Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/148 7. Wahlperiode 06.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Durchführung des Dortmunder Entwicklungsscreenings (DESK-Verfahren) in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kindertageseinrichtung nahmen in den Jahren 2013 bis 2016 am Dortmunder Entwicklungsscreening, kurz DESK-Verfahren, teil (bitte einzeln nach Jahren auflisten und nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Die Anzahl von Kindertageseinrichtungen, die in den Jahren 2013 bis 2016 das DESK- Verfahren angewendet haben und in diesem Zusammenhang von der Landesregierung gefördert werden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Landeshauptstadt Schwerin 11 9 10 12 Hansestadt Rostock 6 6 6 6 Landkreis Ludwigslust-Parchim 12 15 15 15 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 19 25 25 25 Landkreis Nordwestmecklenburg 9 12 13 13 Landkreis Rostock 15 15 15 15 Landkreis Vorpommern-Greifswald 24 39 38 40 Landkreis Vorpommern-Rügen 15 14 19 19 Summe 111 135 141 145 Drucksache 7/148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landesregierung ist bekannt, dass weitere Kindertageseinrichtungen das Dortmunder Entwicklungsscreening anwenden, ohne eine Landesförderung nach § 18 Absatz 9 des Kindertagesförderungsgesetzes in Verbindung mit der Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung zu erhalten. 2. Anhand welcher Kriterien werden die Kindertageseinrichtungen, in denen das DESK-Verfahren zur Anwendung kommt, ausgewählt? Die Auswahl von Kindertageseinrichtungen richtet sich nach den in § 5 Absatz 1 und 2 sowie in § 2 Absatz 2 der Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung genannten Kriterien. 3. Welche Erkenntnisse konnten bislang aus der Durchführung des DESK-Verfahrens in Mecklenburg-Vorpommern gewonnen werden? a) Inwiefern konnte das DESK-Verfahren die individuelle Förderung und Entwicklung der Kinder unterstützen und welche Nachweise können dafür erbracht werden? b) Wie beurteilt die Landesregierung die durch die Konzentrierung auf Kindertageseinrichtungen in sogenannten „Brennpunkten“ entstehende selektive Förderung der Kinder? c) Wie können die Kinder erreicht und besser individuell gefördert werden, die nicht in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen betreut werden, jedoch ähnliche Problemlagen haben? Zu 3 und a) Im Rahmen der Evaluation gab das Leitungspersonal an, dass die Anwendung des DESK-Verfahrens zur Verbesserung der gezielten individuellen Förderung von entwicklungsgefährdeten Kindern beiträgt. Diese Einschätzung der Befragten deckt sich mit dem durchschnittlichen Verlauf der DESK-Ergebnisse. Es sind statistisch signifikante Verbesserungen kindlicher Kompetenzen, insbesondere im sprachlich-kognitiven Bereich sichtbar. Zu b) Gemäß § 18 Absatz 9 des Kindertagesförderungsgesetzes werden die Mittel für Maßnahmen der gezielten individuellen Förderung an die Träger und die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet, die einen überdurchschnittlichen Anteil an übernommenen Elternbeiträgen nach § 21 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes nachweisen. Grundlage hierfür war, dass die soziale Lage für den kindlichen Gesundheitsstatus und für die kindliche Entwicklung eine bedeutsame Einflussgröße darstellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/148 3 Dies bestätigen auch die Ergebnisse der KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts (http://www.kiggs-studie.de/fileadmin/KiGGS-Dokumente/kiggs_tn_broschuere_web.pdf). Mit der Durchführung des DESK-Verfahrens in sogenannten „Brennpunkten“ wird damit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder geleistet. Zu c) In allen Kindertageseinrichtungen fördert das pädagogische Personal die kindlichen Stärken und Ressourcen aller Kinder sowohl individuell als auch auf Gruppenebene, wie es auch in § 1 Absatz 5 des Kindertagesförderungsgesetzes geregelt ist. Grundlage der individuellen Förderung in allen Kindertageseinrichtungen ist eine alltagsintegrierte Beobachtung und Dokumentation des kindlichen Entwicklungsprozesses. Über die Auswahl des Beobachtungs- und Dokumentationsverfahrens entscheidet der Träger der Kindertageseinrichtung im Rahmen seines pädagogischen Konzeptes. Auch das DESK-Verfahren wird bereits von Kindertageseinrichtungen angewendet, die nicht die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung erfüllen. 