Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Januar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/150 7. Wahlperiode 30.01.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Zielgruppenspezifische Angebote im Beratungs- und Hilfenetz für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Interventions- und Beratungsstellen gibt es für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? a) Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2013 bis 2016 dort jeweils betreut? b) Wie viele Frauen und wie viele Männer, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt wurden, wurden dort in den Jahren 2013 bis 2016 beraten bzw. betreut? c) Wie viele Kinder welchen Alters wurden als Betroffene oder Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in den Jahren 2013 bis 2016 in den Beratungseinrichtungen des Landes betreut? Das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie einer Landeskoordinierungsstelle. Drucksache 7/150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für das Jahr 2013 können die Falldaten nicht in Form eines standardisierten Verfahrens abgerufen werden, da lediglich eine Verpflichtung der Zuwendungsempfänger zur Vorlage eines Sachberichtes und eines zahlenmäßigen Nachweises der Ein- und Ausnahmen bestand. Seit dem Jahr 2014 sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, bestimmte Daten mit Hilfe eines standardisierten Erhebungsbogens zu erfassen. Für das Jahr 2016 sind die Fallzahlen von den Trägern noch nicht ausgewertet. Zu 1a), 1b) und 1c) Hinweis: 1. Die Fallzahlen der Frauenhäuser bilden die Neuaufnahmen des jeweiligen Jahres ab. 2. Die Fallzahlen zu den betreuten betroffenen oder mitbetroffenen Kindern werden nur von den Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinderund Jugendberatung sowie von den Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt erfasst. Hansestadt Rostock Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder von mitbetroffenen Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Rostock mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 476 503 428 449 48 54 53 53 Autonomes Frauenhaus Rostock 58 55 58 55 / / / / Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Rostock 219 194 99 86 10 9 110 99 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/150 3 Landkreis Rostock Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder von mitbetroffenen Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Kröpelin 86 70 75 66 11 4 / / Frauenschutzhaus Güstrow 37 28 37 28 / / / / Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder von mitbetroffenen Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Neubrandenburg mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 316 369 284 315 32 54 16 21 Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 28 29 28 29 / / / / Beratungsstelle MAXI für Betroffene von sexueller Gewalt Neubrandenburg 67 79 57 70 10 9 keine Angaben keine Angaben „Klara“ Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Waren 81 91 70 79 11 12 / / Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Demmin 29 38 25 38 4 / / / Drucksache 7/150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landkreis Vorpommern-Greifswald Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder von mitbetroffenen Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Anklam mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 430 384 365 338 65 46 35 30 Frauenhaus Greifswald 33 36 33 36 / / / / Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt Greifswald / 62 / 30 / 6 / 26 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Wolgast 49 41 42 41 7 / / / Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Pasewalk 59 54 57 54 2 / / / Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/150 5 Landeshauptstadt Schwerin Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder von mitbetroffenen Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Schwerin mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 384 374 344 340 40 34 53 21 Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 50 35 50 35 / / / / Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Schwerin 67 69 43 24 1 / 23 45 ZORA - Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung 17 20 16 15 1 / / 5 Landkreis Ludwiglust- Parchim Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder von mitbetroffenen Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Frauenhaus Ludwigslust 84 20 84 20 / / / / Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Parchim 69 63 67 60 2 3 / / Drucksache 7/150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Landkreis Nordwestmecklenburg Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder von mitbetroffene n Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Grevesmühlen 34 33 31 28 3 5 / / Frauenschutzhaus Wismar/Nordwestmec klenburg 13 29 13 29 / / / / Landkreis