Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/149 7. Wahlperiode 31.01.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verbraucherschutz im Land und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Wie in Ziffer 197 der Koalitionsvereinbarung für die 7. Wahlperiode 2016 bis 2021 dargelegt, handelt es sich beim Verbraucherschutz einerseits um ein wichtiges Prinzip modernen staatlichen Handelns und andererseits um eine Querschnittsaufgabe, die alle Politik- und Wirtschaftsbereiche berührt. Entsprechend haben die Ressorts der Landesregierung im Rahmen ihrer jeweiligen Politikfelder auch alle relevanten Aspekte des Verbraucherschutzes eigenständig zu berücksichtigen und im Rahmen von Interessenabwägungen wahrzunehmen. 1. In welchen Ministerien ist das Thema Verbraucherschutz verankert? a) Welche Verbraucherschutzthemen werden hierbei in welchem Ministerium bearbeitet? b) Wie viele Mitarbeiter stehen hierfür jeweils zur Verfügung? Zu 1 und a) Für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ist das Justizministerium zuständig. Der gesundheitliche Verbraucherschutz ressortiert im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Die Staatskanzlei und die übrigen Ressorts der Landesregierung sind nicht originär für den Verbraucherschutz zuständig, sondern berücksichtigen die Belange des Verbraucherschutzes, soweit dies im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist. Drucksache 7/149 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Im Justizministerium stehen für die Angelegenheiten des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zwei Stellen zur Verfügung. Die Stellen sind derzeit mit 1,4 AKA besetzt. Im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sind 0,7 Stellen/AKA für die grundsätzlichen Angelegenheiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vorgesehen sowie weitere 6,0 Stellen/AKA aus dem Bereich Lebensmittelüberwachung und Ernährung unmittelbar dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zuzuordnen. Darüber hinaus sind im Ministerium direkt und indirekt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachbereichen Veterinärwesen und Futtermittelsicherheit ganz oder teilweise mit der Bearbeitung von Fragestellungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes befasst. Gleiches gilt für das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), in dem Aufgaben aus den Fachbereichen Lebensmittelüberwachung, Ernährung Futtermittelüberwachung und Veterinärwesen bearbeitet werden. 2. Falls eine Aufteilung auf mehrere Ministerien vorliegt, widerspricht diese nicht der in der aktuellen Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU unter Nr. 197 getroffenen Aussage, wonach der Verbraucherschutz in der Landesregierung zu bündeln sei? a) Wenn nein, worin ist die vereinbarte Bündelung zu sehen? b) Inwieweit ist ansonsten eine Bündelung im Bereich Verbraucherschutz angestrebt? Zu 2, a) und b) Die Umsetzung der Nummer 197 der Koalitionsvereinbarung erfolgt durch die Stellenumsetzung in das entsprechende Referat des Justizministeriums. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/149 3 3. Gemäß § 8 der Rahmenvereinbarung zwischen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der Landesregierung ist eine rechtzeitige Verlängerung der Vereinbarung angestrebt. Gibt es einen Plan, wann die Rahmenvereinbarung verlängert werden soll und wenn ja, wann? a) Ist eine Änderung der Höhe der Zuwendung angedacht? b) Welche weiteren Änderungen der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Sicht der Landesregierung derzeit? Die Rahmenvereinbarung gilt bis zum 31.12.2018. Die Landesregierung wird voraussichtlich noch im Jahre 2017 mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. über den Abschluss einer sich daran anschließenden Vereinbarung sprechen. Zu a) und b) Über den Inhalt einer möglichen neuen Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat die Landesregierung noch nicht entschieden.