4. Wie viele Mittel aus welchen Fördertöpfen stehen für die Durchführung des DESK-Verfahrens seit 2013 jährlich zur Verfügung? Die vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die Umsetzung und Anwendung des DESK-Verfahrens für die Jahre 2013 bis 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Ausgaben davon für Maßnahmen der gezielten individuellen Förderung Fortbildung, Materialien, wissenschaftliche Begleitung und Evaluation 2013 5.119.044,40 Euro 5.000.000,00 Euro 119.044,40 Euro 2014 5.150.555,50 Euro 5.000.000,00 Euro 150.555,50 Euro 2015 5.146.136,09 Euro 5.000.000,00 Euro 146.136,09 Euro 2016 5.206.664,32 Euro 5.000.000,00 Euro 206.664,32 Euro In den Jahren 2013 bis 2015 erfolgten die Zahlungen aus dem Titel 1027 633.14 „Zuweisung des Landes zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung“. Mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 wurden die Mittel in Titel 1027 633.12 „Zuweisung des Landes zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung“ eingestellt. Drucksache 7/148 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, die Finanzierung der gezielten individuellen Förderung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen nicht an die alleinige Anwendung des DESK-Verfahrens zu knüpfen, sondern vielmehr die zeitlichen Ressourcen der Fachkräfte für die mittelbare und unmittelbare pädagogische Arbeit zu erhöhen? Diese Forderung ist an die Landesregierung nicht herangetragen worden. 6. Ist eine Ausweitung des DESK-Verfahrens auf weitere Kindertageseinrichtungen geplant und wenn ja, wie und mit welcher zeitlichen Abfolge? Die Meinungsbildung der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. 7. Soll das DESK-Verfahren als Regelinstrument in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt werden? a) Wenn ja, wie? b) Mit welcher Begründung? c) In welcher zeitlichen Abfolge? Zu 7, a), b) und c) Die Meinungsbildung der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. 8. Welche Änderungen zur Durchführung des DESK-Verfahrens haben vom Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (4. ÄndG KiföG M-V) bis heute stattgefunden? Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes am 1. August 2013 wurden keine Änderungen zur Durchführung des DESK-Verfahrens vorgenommen. Mit Inkrafttreten der Änderung der der Beobachtungs- und Dokumentationsverordnung am 14. Dezember 2014 wurden das Verfahren für die Zuweisung an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verändert sowie Mindest- und Höchstbeträge für die Förderung von Kindertageseinrichtungen eingeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/148 5 9. Inwiefern werden neben dem DESK-Verfahren alternative Verfahren, wie das KOMPIK-Verfahren zur Beobachtung und Dokumentation von Kompetenz- und Interessenbereichen von Kindern in die Prüfung bezüglich des Regelinstrumentes einbezogen? Die Meinungsbildung der Landesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. 10. Wie wird das Inklusionskonzept des Landes hinsichtlich der individuellen Beobachtung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bislang umgesetzt? a) Welche Veränderungen haben sich zwischenzeitlich ergeben? b) Welche weiteren Schritte sind geplant? Zu 10, a) und b) Das DESK-Verfahren wird kontinuierlich fortgeführt. An der Universität Rostock wird ein Kompetenzzentrum für frühkindliche Bildung mit interdisziplinärer Ausrichtung eingerichtet. Im Rahmen seiner Tätigkeit wird ein Arbeitsschwerpunkt die Umsetzung des Inklusionskonzeptes des Landes hinsichtlich der individuellen Beobachtung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sein.