Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1510 7. Wahlperiode 29.12.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Gewinnung mariner Kiessande und ANTWORT der Landesregierung 1. An welchen Standorten, mit jeweils welchen Betriebsplan-Flächengrößen und voraussichtlichen Abbaumengen werden 2017 und 2018 Kiessande (KS/QS/Qz) für die gewerbliche Nutzung im Küstenmeer abgebaut? Die derzeit zugelassenen gewerblichen Hauptbetriebspläne zur Gewinnung von Kiessanden im Küstenmeer und die ergänzenden Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Standort Befristung Größe der Hauptbetriebsplanfläche in Hektar Prorer Wiek I 30.09.2018 110 Prorer Wiek I Erweiterung 31.07.2019 134 Tromper Wiek I und III 31.12.2019 407 Tromper Wiek II 31.12.2018 93 Warnemünde 30.09.2018 173 Die Fördermengen schwanken in Abhängigkeit von der Auftragslage jährlich. Der überwiegende Teil wird unmittelbar für Bauvorhaben im Bereich der Ostsee eingesetzt. In 2017 wurde in allen oben genannten Feldern gewonnen. Die in 2017 gewonnenen Mengen werden im Rahmen der statistischen Meldungen erst Anfang 2018 (die von 2018 dann Anfang 2019) durch die Unternehmen gemäß der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverordnung - ABBergV) vom 23. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1466), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584), und gemäß der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV) vom 11. November 1982 (BGBl. I S. 1553), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 10. August 2005 (BGBl. I S. 2452), gemeldet. Drucksache 7/1510 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. An welchen Standorten, mit jeweils welchen Betriebsplan-Flächengrößen und voraussichtlichen Abbaumengen werden 2017 und 2018 Kiessande für den Küstenschutz im Küstenmeer abgebaut? Im Jahr 2017 verfügt der Küstenschutz über keine zugelassene Entnahmestelle. Der Küstenschutz hält derzeit einen zugelassenen Rahmenbetriebsplan für die Lagerstätte Darßer Ort, für die allerdings kein Hauptbetriebsplan zur Gewinnung zugelassen ist, welcher die Voraussetzung für konkrete Entnahmen darstellt. Zurzeit laufen mehrere Planfeststellungsverfahren für Lagerstätten des Küstenschutzes. Ein Verfahren wird voraussichtlich in 2018 beendet und könnte damit die Grundlage für die Zulassung eines Hauptbetriebsplanes zur Gewinnung von Küstenschutzsanden darstellen. Ein konkreter Antrag diesbezüglich liegt dem Bergamt bislang nicht vor. Zur Versorgung zweier Küstenabschnitte im Zuge von Küstenschutzmaßnahmen auf der Insel Rügen wurde Material aus gewerblich zugelassenen Lagerstätten genutzt. 3. Welche Firmen verfügen aktuell über die Rechte zur Gewinnung mariner Kiessande für eine gewerbliche Nutzung und für jeweils welchen Zeitraum (bitte je Standort einzeln auflisten)? Bei den Rechten zur Gewinnung handelt es sich um Bewilligungen gemäß § 8 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), - also Konzessionen, die zwar grundlegende Rechte vermitteln, aber keine eigenständige Gestattung erzeugen. Hierzu bedarf es der Zulassung eines Hauptbetriebsplanes zur Gewinnung auf der Grundlage eines planfestgestellten Rahmenbetriebsplanes, für dessen Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Bezüglich der aktuellen Gewinnungszahlen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die derzeit für gewerbliche Unternehmen vergebenen Bergrechte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Gewinnungsberechtigung für Standort (Bewilligung) Berechtigungsinhaber Befristung Adlergrund Nordost OAM DEME Mineralien GmbH 31.12.2040 Greifswalder Bodden Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Heiligendamm Süd Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2050 Kühlungsborn Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Kühlungsborn (Sand) Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Kühlungsborn Nord Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2050 Landtief Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Markgrafenheide (gewerblich) Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Markgrafenheide Nord Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2050 Osttief André Voß Erdbau & Transport GmbH 31.12.2050 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1510 3 Gewinnungsberechtigung für Standort (Bewilligung) Berechtigungsinhaber Befristung Plantagenetgrund Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Plantagenetgrund NW OAM DEME Mineralien GmbH 31.12.2050 Prorer Wiek I André Voß Erdbau & Transport GmbH 30.09.2018 Prorer Wiek I-Erweiterung André Voß Erdbau & Transport GmbH 31.12.2020 Tromper Wiek I Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Tromper Wiek II Hegemann GmbH 31.12.2040 Tromper Wiek III Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.12.2040 Usedom Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.03.2042 Vineta Bank Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.03.2037 Warnemünde André Voß Erdbau & Transport GmbH 31.12.2022 Warnemünde Ost I André Voß Erdbau & Transport GmbH 31.12.2024 Warnemünde Ost II André Voß Erdbau & Transport GmbH 31.01.2025 Zempin Kiese und Sande Ostsee GmbH 31.03.2032 4. Wem obliegt die Gewinnung von Kiessanden für den Küstenschutz und wie erfolgt das Auswahlverfahren für die Gewinnung, gibt es beispielsweise wie bei der gewerblichen Nutzung Genehmigungen für einen Standort über einen gewissen Zeitraum oder wird je Förderung einzeln beauftragt? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat für den Küstenschutz eigene Lagerstätten bergrechtlich gesichert. Diese Lagerstätten sind den Küstenabschnitten mit Aufspülerfordernis zugeordnet . Alle Sandvorspülungen werden öffentlich ausgeschrieben. In den Ausschreibungsunterlagen werden die zu nutzenden Lagerstätten benannt. Die Gewinnung der Sande obliegt daher demjenigen Unternehmen, das die öffentliche Ausschreibung für sich entscheidet. In der Regel werden für jede Aufspülung die Hauptbetriebspläne zur Förderung aus den Lagerstätten gesondert beantragt. Lediglich, wenn Aufspülungen in kurzer zeitlicher Abfolge aus derselben Lagerstätte erfolgen, wird dafür eine gemeinsame Hauptbetriebsplanzulassung genutzt.