Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur für hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Dezember 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1517 7. Wahlperiode 29.12.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Kapitalisierung von Lehrerstellen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Welche Zahl von Lehrerstellen an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen des Landes ist mit Stichtag vom 01.12.2017 kapitalisiert? An den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen des Landes sind im Rahmen der Realisierung von Unterricht ergänzenden Angeboten im Schuljahr 2017/2018 26,2 Lehrerstellen kapitalisiert worden (Stand Dezember 2017). Drucksache 7/1517 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Zahl der kapitalisierten Lehrerstellen seit dem Jahr 2014 entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der kapitalisierten Lehrerstellen im Rahmen der Realisierung von Unterricht ergänzenden Angeboten ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Schuljahr Zahl der kapitalisierten Lehrerstellen im Rahmen der Realisierung von Unterricht ergänzenden Angeboten 2014/2015 8,9 2015/2016 15,8 2016/2017 23,0 2017/2018 26,2 3. Wie viele Lehrerstellen sollen nach Planung der Landesregierung in den Schuljahren 2018/2019 kapitalisiert werden? Aussagen zum Umfang der kapitalisierten Lehrerstellen im Rahmen der Realisierung von Unterricht ergänzenden Angeboten im Schuljahr 2018/2019 können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Die entsprechenden Daten dazu liegen frühestens Ende September 2018 vor. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kapitalisierung von Lehrerstellen und damit die Inanspruchnahme von ganztagsspezifischen Finanzbudgets im Schuljahr 2018/2019 mindestens auf dem Niveau des Schuljahres 2017/2018 liegen dürfte. 4. Nach welchen Kriterien können Lehrerstellen durch die Schulen kapitalisiert werden? Grundlage für die Nutzung der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ganztagsspezifischen Finanzbudgets sind die Regelungen der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14. April 2014. Danach wird der Einzelschule die Möglichkeit eröffnet, die zusätzlichen Lehrerwochenstunden für Unterricht ergänzende Angebote auch in Form von finanziellen Mitteln in Anspruch zu nehmen. Dafür kommen ausschließlich frei werdende beziehungsweise freie und besetzbare Lehrerstellenanteile aus den vorgenannten zusätzlichen Lehrerwochenstunden infrage. Es liegt im Ermessen der Einzelschule, diese anteilig oder in vollem Umfang als Finanzbudget zu nutzen. Ab dem Schuljahr 2018/2019 ist beabsichtigt, dass jede ganztägig arbeitende Schule neben den zusätzlichen Lehrerwochenstunden finanzielle Mittel in Höhe von 2500 Euro für Unterricht ergänzende Angebote erhält.