Vorpommern-Rügen Einrichtung Gesamtfallzahl weiblich männlich Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Stralsund mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 453 470 404 420 49 50 44 36 Frauenschutzhaus Stralsund 40 30 40 30 / / / / Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 17 18 17 18 / / / / Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Bergen 45 49 45 49 / / / / MISS. Beratungsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt Bergen 94 133 36 51 1 7 55 75 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/150 7 2. Wie viele Frauenhäuser und Schutzwohnungen mit welchen Platzkapazitäten gibt es für Frauen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? a) Wie viele Kinder welchen Alters wurden als Betroffene oder Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in den Jahren 2013 bis 2016 in den Frauenhäusern oder Schutzwohnungen untergebracht? b) Ist eine 24 Stunden-Aufnahme und Betreuung in den Frauenhäusern gewährleistet? c) Wenn keine 24 Stunden-Aufnahme und Betreuung in den Frauenhäusern gewährleistet ist, wie wird sichergestellt, dass Schutzsuchende zu jeder Tages- und Nachtzeit unmittelbar Schutz finden können? Hinweis: In einigen Frauenhäusern wird nicht zwischen Plätzen für Frauen und Kinder differenziert. Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Gesamtzahl Plätze für Frauen Plätze für Kinder Hansestadt Rostock Autonomes Frauenhaus Rostock 29 11 18 Landkreis Rostock Frauenschutzhaus Güstrow 20 7 13 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 12 / / Landkreis Vorpommern- Greifswald Frauenhaus Greifswald 20 9 11 Landeshauptstadt Schwerin Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 12 / / ZORA - Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung 2 / / Landkreis Ludwigslust- Parchim Frauenhaus Ludwigslust 12 5 7 Landkreis Nordwestmecklenburg Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 12 5 7 Landkreis Vorpommern-Rügen Frauenschutzhaus Stralsund 24 / / Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz- Damgarten 12 / / Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Bergen (Schutzwohnung) 2 / / Drucksache 7/150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Zu 2 a) Eine Erhebung der in den Frauenhäusern (mit-) untergebrachten Kinder nach Altersangaben liegt der Landesregierung nicht vor. Zu 2 b) und 2 c) Der Arbeit in den Frauenhäusern liegen Konzeptionen zu Grunde. Danach ist grundsätzlich die Aufnahme und die Betreuung von betroffenen Frauen rund um die Uhr möglich. Dazu muss die telefonische Erreichbarkeit abgesichert sein. Werktags sind die Beraterinnen in den vom Träger des Frauenhauses bestimmten Zeiten vor Ort erreichbar. Für die verbleibende Zeit übernimmt eine Mitarbeiterin im Wechsel den Bereitschaftsdienst per Handy, die Notrufe bis zum nächsten Morgen und an den Wochenenden beziehungsweise an den Feiertagen. 3. Aus welchen Gründen wurde wie vielen Frauen in den Jahren 2013 bis 2016 die Aufnahme in ein Frauenhaus verweigert? Wie konnte den Frauen in jedem einzelnen Fall anderweitig weitergeholfen werden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es kann sich hierbei jedoch nur um eine faktisch nicht nennenswert relevante Zahl handeln. Denn auf der Web-Site der Landesarbeitsgemeinschaft der Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt und der Frauenhäuser www.gewaltfrei-zuhause-in-mv.de ist eine Liste über die freien Frauenhausplätze in Mecklenburg-Vorpommern einsehbar. Sollte gegebenenfalls eine von Gewalt betroffene Frau nicht in einem der Frauenhäuser im Land Mecklenburg-Vorpommern untergebracht werden können, wird sie in ein anderes Bundesland weitervermittelt. Auch hierbei unterstützen die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser die Betroffene. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/150 9 4. Welche speziellen Angebote der Beratung, Unterstützung und des Schutzes gibt es für bestimmte Personengruppen, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden, insbesondere für Männer, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und körperlichen Einschränkungen; Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, pflegebedürftige Menschen und pflegende Menschen, Seniorinnen und Senioren (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Mit Ausnahme der Frauenhäuser, die nur Frauen und ihren Kindern Unterstützung und Schutz bieten, stehen die Angebote des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowohl Frauen als auch Männern zur Verfügung. Dies gilt ebenso für Migrantinnen und Migranten, als auch für geflüchtete Frauen und geflüchtete Männer. Für die Gruppe der Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und körperlichen Einschränkungen kommt es auf den Einzelfall an. So müssen gerade im Hinblick auf die Unterstützung von Betroffenen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen konzeptionell festgelegte Erfordernisse, wie zum Beispiel die Sicherheit der anderen Mitbewohnerinnen im Frauenhaus, gewährleistet sein. Für den Fall, dass die psychische Erkrankung oder die Suchterkrankung primär im Vordergrund steht und das Erleben von häuslicher und sexualisierter Gewalt ein weiteres Problem darstellt, müssen zunächst die Schutzmechanismen der anderen Beratungs- und Unterstützungssysteme greifen. Die Durchbrechung des Gewaltkreislaufes ist für die Betroffenen schwierig, wenn die primären Problemfelder nicht bearbeitet werden. Aufgabe der Einrichtungen ist es, sich mit den anderen Beratungs- und Unterstützungssystemen zu vernetzen. Auch die Gruppe der Betroffenen mit Behinderungen ist differenziert zu betrachten. Soweit eine von Gewalt betroffene Frau aufgrund ihrer Behinderungen nicht in einem Frauenhaus adäquat untergebracht werden kann, wird sie in anderes Bundesland vermittelt. Im Ergebnis stehen die Angebote des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und von sexualisierter Gewalt jedoch allen beschriebenen Personengruppen grundsätzlich zur Verfügung. Für das Angebot des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und von sexualisierter Gewalt stellen die Pflegebedürftigkeit oder eine Tätigkeit in der Pflegebranche sowie das Alter kein Abgrenzungskriterium dar. Das Angebot des Beratungs- und Hilfenetzes steht auch diesen genannten Personengruppen zur Verfügung. Drucksache 7/150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 5. Wenn es noch keine spezifischen bzw. ausreichenden Angebote der Hilfe für jede einzelne der genannten Personengruppen gibt, plant die Landesregierung dies in der 7. Legislaturperiode zu ändern? a) Wenn ja, welche Verbesserungen und weiteren zielgruppenspezifischen Angebote sollen zu welchem Zeitpunkt erfolgen? b) Wenn nein, wie begründet die Landesregierung, dass kein besonderer Zielgruppenzuschnitt im Beratungs- und Hilfenetz für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt vorgesehen ist bzw. angestrebt wird? Zu 5 a) Für die Gruppe der von Gewalt betroffenen Frauen mit Behinderungen soll ein Angebot für die Aufnahme und Betreuung in einem barrierefreien Frauenhaus in dieser Legislaturperiode geschaffen werden. Zu 5 b) Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Das Angebot des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und von sexualisierter Gewalt steht auch den genannten Personengruppen zur Verfügung. 6. Wie werden derzeit die Frauenhäuser und Schutzwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern zu welchen Anteilen aus Landesmitteln, Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften, Drittmitteln, Eigenmitteln und Selbstbeteiligung der betroffenen Frauen finanziert (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Mit Rücksicht darauf, dass einige kommunale Haushalte für das Jahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht genehmigt sind, beziehen sich die Angaben in der nachstehenden Tabelle auf das Jahr 2016. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/150 11 Hinweis: Die Zahlenangaben erfolgen in Euro. Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Gesamtausgaben Land Sonstige öffentliche Mittel Kommunale Mittel Sonstige Drittmittel Eigenmittel Hansestadt Rostock Autonomes Frauenhaus Rostock 327.633,44 115.990,00 / 173.443,44 38.200,00 / Landkreis Rostock Frauenschutzhaus Güstrow 174.365,83 90.655,00 / 66.422,05 1.400,00 15.888,78 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 98.320,00 65.320,00 / 33.000,00 / / Landkreis Vorpommern Greifswald Frauenhaus Greifswald 163.640,02 90.655,00 1.000,00 50.000,00 1.500,00 20.485,02 Landeshauptstadt Schwerin Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 114.494,42 65.320,00 / 38.555,00 10.619,42 / ZORA - Fachberatung sstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung 54.083,55 54.083,55 / / / / Landkreis Ludwigslust - Parchim Frauenhaus Ludwigslust 106.350,57 65.320,00 / 31.708,34 9.322,23 / Landkreis Nordwestmecklenburg Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 113.780,47 65.320,00 / 43.460,47 / 5.000 Landkreis Vorpommern- Rügen Frauenschutzhaus Stralsund 156.495,00 80.521,00 600,00 49.100,00 25.100,00 1.174,00 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz- Damgarten 130.167,00 65.320,00 400,00 38.023,12 25.500,00 923,88 Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt Bergen (Schutzwohnung ) 86.440,38 46.417,50 / 33.000,00 2670,00 4.352,88 Drucksache 7/150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 7. Welche Schutzkonzepte werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete angewandt, um insbesondere Frauen, Kinder sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle, kurz LSBTTI, vor Gewalt und Übergriffen im unmittelbaren Wohnumfeld zu schützen? In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/Horst sowie in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz werden durch den eingesetzten Betreiber, die „Malteser Werke gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)“, Gewaltschutzkonzepte vorgehalten. Den gemeinsam mit der Leitung erarbeiteten einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten gehen stets Risikoanalysen am jeweiligen Standort voraus. Zudem orientiert sich die konzeptionelle Erarbeitung an den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und United Nations Children‘s Fund (UNICEF) im Jahr 2016 veröffentlichten „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“. Diese beinhalten die Aspekte Personal und Personalmanagement, interne Strukturen und externe Kooperation, Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen/ Risikomanagement, menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen sowie Monitoring und Umsetzung des Schutzkonzeptes. Ziel des einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzeptes ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Frauen vor körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt während ihres Aufenthaltes in der Flüchtlingsunterkunft. Das Gewaltschutzkonzept ist integraler Bestandteil der Arbeit der Einrichtungen und klares Bekenntnis für einen gewaltfreien Umgang miteinander. Es verpflichtet alle Mitarbeitenden zur Einhaltung und ist auf Grund dessen partizipativ strukturiert sowie transparent und offen zugänglich. Die Zielgruppe des Gewaltschutzkonzeptes umfasst neben Frauen, Kindern und Jugendlichen ebenfalls folgende laut EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftig definierte Personengruppen: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben (vergleich EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU, Kapitel IV, § 21). Den Malteser Werken ist es ein wichtiges Anliegen, dass in den von ihnen betriebenen Einrichtungen und Unterkünften Gewaltschutzkonzepte gelebt werden. Wichtige Bestandteile des Betreuungskonzeptes sind Rückzugsräume für Frauen, geschlechtergetrennte, abschließbare Sanitärbereiche, eine angemessene Unterbringung sowie betreute Kinderspielstuben. Darüber hinaus nehmen die Malteser Werke am bundesweiten Projekt „Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend mit der Außenstelle Stern Buchholz als eine von 25 Konsultationseinrichtungen teil. Seit dem 1. April 2016 ist dort ein Koordinator für Gewaltschutz als zusätzliche Funktionsstelle tätig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/150 13 Neben der Konsultationseinrichtung wird durch den Koordinator ebenfalls eine Anzahl an konsultierenden Einrichtungen bei der Umsetzung von Mindestschutznahmen beraten und betreut. Aktuell zählen hierzu die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst sowie die Gemeinschaftsunterkünfte in Parchim, Barth, Stralsund und Neubrandenburg. Ganz spezifisch wurden im zweiten Halbjahr 2016 beispielhaft folgende bauliche und strukturelle Änderungen zur Sicherung der Mindeststandards in den von den Malteser Werken betriebenen Unterkünften realisiert: - Einführung einer Beschwerdestelle, - Benennung von Erstansprechpersonen, die Vorfälle der Leitung/dem Koordinator melden und weitere spezifische Maßnahmen abstimmen und einleiten, - Flächendeckende Bereitstellung von Informationsmaterialien zum Beratungs- und Hilfenetzwerk in der jeweiligen Region in Mecklenburg-Vorpommern, - Einführung von Ablauf- und Notfallplänen bei Verdacht auf Gewalt und gewaltvolle Übergriffe, die Listen mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern vor Ort beinhalten, - Einrichtung von kinderfreundlichen Orten, - Verbesserung der Dokumentation und des Monitorings. Soweit die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen nicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes erfolgt, obliegt diese Aufgabe den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese sind verpflichtet, ausreichend Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten. Träger der Gemeinschaftsunterkünfte sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte können sie sich Dritter bedienen. Inwieweit auch in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte flächendeckend Schutzkonzepte bestehen, kann in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Gleichwohl gewährleisten bestimmte Standards eine möglichst konfliktfreie Unterbringung. Für Gemeinschaftsunterkünfte definiert die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung die einzuhaltenden Mindeststandards (zum Beispiel Gemeinschaftsräume, Außenanlagen zur Freizeitgestaltung und vieles mehr). Die Unterkünfte müssen danach in puncto Größe und Ausstattung menschenwürdig gestaltet sein. Insbesondere Gesundheit und sittliches Empfinden der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nicht beeinträchtigt werden. Neben diesen Vorgaben legt die Landesregierung großen Wert auf