betriebswirtschaftliche Professur mit einem Schwerpunkt auf Gründungsplanung und Supply Chain Management. Gelehrt wird unter anderem, wie Rahmenbedingungen für nachhaltigen Unternehmenserfolg geschaffen werden. Zudem werden Bachelor- und Masterarbeiten - auch fakultätsübergreifend - betreut. Ferner gibt es seit 2015 die studentische Initiative „Gründungswerft“. Der Verein steht Studierenden aller Fachrichtungen offen, die sich näher mit dem Thema „Gründen“ befassen möchten. Ziel ist es, in Greifswald eine attraktive Gründungskultur zu fördern. Mit dem Modul „Gründungslehre“ erwerben Studierende an der Hochschule Neubrandenburg Wissen für den beruflichen Einstieg als Selbstständige sowie umfangreiche Fach-, Methoden- und Personalkompetenzen. Zu den Ausbildungsinhalten zählen unternehmerisches Geschick für Management- und Führungsaufgaben, Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen für Wettbewerb und Marketing sowie für Führung und Personal. An der Hochschule Stralsund ist das Lehrgebiet Entrepreneurship and Sales ausgewiesen, das in einschlägigen Lehrveranstaltungen dem Profil der Hochschule entsprechend die Studierenden in die Thematik einführt. Das Gründerbüro der Hochschule Wismar ist ein fakultätsübergreifender Service für alle Gründungsinteressierten auf dem Campus. Dessen Aktivitäten richten sich an Studierende aller Fachrichtungen, Absolventen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Professorinnen /Professoren der Hochschule, die sich für die Möglichkeiten einer Unternehmensgründung interessieren oder bereits auf dem Weg in die - gegebenenfalls in Nebentätigkeit wahrgenommene - Selbstständigkeit sind. Zudem wird für Studierende und gründungsinteressierte Absolventen das Seminar „Unternehmerisches Denken und Handeln“ angeboten. Die zwölf Module des Seminars vermitteln in ihrer Gesamtheit wichtige gründungsrelevante Kenntnisse. Weiterhin arbeiten in studentischen Forschungs- und Entwicklungsteams Studierende mehrerer Fakultäten gemeinsam an innovativen und marktorientierten Produkt- oder Serviceideen. Ein regionales Unternehmen begleitet diese Teams bei der Weiterentwicklung der Ausgangsidee fachlich. Dadurch erhalten die Studierenden Einblicke in die Arbeitsweise und Netzwerke der Unternehmen. Pro Semester werden mindestens zwei neue Forschungs- und Entwicklungs- Themen gestartet. Auch der studentisch geführte Gründerverein „wE! Wismars Entrepreneurs“ hat es sich zum Ziel gesetzt, das unternehmerische Denken und Handeln an der Hochschule zu fördern. Der Verein bietet Studierenden und Wissenschaftlern der Hochschule Wismar die Möglichkeit zum gegenseitigen Austausch, zur Teilnahme an weiterführenden Seminaren und zur Erweiterung eines unternehmerisch orientierten Denkens. Er unterstützt ebenfalls nach seinen Möglichkeiten Gründungsinitiativen.