Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1531 7. Wahlperiode 09.01.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Sammel- und Musterfeststellungsklagen für Verbraucherinnen und Verbraucher und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie steht die Landesregierung zur Einführung von Sammel-/Gruppenklagen in Deutschland, damit Betroffene gemeinsam und unmittelbar Schadensersatz einklagen können? Unter Sammel-/Gruppenklagen werden zivilrechtliche Klagen verstanden, die im Falle ihres Erfolges nicht nur der klagenden Person Ansprüche verschaffen. Vielmehr können auch für solche Personen Ansprüche begründet werden, die in gleicher Weise vom zugrundeliegenden Sachverhalt betroffen sind, und zwar unabhängig davon, ob sie selbst Klage erhoben haben. Die Landesregierung steht Sammel-/Gruppenklagen eher zurückhaltend gegenüber. Der individualistische Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechtes, der besagt, dass jede Person ihre materiellen Ansprüche nur selbst prozessual geltend machen kann, hat sich nach Auffassung der Landesregierung bewährt. 2. Welche theoretischen Möglichkeiten gäbe es, derartige Klagen auch bei Bagatell- und Streuschäden wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten? Im frei zugänglichen Schrifttum werden unterschiedliche Möglichkeiten genannt, Sammel-/ Gruppenklagen im Prozessrecht vorzusehen. Zur Position der Landesregierung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/1531 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ob eine Klage wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich im Übrigen nur anhand der Sach- und Rechtslage im Einzelfall beurteilen. Das gilt auch für Sammel-/Gruppenklagen im Falle von Bagatell- und Streuschäden. 3. Wie steht die Landesregierung zur Einführung von Musterfeststellungsklagen , damit strittige und kostenintensive Rechtsfragen gebündelt geklärt werden können und alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren? Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung für Verbraucherinnen und Verbraucher nach Auffassung der Landesregierung durch geeignete Institute kollektiven Rechtsschutzes zu verbessern. Hierbei sind gleichermaßen die Interessen der Unternehmen sowie gesamtwirtschaftliche Belange zu wahren und eine Überlastung der Justiz durch Massenverfahren zu vermeiden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt, zu dem die Länder Stellung nehmen sollen. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist insoweit noch nicht abgeschlossen. 4. Gibt es bereits Initiativen der Landesregierung zur Einführung derartiger Klagemöglichkeiten? Nein, derartige Initiativen der Landesregierung gibt es nicht. 5. Sind der Landesregierung andere EU-Staaten bekannt, die mit derartigen Klagemöglichkeiten Erfahrungen haben? Wenn ja, welche sind das? Im frei zugänglichen Schrifttum wird die Rechtslage in den EU-Staaten ausführlich behandelt. Über weitergehende Erkenntnisse verfügt die Landesregierung nicht.