Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1392 7. Wahlperiode 26.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Strukturelle Probleme in der Lehramtsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Zahl von Studentinnen und Studenten hat zum Wintersemester 2017/2018 ein Lehramtsstudium an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen (bitte getrennt nach Studiengängen der Schularten aufschlüsseln)? 2. Welche Zahl von Studentinnen und Studenten studiert zum Stichtag 01.12.2017 im ersten Fachsemester eines Lehramtsstudiums an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach Studiengängen der Schularten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen diesbezüglich noch keine Daten der amtlichen Statistik vor. 3. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Lehramtsausbildung an den Universitäten des Landes im Hinblick auf Abbrecherquoten und der geringen Zahl der Studienabschlüsse innerhalb der Regelstudienzeiten ? Die Regelstudienzeit gibt die Zeit an, die bei normalem Verlauf für den Abschluss des Studiums ausreichend ist. Drucksache 7/1392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dass die Regelstudienzeit überschritten wird, kann sehr unterschiedliche Gründe haben. Die Abbrecherquoten in den Lehramtsstudiengängen an den Universitäten des Landes bedürfen einer sehr differenzierten Beurteilung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben, die vom Institut für Schulpädagogik der Universität Rostock durchgeführt wird und in der zweiten Jahreshälfte 2018 abgeschlossen werden soll. Im Bedarfsfall sollen Anpassungen bei Ausbildungsstruktur und Ausbildungsinhalten vorgenommen werden. 4. Welche Probleme treten nach Kenntnis der Landesregierung bei der Lehramtsausbildung auf? Worin liegen die Ursachen dafür? Nach bereits publizierten wissenschaftlichen Studien bundesweit beziehungsweise an anderen Standorten scheint einiges dafür zu sprechen, dass die Gründe für den Nicht-Abschluss eines Lehramtsstudiums in Fehlvorstellungen vor und zu Beginn des Studiums, in fachlicher Überforderung, in mangelnder oder falscher Studienmotivation, in persönlichen, familiären oder finanziellen Konstellationen und am Ende auch in als schwierig empfundenen Studienbedingungen (wie Studienablauf, Prüfungen) zu suchen sind. Die vornehmlich organisatorischen Herausforderungen bei der Durchführung der Lehreramtsausbildung im Land unterscheiden sich nicht wesentlich von denen in anderen Ländern. Sie hängen zusammen mit dem Mehrfachstudium bei oftmals verschiedenen Lernstandorten, mit der Verknüpfung des theoretischen Studiums, der Praktika und der Schulpraktischen Übungen sowie mit der übergreifenden Verknüpfung der ersten Phase und der weiteren Phasen der Lehrerbildung. 5. Welche Pläne gibt es in der Landesregierung zu einer strukturellen Reform der Lehramtsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern? 6. Welche Pläne gibt es in der Landesregierung zu einer strukturellen Änderung der Referendarausbildung in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1392 3 7. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass künftig ausreichend Lehrkräfte an den Schulen des Landes, insbesondere im ländlichen Raum, zur Verfügung stehen? Ziel der Landesregierung war und ist es, die Bedingungen für die Schulen zu verbessern und die erforderlichen Lehrkräfte bereitzustellen. Hierzu wurden durch die Landesregierung bereits die im Folgenden benannten Maßnahmen ergriffen: Gemäß § 1 Absatz 3 des Lehrerbildungsgesetzes wird einmal alle fünf Jahre eine schulartund fachspezifische Lehrerbedarfsplanung mit einer Planungsperiode von 15 Jahren als Grundlage für die Ausbildungsplanung erstellt. Der prognostizierte Lehrkräftebedarf zeigt grundsätzliche Tendenzen nach dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand auf. Der tatsächliche Lehrkräftebedarf ist von der Lehrkräftebedarfsprognose abzugrenzen und wird jährlich „schulscharf“ ausgeschrieben. Um den prognostizierten steigenden Ersatzbedarf an Lehrkräften in den nächsten Jahren bereits jetzt zu decken, - wurden die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten geschaffen, Einstellungen für künftige Schuljahre vorzuziehen (§ 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2018/2019), - wurden im Stellenplan der Kapitel 0755 und 0756 durch das Ausbringen von Leerstellen die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten geschaffen, bereits jetzt den Lehrkräfteersatzbedarf (nach ausscheidenden Lehrkräften) zum Schuljahr 2018/2019 durch vorzeitige Neueinstellungen zu decken. Diese Lehrkräfte werden im Schuljahr 2017/2018 im Vertretungsunterricht beziehungsweise bei unvorhergesehenen Bedarfen, zum Beispiel bei der Beschulung von Kindern nicht-deutscher Herkunft, eingesetzt, - wurden Ausbildungskapazitäten an Hochschulen und Universitäten des Landes entsprechend der eingangs genannten Lehrkräftebedarfsprognose auf dem Weg von Zielvereinbarungen an die Einstellungsbedarfe angepasst, - wurde eine bundesweite Lehrerwerbekampagne aufgelegt, die zunächst bis zum Jahr 2020 angelegt ist und auf den Lehrberuf in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen soll, wobei insbesondere social media und weitere innovative Instrumente eingesetzt werden, - wurde mit einer neuen Online-Stellenbörse, die Teil der Lehrerwerbekampagne ist, eine einfache Möglichkeit zur Bewerbung eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Lehrkräfte wurden unter anderem verbessert durch - die Verbeamtung von Lehrkräften und Referendarinnen und Referendaren in Mecklenburg-Vorpommern, - die Umsetzung der einheitlichen Eingruppierung/Besoldung (A 13/E 13) für Lehrkräfte, die über die Lehrbefähigung für zwei Fächer an Regionalen Schulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen beziehungsweise Beruflichen Schulen verfügen, - Vereinfachungen in Auswahlverfahren zur Besetzung von Leitungsstellen, - die Gewährung von Zulagen für kommissarische Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie insbesondere für stellvertretende Schulleitungen an kleinen Schulen, - die Wiedereinführung beförderungsersetzender Höhergruppierungen, Drucksache 7/1392 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 - die Gewährung von Zulagen für besondere Bedarfsbereiche, zum Beispiel bei der Personalgewinnung im ländlichen Raum oder zur Deckung eines Personalbedarfs in besonderen Bedarfsfächern entsprechend den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Besoldungsüberleitungsfassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BBesÜFG M-V), - die zusätzliche Gewährung von weiteren Altersanrechnungsstunden für Lehrkräfte (ab Vollendung des 57. Lebensjahres eine Lehrerwochenstunde (LWS) sowie ab Vollendung des 60. Lebensjahres zwei LWS) - die Gewährung einer Anrechnungsstunde für Mentorinnen beziehungsweise Mentoren pro Referendarin/pro Referendar zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen, - die Verbesserung der Gewährung von Anrechnungsstunden für den Einsatz in der Einführungs- und/oder Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe (eine Anrechnungsstunde für einen Einsatz von mehr als sieben und weniger als 14 LWS als Ermessenentscheidung sowie ein bis drei Anrechnungsstunden für einen Einsatz von mehr als 14 LWS). Die Rahmenbedingungen an den Schulen wurden unter anderem verbessert durch - die verbindliche Zuweisung der den Schulen zur Verfügung stehenden Stundenausstattung für das kommende Schuljahr vor Ablauf des alten Schuljahres, - eine Verbesserung der Anrechnung des Lehrkräfteeinsatzes beim ganztägigen Lernen durch Reduzierung des Umrechnungsfaktors unter Berücksichtigung des Einsatzbereiches, - eine Stärkung des Fachleitersystems und die Verbesserung der Bedingungen für nebenamtliche Fachleiterinnen beziehungsweise nebenamtliche Fachleiter, - eine Verbesserung der Bedingungen für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, im Rahmen der Seiteneinsteigerqualifizierung sowie für die Teilnahme an Weiterbildungen in Bedarfsbereichen, - die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen für Begabtenförderung im Gymnasialbereich, - die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen für Schwerpunktgymnasien und Schwerpunktgesamtschulen für die Profilbildung der MINT-Schulen, für Niederdeutsch-Gymnasien sowie für Profilgymnasien „Humanistische Bildung“, - die Einführung von Klassenleiterstunden beziehungsweise Klassenstunden für Klassenleitertätigkeit an Grundschulen sowie an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien , - die Auflage eines Lehrergesundheitsprogramms und in diesem Rahmen die Einrichtung einer zentralen Stelle im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie jeweils eines Ansprechpartners in den Staatlichen Schulämtern für Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gesundheitsberater, - die Auflage des sogenannten 10-Punkte-Programms zur Vermeidung von Unterrichtsausfall durch - unbefristete Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte an Grundschulen - befristete Beschäftigung externer Vertretungslehrkräfte - Optimierung der Unterrichtsorganisation - Konzentration von Klassenfahrten und Wandertagen - Entlastung der Lehrkräfte von Prüfungstätigkeit - Optimierung von Prüfungszeiten - Erarbeitung eines Programms zur Lehrergesundheit - schrittweise Reorganisation von Weiterbildung (außerhalb des Unterrichts) - Dienstanweisung an Schulräte: Dienstbesprechung nach Unterricht - Ministerbrief an alle ehemaligen Lehrer, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1392 5 - die Bereitstellung von dauerhaften und temporären Vertretungslehrerstellen, - die Bereitstellung von Mitteln für externe Vertretungskräfte an beruflichen Schulen (sogenannte „Vertretungsreserve Berufliche Schulen“), - eine Zweckerweiterung bei der Kapitalisierung von Lehrerwochenstunden an den Ganztagsschulen/vollen Halbtagsgrundschulen (vergleiche Haushaltsvermerk bei Kapitel 0754 Titel 671.16), - die Schaffung einer Ermächtigung, Verwaltungspersonal auf Leitungspoolstellen zu beschäftigen (vergleiche Kapitelvermerk im Stellenplan 2018/2019 des Kapitels 0751). Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen in Planung. 8. Sind gegebenenfalls besondere Förderungen von Lehrkräften und Lehramtsstudentinnen bzw. Lehramtsstudenten für ländliche Räume geplant? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur prüft gegenwärtig weitere Möglichkeiten einer besonderen Unterstützung von Lehrkräften sowie Referendarinnen und Referendaren, die an Schulen in ländlichen Räumen und Regionen unterrichten beziehungsweise ihren Vorbereitungsdienst ableisten. Was die Lehramtsstudierenden angeht, präsentierten sich Ende November 2017 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und an der Universität Rostock erstmals Schulen aller Schularten aus dem ländlichen Raum. Anliegen dieser Schulmessen war es, Schulen im ländlichen Raum und Studierende schon im Studium, zum Beispiel in Form von Praktika, in Kontakt zu bringen. Insgesamt wurden circa 240 Personen erreicht, sodass sich die interessierten Lehramtsstudierenden einen Eindruck von den Schulen im ländlichen Raum und ihren Profilen verschaffen konnten. Aktuell werden diese Maßnahmen ausgewertet. Die Auswertungsergebnisse werden dazu beitragen, dieses Angebot zukünftig noch besser zu gestalten und mehr Praktika auf dem Land zu ermöglichen.