die soziale Betreuung von schutzsuchenden Menschen. Diese findet sowohl in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch in den Gemeinschaftsunterkünften statt. Ziel der Betreuung ist es, ein vertrauensvolles und am Gemeinwohl orientiertes Klima gegenseitiger Achtung, Toleranz und Akzeptanz der Bewohnerinnen und Bewohner sowohl innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft als auch zum sozialen Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft zu fördern. Konfliktsituationen sollen so vermieden und durch geeignete Problemlösungen und durch Vermittlung von Hilfe zur Selbsthilfe gelöst werden. Im Rahmen dessen wurden in der Betreuungsrichtlinie auch die fachlichen Voraussetzungen des Betreuungspersonals konkretisiert. Fundierte pädagogische und psychologische Kenntnisse und hohe soziale Kompetenzen werden dabei erwartet. Drucksache 7/150 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Darüber hinaus soll das eingesetzte Betreuungspersonal aus Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen , Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen oder Berufsgruppen mit vergleichbaren Qualifikationen bestehen, die langjährige Erfahrungen in der Betreuung von Bewohnern und Bewohnerinnen von Gemeinschaftsunterkünften aufweisen und über entsprechende Teilqualifikationen verfügen, unter anderem auf rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Gebieten. Die konzeptionelle Verknüpfung von einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten, baulichen Standards für die Gemeinschaftsunterkünfte und den Vorgaben für die soziale Betreuung gewährleisten einen möglichst hohen Schutz vor Gewalt und Übergriffen. 8. Wie viele und welche Einrichtungen, an die sich Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt wenden können, sind barrierefrei (bitte nach Art der Einrichtung sowie Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Im Land Mecklenburg-Vorpommern ist keine Einrichtung des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt barrierefrei. 9. Wie und zu wann wird die Landesregierung das in Ziffer 335 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU festgeschriebene Vorhaben umsetzen, in Mecklenburg-Vorpommern ein Angebot zu schaffen, „das Frauen mit Handicap einen barrierefreien Zugang ermöglicht“? a) Welche Einrichtungen an welchen Standorten sollen barrierefrei werden? b) Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen und mit welcher Terminierung sollen die Einrichtungen jeweils barrierefrei werden? c) Aus welchen Mitteln in welcher Höhe soll die Herstellung der Barrierefreiheit erfolgen? Die Fragen 9, 9 a), 9 b) und 9 c) werden zusammenhängend beantwortet: Die Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016 zwischen SPD und CDU schreibt in Ziffer 335 fest, dass die Koalitionspartner ihren Beitrag zur partnerschaftlichen Absicherung des Angebotes für kompetente und professionelle Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder verlässlich leisten werden. In diesem Zusammenhang soll in dieser Legislaturperiode im Land ein Angebot geschaffen werden, welches Frauen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang ermöglicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/150 15 Danach beabsichtigt die Landesregierung, das Angebot eines Trägers, welches einen barrierefreien Zugang für Frauen mit Behinderungen ermöglicht, finanziell zu unterstützen. Das Angebot soll möglichst im Zeitraum der laufenden Legislaturperiode geschaffen werden. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt fanden Gespräche mit einem Träger für ein barrierefreies Frauenhaus statt. Dies beinhaltete jedoch bisher kein abschließend verhandelbares Angebot. 10. Wie wird sichergestellt, dass das Personal in den Beratungseinrichtungen und Frauenhäusern an regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen sowie Supervisionen teilnehmen kann und wie findet in dem Zusammenhang eine gezielte Förderung der interkulturellen Kompetenzen des Personals im gesamten Hilfe- und Schutzsystem statt? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung vom 7. Dezember 2015 sieht in Punkt 4.6 als eine Zuwendungsvoraussetzung die schriftliche Verpflichtung des Zuwendungsempfängers gegenüber der Bewilligungsbehörde vor, nach der dieser mindestens einmal jährlich für eine qualifizierte Weiterbildung seiner Beschäftigten, die in einer Einrichtung des Beratungs- und Hilfenetzes tätig sind, zu sorgen hat. Dies können insbesondere ein Erfahrungsaustausch, eine Fortbildung und eine Supervision sein. Gerade im Hinblick auf eine gezielte Förderung der interkulturellen Kompetenzen des Personals bieten der Frauenbildungsnetz Mecklenburg-Vorpommern e. V. aber auch andere Fortbildungsträger Schulungen an. Auch die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung stellt entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.