Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Januar 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1533 7. Wahlperiode 01.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Henning Foerster und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Integration von Lehrkräften ausländischer Herkunft in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Landeshauptstadt Schwerin leben aktuell ca. 40 syrische Lehrkräfte, die mindestens über das Sprachniveau B1, im Einzelfall auch C1, verfügen. Sie können nachweisen, dass sie im Heimatland ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben. 1. Wie viele Lehrkräfte ausländischer Herkunft leben aktuell in Mecklenburg-Vorpommern? 2. Wie viele Lehrkräfte syrischer Herkunft leben aktuell in Mecklenburg- Vorpommern? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Drucksache 7/1533 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, ausländische Lehrkräfte im Allgemeinen und syrische Lehrkräfte im Speziellen in den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern zu integrieren? Ausländische Lehrkräfte im Allgemeinen und syrische Lehrkräfte im Speziellen können ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen. Sollten aus diesem zwei Fächer ableitbar sein, können sie sich sofort für einen Anpassungslehrgang oder für eine Eignungsprüfung entscheiden . Die Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache auf C1-Niveau bei Beginn und auf C2-Niveau bei Abschluss der Maßnahme. Bei Vorliegen nur eines Faches ist es möglich, in enger Kooperation mit den Universitäten unseres Landes ein zweites Fach beziehungsweise fehlende Anteile eines zweiten Fachs nachzustudieren. Nach erfolgreichem Abschluss besteht erneut die Möglichkeit, sich für einen Anpassungslehrgang oder für eine Eignungsprüfung zu entscheiden. 4. Welche Fortbildungen können bzw. müssen ausländische Lehrkräfte im Allgemeinen und syrische Lehrkräfte im Speziellen absolvieren, um im Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern tätig werden zu können? Ausländische Lehrkräfte im Allgemeinen und syrische Lehrkräfte im Speziellen müssen deutsche Sprachkenntnisse auf C2-Niveau zwingend nachweisen, wenn sie im Schuldienst tätig werden wollen. 5. Welche Anzahl syrischer Lehrkräfte arbeitet gegenwärtig an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes? a) Sind der Landesregierung Sonderprogramme zur Integration ausländischer Lehrkräfte aus anderen Bundesländern bekannt? b) Wenn ja, sieht sie eine Möglichkeit, diese für Mecklenburg- Vorpommern zu übernehmen? Gegenwärtig arbeiten an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine syrischen Lehrkräfte. Zu a) Ja. Der Landesregierung sind Programme zur Integration ausländischer Lehrkräfte bekannt. Beispielsweise sei hier genannt die Erprobung des Qualifikationsprogramms für geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer „Refugee Teachers Program“ der Universität Potsdam (Projektlaufzeit April 2016 bis März 2019), in dem die Projektteilnehmenden Deutsch-Intensivkurse, die sich über die gesamte Projektlaufzeit erstrecken, sowie fachdidaktische und schulpädagogische Seminare besuchen und ein Hospitationspraktikum absolvieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1533 3 Zum anderen bietet das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg eine Anpassungsqualifizierung für Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation an, in dem ausländische Lehrkräfte mit anerkannten Lehramtsabschlüssen am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung eine Anpassungsqualifizierung oder eine Eignungsprüfung absolvieren können, um die vollständige Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu erreichen. Zu b) Eine Arbeitsgruppe setzt sich derzeit unter Beachtung der Richtlinie 2013/55/EU im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Lehrerberufsqualifikationen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.10.2015), dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 10. Dezember 2012 und der Verordnung zur Ausführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 26. November 2014 mit dieser Problematik auseinander. Vor diesem Hintergrund ist die Meinungsbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.