Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1529 7. Wahlperiode 11.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Ausbildung und berufliche Tätigkeit nach den Paragraphen 60a bzw. 18a Aufenthaltsgesetz und ANTWORT der Landesregierung Das Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) regelt in Paragraph 18a die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung. Darüber hinaus wird in Paragraph 60a Aufenthaltsgesetz die Ausbildungsduldung geregelt. 1. Wie hat sich die Anzahl der Menschen, die im Rahmen des Paragraphen 18a Aufenthaltsgesetz einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, in Mecklenburg-Vorpommern und allen anderen Bundesländern sowie im Bundesdurchschnitt seit dem Jahr 2008 jährlich absolut und prozentual an der jeweiligen Gesamtbevölkerung entwickelt (bitte jeweils insgesamt sowie nach Frauen und Männern getrennt und auch die jeweilige prozentuale Steigerung zum Vorjahr sowie nach Berufen angeben)? Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen. Die Angaben sind dem Ausländerzentralregister (AZR) entnommen. Angaben zu Berufen sind der vorliegenden Statistik nicht zu entnehmen . Drucksache 7/1529 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Jahre 2008 bis 2010 liegen der Landesregierung keine bundesweiten Zahlen vor. Angaben zu anderen Bundesländern werden nicht unterbreitet, da hierauf kein parlamentarischer Auskunftsanspruch besteht. Stichtag Bund gesamt männlich weiblich Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung prozentuale Steigerung 31.12.2011 116 85 31 0,00015 31.12.2012 145 104 41 0,00018 20 % 31.12.2013 135 104 31 0,00017 31.12.2014 135 103 32 0,00017 31.12.2015 142 118 34 0,00017 31.12.2016 165 129 36 * 30.11.2017 188 152 36 * * Die Bevölkerungszahlen liegen noch nicht vor. Stichtag Mecklenburg-Vorpommern gesamt männlich weiblich Prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung prozentuale Steigerung 31.12.2008 - - - - - 31.12.2009 1 1 - 0,0000605 - 31.12.2010 - - - - - 31.12.2011 - - - - - 31.12.2012 - - - - - 31.12.2013 - - - - - 31.12.2014 - - - - - 31.12.2015 - - - - - 31.12.2016 - - - - - 30.11.2017 - - - - - 2. Wie hat sich die Anzahl der „Geduldeten“, die im Rahmen einer Ausbildungsduldung einer Ausbildung nachgehen, seit dem Jahr 2008 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte insgesamt pro Jahr sowie getrennt nach Frauen und Männern darstellen)? 3. Wie haben sich die Anzahl und der prozentuale Anteil derjenigen Geduldeten entwickelt, die im Rahmen der Ausbildungsduldung eine Ausbildung aufgenommen und erfolgreich abgeschlossen bzw. abgebrochen haben (bitte insgesamt pro Jahr sowie getrennt nach Frauen und Männern und nach den jeweiligen Berufen darstellen)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1529 3 Bisher wird der Speichersachverhalt „Ausbildungsduldung“ im AZR nicht dargestellt. Auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 wurde unter anderem beschlossen, die Datenqualität im AZR deutlich zu verbessern und zudem das AZR für die Zukunft zu ertüchtigen, um Rückführungen und freiwillige Ausreisen besser steuern zu können. Dafür wurde ein Anforderungskatalog zur Erweiterung und damit Verdichtung des Datenkranzes im AZR erarbeitet. Sukzessive werden Rechtsänderungen und Anpassungen des AZR zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Um festzustellen, wie vielen geduldeten Personen eine Ausbildungsduldung erteilt wurde, müssten die Akten dieses Zeitraumes aus der Gesamtzahl aller in der Ausländerbehörde befindlichen Ausländerakten herausgesucht werden. Diese Recherche wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist.